Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Grünflächenamtes zur Kenntnis und lehnt sowohl die Aufhebung der Hundeanleinpflicht als auch die Realisierung einer Hundefreilaufzone im Südstadtpark ab.
Das Thema
freilaufende Hunde im Südstadtpark ist in der Vergangenheit immer wieder von
Anwohner/innen auch wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung insbesondere in
den Abendstunden kritisiert worden. Mit Verweis auf den künftigen
Ordnungsdienst wurde seitens des Grünflächenamtes wiederholt um Geduld gebeten.
Nun zeigt die Arbeit des Ordnungsdienstes Wirkung. Dies führt dazu, dass sich
vermehrt Hundehalter aus dem Südstadtpark mit der Bitte die Leinenpflicht im
Park zu lockern und dort Hundefreilaufflächen zu schaffen an die Stadt wenden.
Wünschen, die im Widerspruch zu Wünschen anderer Bürger/innen stehen und
Belange betreffen, die nach der Grünanlagensatzung eindeutig geregelt sind.
Gemäß
Grünanlagensatzung § 5 Abs. 2 sind Hunde in allen Grünanlagen stets an einer
reißfesten Leine zu führen.
Gemäß § 5 Abs.
4 ist untersagt Hunde oder andere Tiere auf Kinderspielplätzen,
Jugendspielbereichen, ausgewiesenen Bolzplätzen, Liegewiesen, Grillplätzen, auf
Pflanzflächen und Vorbehaltsflächen für die Ökologie mitzuführen oder frei
laufen zu lassen.
Bis jetzt gibt
es im Stadtgebiet nur eine Ausnahme von der Leinenpflicht für Hunde in
Grünanlagen. Im Okt 2006 wurde beschlossen: „Der Bauausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die Grünanlagensatzung dahingehend zu ändern, dass die Anleinpflicht
für Hunde in städtischen Grünanlagen durch Beschluss des Stadtrats in
Einzelfällen aufgehoben werden kann. Für die Pegnitzaue (Stadtpark Ost) wird
die Aufhebung der Anleinpflicht empfohlen. (…)“ Seitdem ist im Stadtpark
Pegnitzaue östlich des Röllingerstegs zwischen Fluss und Radweg das Freilaufen
von Hunden erlaubt und durch örtliche Beschilderung ausgewiesen. Die Änderung
der Grünanlagensatzung besagt: „Das Anleingebot kann nach den örtlichen
Verhältnissen im Einzelfall aufgehoben werden. Dies ist dann jeweils vor Ort
den Beschilderungen zu entnehmen.“
Die Planung
und Festsetzung des Südstadtparks folgt dem ersten Platz des städtebaulichen
Wettbewerbs, welcher eine zentrale Grünfläche von multifunktionaler Bedeutung
vorsieht, welche die täglichen Freizeitbedürfnisse aller Altersgruppen abdeckt.
Im Rahmenplan
zum Südstadtpark wird ergänzt, dass Freiraum zur individuellen, temporären
Aneignung ohne feste Vorgaben geboten werden soll. Lediglich eine gewisse
Grundausstattung soll erfolgen. Daher ist eine große, freie Wiesenfläche
vorgesehen, die freies Spiel, Sport, Lagern und Ruhen erlaubt.
Die Ausweisung
einer Hundeauslaufzone würde dieser freien Nutzung wiedersprechen. Eine Nutzung
wäre nur noch für eine beschränkte Personengruppe möglich.
Weiterhin ist
der Anteil an öffentlichem Freiraum in der Südstadt sehr gering. Dies gilt auch
für den Südstadtpark, sodass hier nicht noch zusätzlich die Benutzbarkeit
eingeschränkt werden sollte.
Während in der
Pegnitzaue im Umfeld keine Bebauung existiert, grenzt im Südstadtpark die
Bebauung unmittelbar an. Die örtlichen Verhältnisse des Südstadtparks wie auch
die Erfahrungen der letzten Jahre sprechen gegen eine Aufhebung der
Anleinpflicht als auch gegen die Realisierung einer Hundefreilaufzone. Im
Südstadtpark befinden sich zwei Kinderspielplätze und am südlichen Ende des
Parks ein Jugendspielbereich, auf allen sind nach Beschilderung Hunde nicht
erlaubt. Hunde halten sich in ihrem Bewegungsdrang an keine Schilder.
Zusätzliche Verunreinigungen auf allen Flächen sind bei frei laufenden Hunden
zudem unvermeidbar. Einen eingezäunten Bereich zu errichten, ist keine
Alternative. Nicht nur weil für den Mähtraktor ein Zufahrtstor erforderlich
wäre, sondern auch weil Einzäunungen Ausgrenzungen nach sich ziehen. Eine
eingefriedete Hundefreilauffläche stünde keiner anderen Nutzung mehr zur
Verfügung. Beispielsweise Sonnenbaden der Besucher/innen, Pausenort für
Studierende der Wilhelm-Löhe-Hochschule oder Kindertoben entfiele auf derartig
festgelegten, abgegrenzten Flächen. Im südlichen Teil des Parks liegt zudem
auch die Schotterrasenfläche, die bei der Herstellung des Parks als
Veranstaltungsfläche vorgesehen war. Das Nebeneinander von Wohnbebauung,
intensiv genutzter Grünanlage mit Spielplätzen inkl. externer Einrichtungen wie
Grüne Halle, Musikschule sowie WLH bedeuten eine besondere Konstellation und
Frequentierung dieser Erholungsanlage. Die Bedürfnisse der unterschiedlichen
Nutzergruppen stehen dabei nicht selten im Widerspruch zueinander. Es braucht klare
Regeln, was geht und was nicht geht, damit das Nebeneinander im öffentlichen
Raum gelingen kann. Die Grünanlagensatzung ist das Regelwerk, das möglichst
ohne Ausnahmen auskommen soll, damit Klarheit und Eindeutigkeit für alle
Beteiligten nicht verloren gehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Lageplan Südstadtpark