Betreff
Hundeanleinpflicht und Verzicht auf Freilaufflächen für Hunde im Südstadtpark
Vorlage
GrfA/075/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Grünflächenamtes zur Kenntnis und lehnt sowohl die Aufhebung der Hundeanleinpflicht als auch die Realisierung einer Hundefreilaufzone im Südstadtpark ab.


Das Thema freilaufende Hunde im Südstadtpark ist in der Vergangenheit immer wieder von Anwohner/innen auch wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung insbesondere in den Abendstunden kritisiert worden. Mit Verweis auf den künftigen Ordnungsdienst wurde seitens des Grünflächenamtes wiederholt um Geduld gebeten. Nun zeigt die Arbeit des Ordnungsdienstes Wirkung. Dies führt dazu, dass sich vermehrt Hundehalter aus dem Südstadtpark mit der Bitte die Leinenpflicht im Park zu lockern und dort Hundefreilaufflächen zu schaffen an die Stadt wenden. Wünschen, die im Widerspruch zu Wünschen anderer Bürger/innen stehen und Belange betreffen, die nach der Grünanlagensatzung eindeutig geregelt sind.

 

Gemäß Grünanlagensatzung § 5 Abs. 2 sind Hunde in allen Grünanlagen stets an einer reißfesten Leine zu führen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 ist untersagt Hunde oder andere Tiere auf Kinderspielplätzen, Jugendspielbereichen, ausgewiesenen Bolzplätzen, Liegewiesen, Grillplätzen, auf Pflanzflächen und Vorbehaltsflächen für die Ökologie mitzuführen oder frei laufen zu lassen.

 

Bis jetzt gibt es im Stadtgebiet nur eine Ausnahme von der Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen. Im Okt 2006 wurde beschlossen: „Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Grünanlagensatzung dahingehend zu ändern, dass die Anleinpflicht für Hunde in städtischen Grünanlagen durch Beschluss des Stadtrats in Einzelfällen aufgehoben werden kann. Für die Pegnitzaue (Stadtpark Ost) wird die Aufhebung der Anleinpflicht empfohlen. (…)“ Seitdem ist im Stadtpark Pegnitzaue östlich des Röllingerstegs zwischen Fluss und Radweg das Freilaufen von Hunden erlaubt und durch örtliche Beschilderung ausgewiesen. Die Änderung der Grünanlagensatzung besagt: „Das Anleingebot kann nach den örtlichen Verhältnissen im Einzelfall aufgehoben werden. Dies ist dann jeweils vor Ort den Beschilderungen zu entnehmen.“

 

Die Planung und Festsetzung des Südstadtparks folgt dem ersten Platz des städtebaulichen Wettbewerbs, welcher eine zentrale Grünfläche von multifunktionaler Bedeutung vorsieht, welche die täglichen Freizeitbedürfnisse aller Altersgruppen abdeckt.

Im Rahmenplan zum Südstadtpark wird ergänzt, dass Freiraum zur individuellen, temporären Aneignung ohne feste Vorgaben geboten werden soll. Lediglich eine gewisse Grundausstattung soll erfolgen. Daher ist eine große, freie Wiesenfläche vorgesehen, die freies Spiel, Sport, Lagern und Ruhen erlaubt.

Die Ausweisung einer Hundeauslaufzone würde dieser freien Nutzung wiedersprechen. Eine Nutzung wäre nur noch für eine beschränkte Personengruppe möglich.

Weiterhin ist der Anteil an öffentlichem Freiraum in der Südstadt sehr gering. Dies gilt auch für den Südstadtpark, sodass hier nicht noch zusätzlich die Benutzbarkeit eingeschränkt werden sollte.

 

Während in der Pegnitzaue im Umfeld keine Bebauung existiert, grenzt im Südstadtpark die Bebauung unmittelbar an. Die örtlichen Verhältnisse des Südstadtparks wie auch die Erfahrungen der letzten Jahre sprechen gegen eine Aufhebung der Anleinpflicht als auch gegen die Realisierung einer Hundefreilaufzone. Im Südstadtpark befinden sich zwei Kinderspielplätze und am südlichen Ende des Parks ein Jugendspielbereich, auf allen sind nach Beschilderung Hunde nicht erlaubt. Hunde halten sich in ihrem Bewegungsdrang an keine Schilder. Zusätzliche Verunreinigungen auf allen Flächen sind bei frei laufenden Hunden zudem unvermeidbar. Einen eingezäunten Bereich zu errichten, ist keine Alternative. Nicht nur weil für den Mähtraktor ein Zufahrtstor erforderlich wäre, sondern auch weil Einzäunungen Ausgrenzungen nach sich ziehen. Eine eingefriedete Hundefreilauffläche stünde keiner anderen Nutzung mehr zur Verfügung. Beispielsweise Sonnenbaden der Besucher/innen, Pausenort für Studierende der Wilhelm-Löhe-Hochschule oder Kindertoben entfiele auf derartig festgelegten, abgegrenzten Flächen. Im südlichen Teil des Parks liegt zudem auch die Schotterrasenfläche, die bei der Herstellung des Parks als Veranstaltungsfläche vorgesehen war. Das Nebeneinander von Wohnbebauung, intensiv genutzter Grünanlage mit Spielplätzen inkl. externer Einrichtungen wie Grüne Halle, Musikschule sowie WLH bedeuten eine besondere Konstellation und Frequentierung dieser Erholungsanlage. Die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen stehen dabei nicht selten im Widerspruch zueinander. Es braucht klare Regeln, was geht und was nicht geht, damit das Nebeneinander im öffentlichen Raum gelingen kann. Die Grünanlagensatzung ist das Regelwerk, das möglichst ohne Ausnahmen auskommen soll, damit Klarheit und Eindeutigkeit für alle Beteiligten nicht verloren gehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Lageplan Südstadtpark