1. Im
OrgA wird eine Abteilung „Digitalisierung“ aufgebaut, darin werden die
Sachgebiete ITK und DMS zusammengeführt.
2. Im OrgA wird eine (Vollzeit-)Stelle,
Sachgebietsleitung Digitalisierung, EGr 14, geschaffen.
3.
Im
OrgA wird eine 0,50-(Teilzeit-)Stelle, IT-Sicherheitsbeauftragter, BGr A12,
geschaffen.
4. Die
Stelle 10400 wird in eine 0,75-(Teilzeit-)Stelle umgewandelt und erhält den
Stellenwert EGr 11 (alternativ BGr A12).
5. Die
Stelle 10410 wird in eine 0,75-(Teilzeit-)Stelle umgewandelt und erhält den
Stellenwert EGr 9b (alternativ BGr A10).
6. Im
BMPA wird eine 0,50-(Teilzeit-)Stelle, SB Formularwesen, EGr 9a, geschaffen.
Um was geht es?
Als
Digitalisierung bezeichnet man den Wandel hin zu digitalen Geschäftsmodellen
mit komplett veränderten Prozessen und Organisationsformen, die sich durch neue
Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen.
Konkret
bedeutet dies, dass
-
mit
den Bürgern und Bürgerinnen sowie mit Unternehmen eine enge Kommunikation
aufgebaut wird und maßgeschneiderte Produkte und Services angeboten werden,
-
eine
Digitalisierung und Vernetzung von internen Geschäftsprozessen stattfinden
muss, mit der Zielsetzung, Effizienz, Qualität und Geschwindigkeit zu erhöhen
und gleichzeitig die Kosten zu reduzieren.
Der
Themenkomplex „Smart City“ soll hierbei ausgeklammert werden. Bei diesem
Begriff stehen insbesondere Energie und Mobilität in Verbindung mit der Nutzung
moderner Informations- und Kommunikationstechnologie für Klimaschutz und
Lebensqualität im Mittelpunkt.
Bedeutung für die Stadtverwaltung
Kommunen, die
die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und E-Government-Systeme
einsetzen, entwickeln sich wirtschaftlich überdurchschnittlich. Zu diesem
Ergebnis gelangt eine gemeinsame Studie der Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PWC) und der Universität Bonn.
Demnach schneiden die zehn „digitalsten“ Städte bei Gewerbeanmeldungen, dem
Zuzug von hochqualifizierten Mitarbeitern, bei der Bevölkerungsentwicklung und
der Entwicklung von Gewerbesteuer besser ab als die übrigen Kommunen. Insofern
schafft die Digitalisierung Wettbewerbsvorteile.
Bedeutung für die Bürgerinnen und
Bürger
Im privaten
Bereich ist es für die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt schon eine
Selbstverständlichkeit, Bank- und Sparkassengeschäft oder Bestellungen („über
das Internet“) online abzuwickeln. Dies wird auch von einer Stadtverwaltung
erwartet.
Was hat die Stadtverwaltung bisher
vorzuweisen – nach außen zum Bürger, Behörden, Unternehmen?
Die Stadt
Fürth stellt derzeit rund 60 Online-Formulare und einige Online-Anwendungen auf
ihrer Web-Seite zur Verfügung. Dort werden Online-Lösungen u.a. wie die Abfrage
über den Medienbestand der Volksbücherei, Informationen über die aktuellen
Wartezeiten bei Bürgeramt und der KfZ-Zulassungsstelle oder den
Müllabfuhrterminen, dem Bearbeitungsstand des Bauantrages oder die Reservierung
von KfZ-Wunschkennzeichen angeboten.
Die auf der
Web-Seite bereitgestellten Formulare können heruntergeladen werden und zum Teil
auch digital ausgefüllt werden. In die Stadtverwaltung gelangen sie entweder
per E-Mail oder auf dem Postweg.
Zur
Fortführung und Verbesserungen dieser E-Government-Elemente gilt es neben dem
Neuaufbau der Web-Seite, das von der AKDB entwickelte Bürgerservice-Portal zu
nutzen und einen Formularserver einzubinden. Erste Entwicklungsschritte in
diese Richtung werden bereits getätigt.
Was hat die Stadtverwaltung bisher
vorzuweisen – nach innen (digitale Kommunikation der Ämter untereinander)?
Verwaltungsvorgänge
werden mittels Hauspost in Papier oder per E-Mail bearbeitet. Mit der
Einführung eines Dokumentenmanagement (DMS) – begonnen mit der ersten Umsetzung
wurde am 01.05.2017 im OrgA - werden sich in einem ersten Schritt (durch die
Umsetzung der „Allgemeine Schriftgutverwaltung“) die Papierflut und die
Platzprobleme der Aktenablage eindämmen lassen.
Erst durch
eine Weiterentwicklung des DMS mit der Abbildung von Verwaltungsprozessen (sog.
Workflows) wird sich eine digitale Weiterverarbeitung der Geschäftsvorgänge und
Antragssachbearbeitung ermöglichen lassen.
Mit der
Einrichtung einer zentralen Vergabestelle im Baureferat (Rf. V) werden seit 01.01.2017
die Vergabevorgänge im Ausschreibungsbereich der VOB (Bauangelegenheiten) über
die Vergabeplattform vergabe.bayern.de (angesteuert über die Software RIB)
abgewickelt (eVergabe) und die Vergabe-Akte in einer elektronischen Akte
(eAkte) geführt.
Im Laufe des
Jahres 2018 sollen die Vergabevorgänge der VOL (Ausschreibung von Leistungen)
folgen.
Ab 01.01.2018
wird die Personalverwaltung mit der webbasierten Software CHECK-IN ein
elektronisches Stellenausschreibungs- (e-Recruiting) und Bewerbermanagementverfahren
einführen. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Bewerber für eine Stelle dann
online bei der Stadt Fürth bewerben. Dadurch werden interne Prozesse deutlich
verschlankt und dies führt zur Verkürzung von Bearbeitungszeiten für die
Personalverwaltung und die Fachämter.
Weitere
geplante Digitalisierungsprojekte des PA sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Mit dem Gesetz
des Bundes vom 07.04.2017 werden die Kommunen verpflichtet bis Ende des Jahres
2019 elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Damit bietet sich
die Chance diese elektronischen Rechnungen gleich in einem sog.
E-Rechnungs-Workflow zu verarbeiten.
Erste
Gespräche und Präsentationen mit dem Softwarehersteller der stadtweit
eingesetzten Finanzsoftware new system
kommunal sind bereits angelaufen. Diese Software übernimmt sämtliche
Arbeitsschritte, die nach dem Posteingang der Rechnung bis zu ihrer Überweisung
führen. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt klar ab, dass für die Einführung
des E-Rechnungs-Workflows ein durchdachtes und tragfähiges Konzept erstellt
werden muss und für die Stadtverwaltung eine große Herausforderung bedeutet.
Die dafür notwendigen Personalressourcen sind jedoch nicht vorhanden.
Aus der Anlage
2 kann der aktuelle Bearbeitungsstand der DMS-Projekte entnommen werden.
Was hat die Stadtverwaltung bisher
vorzuweisen – nach innen und gleichzeitig nach außen (digitale
Informationsquelle für Gremienmitglieder, Bürger und Bürgerinnen und Ämter)?
Mit der
Einführung des Ratsinformationssystems SESSION (seit 2014 mit Beginn dieser
Stadtratsperiode) werden die Beschlussvorlagen von den Ämtern und Referaten
nicht nur erstellt, sondern auch mit integriertem Workflow die Tagesordnungen
und Sitzungsunterlagen zusammengestellt und über den Sitzungsdienst mittels
Internet an die Gremienmitglieder (auf iPads) verteilt.
Dies führte zu
standardisierten und zu verkürzten Abläufen sowie zu Einsparungen bei Druck und
Papier.
Zielsetzung
Mit der
Einführung des Bürgerserviceportals der AKDB wird sich die Anzahl der
Online-Anwendungen erhöhen und die Möglichkeit eröffnen, die Anträge der Bürger
und Bürgerinnen medienbruchfrei den zuständigen Fachämter zur Bearbeitung
vorzulegen.
Eine
Weiterentwicklung des Bewerbermanagementsystems könnte sein, das anschließende
Stellenbesetzungsverfahren in einem elektronischen Workflow abzubilden.
Gleiches gilt
die Weiterentwicklung des DMS und Implementierung des Workflow-Moduls.
Die
Herausforderungen bei der Einführung der E-Rechnung wurden bereits oben
beschrieben.
Diese
zukunftsweisenden Projekte gilt es zusammenzufassen und eine strategische
Ausrichtung zu geben. Dazu muss eine digitale Strategie entwickelt und
systematisch vorgegangen werden.
Dabei gilt es
auch zu beachten, wie der Zugang zu Online-Angeboten geregelt ist (z.B.
elektronischer Identitätsnachweis mit Personalausweis, Bürgerkonto), ob
Signaturen bzw. Unterschriften und Bezahlfunktionen benötigt werden.
Lösungsansätze
Aufgrund der
bei der Stadt Fürth vorzufindenden unterschiedlichen Ausprägung der E-Government-Handlungsfelder
sollte mit Unterstützung einer externen Beratungsfirma ein
Digitalisierungskonzept erstellt werden. Dieses muss Prioritäten,
Umsetzungsschritte mit Zeitschienen und die einzusetzende personellen und
finanziellen Ressourcen beinhalten.
Die spätere
strategische Umsetzung und Weiterentwicklung sowie die operationale Umsetzung
und die damit verbundene Koordination von E-Government-Projekten sollten von
einen Chief Digital Officer (CDO) durchgeführt werden (nennen wir ihn: Digitalisierungsbeauftragten). Er koordiniert die
Projekte stellt Verbindung zwischen dem IT-Dienstleister und der jeweiligen
Verwaltungseinheit her und unterstützt bei der Optimierung der
Verwaltungsabläufe.
Welche Ressourcen brauchen wir schon
jetzt?
In Anbetracht
der gegenwärtigen Situation sollten bereits jetzt vorhandene personelle
Ressourcen zusammengefasst werden und zusätzliche neue Stellen geschaffen
werden.
-
Organisatorische Zuordnung der Aufgaben
„Digitalisierung“
Vor dem Hintergrund, dass das Organisationsamt mit der IT-Koordination
die Besteller-Funktion gegenüber dem IT-Dienstleister KommunalBIT seit dem
01.01.2010 übernommen hat und die Aufgabe der Einführung des
Dokumentenmanagementsystems mit dem DMS-Team wahrnimmt, liegt es nahe das neue
Aufgabenfeld „Digitalisierung“ im OrgA zu implementieren. Des Weiteren soll
jede Digitalisierung dazu genutzt werden, Prozesse anzupassen und zu
verschlanken. Dabei ist es von Vorteil das bei OrgA vorhandene Erfahrungswissen
auf diesem Gebiet zu nutzen.
Ergebnis:
Im OrgA wird eine
Abteilung „Digitalisierung“ aufgebaut, darin werden die Sachgebiete ITK und DMS
zusammengeführt (Aufbauorganisation - Anlage 3).
-
Digitalisierungsbeauftragten
(ChiefDigitalOfficer)
Dieser wird bereits jetzt benötigt, um den komplexen Vergabeprozess
für die Ausschreibung einer externen Beratungsfirma zur Erstellung eines
Digitalisierungs-Konzepts zu begleiten, die städtischen Informationen und
Impulse zu geben. Diese Person soll auch gleich dazu bestimmt werden, später
die Gesamtleitung des Organisationsamtes zu übernehmen. Dabei soll die
Zeitspanne von wenigen Monaten dazu genutzt werden, die Erfahrungen des
Amtsleiters dieses Querschnittsamtes mit all seiner Vielfalt weiterzugeben.
Ergebnis:
Im OrgA wird eine
(Vollzeit-)Stelle, Sachgebietsleitung Digitalisierung, EGr 14, geschaffen.
-
IT-Sicherheitsbeauftragte/r
Am 22.12.2015
wurde das „Gesetz über die elektronische
Verwaltung in Bayern“
(BayEGovG)
verabschiedet und trat zum 30. Dezember 2015 in Kraft.
In Artikel 8
Absatz 1 BayEGovG heißt es konkret:
„Die
Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden ist im Rahmen
der
Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Die
Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische
Maßnahmen im Sinn des Art. 7 des
Bayerischen
Datenschutzgesetzes (BayDSG) und erstellen die hierzu erforderlichen
Informationssicherheitskonzepte.“
Die Einführung
und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind somit verbindlich
für alle bayerischen Kommunen. Artikel 10 Absatz 2 BayEGovG regelt zudem, dass
ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2018 vorzuliegen
hat. Bayerische Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können,
einen systematischen Ansatz (= Konzept) zur dauerhaften Sicherstellung der
Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Informationssicherheitskonzepte
gibt es nicht von der Stange. Im Gegenteil sind dies Verfahrensweisen und
Regeln, die organisationsindividuell langfristig Informationssicherheit
sicherstellen sollen. Auch wenn sich die rechtliche Verpflichtung aus Art. 8
BayEGovG im engeren Sinn primär auf den Schutz informationstechnischer Systeme
beschränkt, ist es in der Praxis sinnvoll, Informationssicherheit nicht hierauf
zu beschränken, sondern unter Einbeziehung der sogenannten technischen UND
organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Artikel 7 BayDSG den Schutz aller
analogen und digitalen Informationen einer Organisation in den Blick zu nehmen.
Das beginnt beim Thema Gebäudesicherheit, setzt sich über Themen wie
Datenschutz, Schulungen, Richtlinien, externe Dienstleister fort und endet
nicht zwingend beim Thema IT-Sicherheit.
Ergebnis:
Im OrgA wird eine
0,50-(Teilzeit-)Stelle, IT-Sicherheitsbeauftragter, BGr A12, geschaffen.
-
IT-Organisation
Vor dem
Hintergrund der komplexen Projektarbeit für die Einrichtung von elektronischen
Geschäftsprozessen (sog. Workflows), vor allem auch der Steuerung des
Querschnittsprojekts „Einführung des eRechnungs-Workflow“, muss das
Aufgabenfeld IT-Organisation (wieder) eingeführt werden. Für diese Aufgaben stehen bisher keine personellen
Ressourcen zur Verfügung. Es bietet sich deshalb an, die beiden bei OrgA
angesiedelten 0,50-(Teilzeit-) Stellen, DMS-Sachbearbeitung, in 0,75-(Teilzeit-)Stellen
umzuwandeln. Bisher waren die Stelleninhaberinnen ausschließlich mit den
Funktionalitäten der Allgemeinen Schriftgutverwaltung im DMS beschäftigt. Mit den Workflow-Lösungen
auf Basis des DMS können diese Prozesse abgebildet werden. Dies führt jedoch
auch zu einer Qualitätssteigerung bei den Stellenprofilen der einschlägigen
Stellen, da dann die Prozesse analysiert und modelliert werden müssen.
Ergebnis:
1.
Die Stelle 10400 wird in eine
0,75-(Teilzeit-)Stelle umgewandelt und erhält den Stellenwert EGr 11
(alternativ BGr A12).
2.
Die Stelle 10410 wird in eine
0,75-(Teilzeit-)Stelle umgewandelt und erhält den Stellenwert EGr 9b
(alternativ BGr A10).
-
Formular-Sachbearbeitung
Das unter der Leitung vom IT-Dienstleister KommunalBIT geleitet
Projekt „Zentraler Formularserver“, mit dem Ergebnis das Produkt XIMA-FormCycle
einzusetzen, machte deutlich, dass für die Erstellung von stadtweit
einzusetzenden Formularen (sowohl innerstädtische als auch für den
Online-Bürgerservice) ausreichend Personalressourcen bei den Städten
vorzuhalten sind. Da die städtischen Belange in diesem Projekt vom BMPA
wahrgenommen wurden, sollten Personalressourcen dort angesiedelt werden, obwohl
auch Gründe für eine Verankerung dieser Aufgabe im Sachgebiet „Digitalisierung“
sprechen würden.
Es gilt jedoch anzumerken, dass bei der Erarbeitung des
gesamtstädtischen Digitalisierungskonzepts und einer genaueren
Betrachtungsweise der Schnittstellen von Formularserver, Online-Anwendungen,
Bürgerportal und innerstädtischen Formularen, ggf. die Implementierung der
Aufgabe im Sachgebiet „Digitalisierung“ sachgerechter anzusiedeln wäre. Dies
bleibt abzuwarten.
Ergebnis:
Im BMPA wird eine
0,50-(Teilzeit-)Stelle, SB Formularwesen, EGr 9a, geschaffen.
Aus zeitlichen
Gründen konnten die Stellenbeschreibungen der von der Vorlage betroffenen
Stellen nicht rechtzeitig gefertigt werden. Die hier festgehaltenen
Stellenwerte müssen vom zuständigen RpA noch bestätigt werden. Bei einer
abweichenden Stellenwert-Feststellung wird sich der Personal- und
Organisationsausschuss mit der Eingruppierung befassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
222.275 € |
|
nein |
X |
ja |
222.275 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Projektstand im Personalamt
Anlage 2 – Projektstand im OrgA- DMS-Team
Anlage 3 – Organigramm