A)Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der 8 Stellplätze für die Nutzungsänderung des ehemaligen Sanitätshauses in eine Gaststätte zu, da diese Nutzungsänderung des Erdgeschosses mit Freischankfläche der Belebung des Stadtviertels und öffentlichem Raumes dient.
B) Der Bauausschuss stimmt der Ablöse der 8 Stellplätze zu, wenn vom Bauherrn geeignete Nachweise erbracht werden, dass die dingliche Sicherung zur Nutzung ungebundener Stellplätze in der näheren Umgebung erfolglos blieb (z.B. Absageschreiben der Eigentümer Gabelsberger Str. 1).
C) Der Bauausschuss lehnt die Ablöse der 8 Stellplätze ab und fordert den Bauherrn auf, einen Nachweis in der näheren Umgebung zu führen (z.B. durch dingliche Sicherung in der Gabelsbergerstr. 1)
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung und die Nutzungsänderung des ehemaligen Sanitätshauses in der Kirchenstraße 6 zu einer Gaststätte. Mit der
Gaststätte ist auch die Herstellung einer Freischankfläche auf eigenem Grundstück vor dem Anwesen geplant.Durch die Nutzungsänderung als Gaststätte entsteht ein Stellplatzmehrbedarf von 8 Kfz-Stellplätzen.
Aufgrund des beengten Flächenangebots im Hof können keine weiteren Stellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt werden. Dies war seit der Nutzungsänderung ab 1.OG aufwärts im Jahr 2015 bekannt.
Die Herstellung von Stellplätzen in der Nähe des Anwesens wäre theoretisch möglich.
Gemäß der Ergänzungsgenehmigung Gabelsbergerstr. 1 (Hornschuchcenter) im Juli 2015 sind noch 66 Stellplätze frei verfügbar, aber einen anderweitigen Nachweis möchte der Bauherr auf Nachfrage nicht führen und hält an der beantragten Ablöse fest.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan