Der Kulturausschuss empfiehlt die Änderung der Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth zur Aufnahme einer gesonderten Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Heimatpfleger in Höhe von derzeit 145,39 Euro (mit fortschreitender tariflicher Anpassung).


Satzungsgemäß gewährt die Stadt Fürth in §3 der Satzung „dem Heimatpfleger/der Heimatpflegerin“ eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Stellvertretung wird nicht genannt. Derzeit ist es so geregelt, dass die Heimatpflegerin freiwilliig zugunsten der Stellvertretung auf 1/3 ihrer Entschädigung verzichtet. Dies soll nun neu geregelt werden. Die Stadtheimatpflegerin soll ihre volle Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 436,16 Euro bekommen, die Stellvertretung zusätzlich 1/3 der Summe, derzeit 145,39 Euro.

 

In §3 (1) der Satzung soll daher nach Satz 1 „[…] von 327 Euro.“ die Zeichenfolge „Der stellvertretende Stadtheimatpfleger/-in erhält 1/3 der genannten Aufwandsentschädigung.“ ergänzt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth vom 5.12.2012

- Vergleich alte –neue Fassung

- neue Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth