Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts VE 2.4 (s. Anlage).
Für das rd. 0,9 Hektar große Gebiet zwischen den Straßen Breslauer Straße, Mohnweg und Roggenweg soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden (s. Anlage: Plangeltungsbereich Bebauungsplan Nr. 278 b). In Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, der das Plangebiet als Wohnbauflächen darstellt, soll der Planbereich als Allgemeines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Der Bau- und Werkausschuss hat die Aufstellung dieses Bebauungsplanes bereits am 20.07.2016 als Normal- bzw. Regelverfahren beschlossen.
Ein privater Investor und Erschließungsträger hat für den Bebauungsplan Nr. 278 b
verschiedene städtebauliche Konzepte erarbeitet und lärmtechnisch auf die
Durchführbarkeit vorgeprüft. Diese wurden dem Baubeirat bzw. dem Bau- und Werkausschuss
mehrfach vorgelegt.
Der Baubeirat hat in den Sitzungen vom 01.02.2016 und vom
16.01.2017, der Bau- und Werkausschuss letztmalig am 19.07.2017 um
Überarbeitung gebeten.
Das daraus resultierende Konzept wurde dem Bau- und Werkausschuss am 13.09.2017
im Rahmen der Mitteilungen vorgestellt und durch den BWA beschlossen (s. Anlage
Vorgängerkonzept).
Kritische Stimmen aus der Nachbarschaft haben jetzt beim Erschließungsträger eine nochmalige Anpassung des städtebaulichen Konzepts erwirkt. Dies sieht nun eine weitere Entdichtung und eine geänderte Erschließung vor. Die Anzahl an Einfamilienhäusern liegt nun bei 19 (gegenüber 23 der Vorgängervariante). Die Erschließung verläuft nun U-förmig mit zwei Anschlüssen an den Roggenweg. Dadurch vergrößert sich der Abstand der geplanten Bebauung zu den Bestandsgebäuden westlich des Plangebietes. Zugleich entsteht für die westlich gelegenen Grundstücke durch die Planstraße eine weitere Erschließungsoption (s. Anlage: Städtebauliches Konzept, Variante VE 2.4).
Auf der Grundlage dieser städtebaulichen Konzeption, die hinsichtlich der fußläufigen Erschließung noch geringfügig optimiert werden muss, soll nun das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden. Im nächsten Schritt können die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden (gem.
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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-Plangeltungsbereich Bebauungsplan Nr. 278 b
-Städtebauliches Konzept, Variante VE 2.4
-Vorgängerkonzept; zur Weiterführung beschlossen am 13.09.2017 (Mitteilungen)