Der Bauausschuss stimmt der Ablösung von drei Stellplätzen für die Schaffung von vier Wohnungen im DG zu..
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken.
Das Dachgeschoss erhält 4 zusätzliche Wohneinheiten.
Mit der o.g. Baumaßnahme entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 3 Kfz .
Die baurechtlich notwendigen Stellplätze können aufgrund des ausgeschöpften Flächenangebots auf eigenem Grundstück nicht nachgewiesen werden.
Auf Nachfrage sieht der Antragsteller auch keine Möglichkeit des Stellplatznachweises in der Nähe des Anwesens (300m). Ein Nachweis darüber, dass es keine Möglichkeiten gibt, wurde nicht vorgelegt.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Das Stadtplanungsamt befürwortet ausnahmsweise die Wohnnutzung im Kerngebiet einschließlich der hierfür beantragten Stellplatzablöse.
Auch die Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaffung von Wohnraum durch den Dachgeschossausbau ohne zusätzliche Flächenversiegelung und für den Erhalt des Denkmals.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||