Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung Nord-Ost vom 09.11.2017 - Maßnahmen zur Eindämmung des Verkehrs in der Vacher Straße -
Vorlage
SVA/140/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis. Die Prüfung einer Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Vacher Straße ist bis spätestens Ende März 2018 abzuschließen. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses vorgelegt.


Die Vacher Straße ist als Kreisstraße FÜs 1 gewidmet und dient damit nicht nur der Erschließung innerhalb des Stadtgebietes und der Ortsteile sondern auch dem überörtlichen Verkehr. Sie ist Bestandteil des innerstädtischen Vorbehaltsstraßennetzes und durchgehend als Vorfahrtsstraße gegenüber den einmündenden und querenden Straßen bevorrechtigt. Die Anordnung einer flächenhaften Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Tempo 30-Zone nach § 45 Abs. 1c StVO ist straßenverkehrsrechtlich damit nicht zulässig. Dagegen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen eine streckenhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auch auf klassifizierten Straßen möglich. Eine solche ist in der Vacher Straße nördlich der Obermichelbacher Straße bereits angeordnet.

 

Im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung für das Stadtgebiet Fürth ist in dem am 22.02.2017 durch den Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplan vorgeschlagen, die in der Vacher Straße bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in südliche Richtung bis zur Straße „Am Altengraben“ zu erweitern. Die Straßenverkehrsbehörde wird die diesbezügliche verkehrsrechtliche Prüfung bis spätestens Ende März 2018 abschließen und über das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2018 berichten.

 

Keine Aussicht auf Erfolg besteht dagegen für die Anordnung von Beschränkungen des „Schwerverkehrs“. Die Vacher Straße ist für die verkehrliche Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauches geeignet, die baufällige Brücke über die Zenn wurde erst vor kurzem durch einen Neubau ersetzt. Gründe, die ein Verkehrsverbot für LKW in der Vacher Straße rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: