Betreff
Überarbeitung der Kriterien für die Übernahme von Verwaltungsnachwuchskräften ab dem Jahr 2018
Vorlage
PA/546/2018
Art
Personalvorlage

Die Überarbeitung der Kriterien für die Übernahme von Verwaltungsnachwuchskräften ab dem Jahr 2018 (Anlage 1) wird beschlossen.


Der Personal- und Organisationsausschuss hatte in der Sitzung vom 16.03.2012 Kriterien für die Übernahme von Verwaltungsnachwuchskräften ab dem Jahr 2012 beschlossen.

 

Die Übernahmekriterien haben sich grundsätzlich bewährt. Im ersten Schritt wird bisher zunächst geprüft, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Eignung der Nachwuchskraft bestehen, was die Nichtübernahme zur Folge hätte. Bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Eignung, findet in einem zweiten Schritt die Prüfung der schulischen und praktischen Leistungen statt.

 

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben allerdings gezeigt, dass die Prüfung zur möglichen Nichteignung und damit der Nichtübernahme der Nachwuchskräfte (Stufe 1 der Überprüfung) ein Korrektiv braucht, wenn gewisse Bedenken bestehen, sich jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg positive Tendenzen abzeichnen (etwa Verringerung des Krankenstandes, Verbesserung des Lernverhaltens, der Führung oder des Sozialverhaltens). Diesen Nachwuchskräften soll eine Chance gegeben werden, sich im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses von 12 Monaten weiter zu bewähren.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Übernahmekriterien Stand 2018-01

Anlage 2: Synopse Kriterien 2012 zu 2018