Betreff
Klimatisierung der Integrierten Fachräume an der Martin-Segitz-Schule (B III)
Vorlage
SchvA/248/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Ausschuss Schule, Bildung und Sport:

Der Ausschuss Schule, Bildung und Sport nimmt von Planungen, eine Klimaanlage für die Integrierten Fachräume Elektrotechnik ohne Fördermöglichkeit einzubauen, Kenntnis und empfiehlt die entsprechende Umsetzung.

 

Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Bereitstellung der Mittel für den Einbau einer Klimaanlage in den Integrierten Fachräumen für Elektrotechnik.

 


An der Martin-Segitz-Schule, Staatliche Berufsschule III, sollen Klassenräume in Integrierte Fachräume für Metalltechnik und Elektrotechnik umgebaut und eingerichtet werden. Die Maßnahme ist bereits schulaufsichtlich genehmigt, derzeit wird die Förderfähigkeit geprüft. Aufgrund der Lage der Räume für die Elektrotechnik an der Ostseite des Schulgebäudes ist wegen der unmittelbaren Nähe der Bahnlinien (Hauptverkehrsstrecken Nürnberg – Würzburg bzw. Bamberg) u.a. mit starkem Güterverkehr, die Unterrichtsgestaltung für Lehrkräfte und SchülerInnen sehr problematisch. In den Sommermonaten hilft die Beschattungsanlage nicht ausreichend gegen die Aufheizung der Räume. Vor allem kritisch ist die Entstehung von CO² in den mit 30 Personen besetzen Klassenzimmern. Ein Lüften im kurzen Takt, ist wegen der Lärmbelastung nur schwer möglich, die Lehrkräfte und SchülerInnen müssen bei geöffneten Fenstern gegen den Bahnlärm anschreien. Diese Situationen begünstigen gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Lehrkräften, aber auch bei den SchülerInnen. Die bereits vorhandene Lüftungsanlage kann keine Abhilfe schaffen, dazu müssten die Räume klimatisiert werden. Klimatisierte Klassenräume sind kein Standard und damit nicht förderfähig nach Art. 10 FAG, solche Maßnahmen werden deshalb grundsätzlich nicht umgesetzt.

 

Aufgrund der prekären Situation macht die Schule einen Vorschlag zu einer Finanzierung ohne Förderung. Die geschätzten Kosten für den Einbau betragen ca. 40.000 €. Ein hoher Anteil (aktuell 72 %) wird über Kostenersatz/Gastschulbeiträge refinanziert. Die Investition fließt über die kalkulatorischen Kosten (Art. 10 Abs. 1 und 4, Art. 19 Abs. 1 BaySchFG, iVm. § 7 AVBaySchFG und Anlage 1) in die Berechnung der Gastschulbeiträge ein und hat Auswirkung auf die Höhe des Beitrages, der auf die „nutzenden Kommunen“ umzulegen ist. Den Rest der Investition 12.000 € wird von der Martin-Segitz-Schule selbst aufgebracht. Dadurch wäre eine Finanzierung gesichert. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

28.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Sachverhalt

 


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