Betreff
Stadtjubiläum 2018 - Urban Gardening 2 - Interkultureller Garten II Gaußanlage Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/076/2018
Aktenzeichen
1613-700-2
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Errichtung eines zweiten Interkulturellen Gartens in der Gaußanlage mit einem Gesamtkostenansatz von 120.000 EUR.

 


Planungsanlass

 

Aus der Projektgruppe „Stadtjubiläum 2018“ hat das Baureferat/Grünflächenamt unter dem Überbegriff „Nachhaltige Grünprojekte“ den Auftrag erhalten, einen zweiten Interkulturellen Garten zu schaffen. Der erste Interkulturelle Garten wurde 2007 im Rahmen des Stadtjubiläums 2007 an der Uferpromenade hergestellt.

 

Im Vorfeld wurden zunächst insgesamt elf Standorte untersucht und bei den zuständigen Dienststellen instruiert. Aus dieser ersten Auswahl wurden anschließend noch drei Standorte (Herrnstraße, Schießplatz, Gaußanlage) vertieft untersucht und ein weiteres Mal instruiert. Hieraus hat sich letztlich der Standort „Gaußanlage“ als der herausgestellt, der auch realisiert werden kann.

 

Bestand

 

Die Gaußanlage zwischen der Gauß- und Voltastraße bzw. von der Soldnerstraße bis zum Jugendhaus Hardhöhe ist ein knapp 400 m langer und gut 30 m breiter Grünzug, der als öffentliche Grünfläche gewidmet ist und vom Grünflächenamt betreut und unterhalten wird. Innerhalb dieses mit schützenswertem Baumbestand dicht ausgestatteten Grünzugs liegen öffentliche Spiel- und Freizeiteinrichtungen wie der Kinderspielplatz Gaußstraße oder der Streetballplatz Gaußanlage. Im östlichen Bereich dagegen ist die Fläche lediglich eine mit Großbäumen bestandene Rasenfläche, die zum öffentlichen Straßengrund teilweise dicht eingegrünt ist.

 

Entwurfsbeschreibung

 

Der vorderste, östliche Bereich der Grünanlage wird auf einer Fläche von ca. 1.500 m² eingefriedet und der Nutzung als öffentliche Grünanlage entzogen.

 

Es entsteht vom östlichen zum westlichen Rand der Anlage ein Weg in wassergebundener Wegedecke an den sich beidseitig die gärtnerische Nutzung anschließt. Eine Gerätehütte mit vorgelagerter Pergola entsteht an der Stelle, an den der Baumbestand dies ohne Eingriff in den geschützten Wurzelbereich zulässt.

 

Aufgrund der Einstufung der Gaußanlage als Altlastenverdachtsfläche „Ehemaliger Flughafen Hardhöhe“ (Kenn-Nr. 112.1) ist eine gärtnerische Nutzung – analog zum ersten Interkulturellen Garten an der Uferpromenade – nur mit Hochbeeten möglich. Das Baureferat hat hierzu ein Altlastengutachten beauftragt, dessen Ergebnisse derzeit aber noch nicht vorliegen.

 

Auf der Südseite ist bereits eine dichte Abpflanzung zum öffentlichen Straßenraum vorhanden, die auf der Nordseite in einer Breite von 3,00 m zusätzlich geschaffen wird.

 

Die Stadt Fürth übernimmt bei der Herstellung des interkulturellen Gartens die öffentliche Erschließung der Fläche mit Strom und Wasser, die Einfriedung des Geländes und die Herstellung der Grundstruktur einschl. Gerätehütte. Die weiteren Baumaßnahmen verbleiben dann beim Betreiber.

 

Es erfolgt keine Eingriff in den nach BSchVO geschützten Baumbestand, die geschützten Wurzelbereiche nach RAS-LP 4 (Kronendurchmessser zzgl. 1,50 m) werden soweit als möglich von Baumaßnahmen freigehalten.

 

Verpachtung

Die eigenfriedete Fläche mit 1.485 m² wird an den Verein „Interkultureller Garten Fürth e.V.“ verpachtet. Der entsprechende Pachtvertrag vom Liegenschaftsamt derzeit vorbereitet.

 

Innerhalb der eingefriedeten Flächen liegt die Unterhaltslast und Verkehrssicherungspflicht voll umfänglich beim Pächter mit Ausnahme der Baumkontrolle und Baumpflege sowie der Verpflichtung zum Räum- und Streudienst der angrenzenden Grünanlagenwege. Innerhalb des eingefriedeten Bereichs wird die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth aufgehoben.

 

Abstimmung und Instruktion

Nachdem im Vorfeld im Rahmen der Standortfindung bereits umfängliche Instruktionsverfahren erfolgten, wurde die vorliegende Entwurfsplanung nur noch bei den direkt betroffenen Dienststellen der Stadt Fürth erneut instruiert, da nahezu ausschließlich Belange des Grünflächenamts betroffen sind. Die vorliegende Beschlussvorlage wurde vorab der Pflegerin der öffentlichen Anlagen zur Verfügung gestellt.

 

Bezüglich der Altlastenproblematik erfolgte eine enge Abstimmung mit dem Ordnungsamt.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Einweihung des Interkulturellen Gartens II ist für die zweite Jahreshälfte 2018 geplant.

 

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 120.000 EUR und verteilen sich wie folgt:

 

Öffentliche Erschließung

10 T€

Einfriedung

20 T€

Herstellung der Grundstruktur

25 T€

Herstellung der Grundausstattung

62 T€

Sonstiges/Rundung

03 T€

Summe

120 T€

 

Im regulären Haushalt 2018 sind für die Maßnahme keine Mittel eingestellt, die Finanzierung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage bzw. aus Sponsorenmittel. Der entsprechende Antrag auf Übertrag der Mittel in Höhe von 200 T€ und gleichzeitiger Freigabe der Maßnahme erfolgt nach Rücksprache mit der Kämmerei am 21.03.2018 im Finanzausschuss bzw. Stadtrat.

 

Im Gesamtpaket „Nachhaltige Grünprojekte“ im Rahmen des Stadtjubiläums sind insgesamt folgende Maßnahmen im Laufe des Jubiläumsjahr 2018 vorgesehen:

 

Urban Gardening 1

Essbarer Garten Friedensanlage

40 T€   T€

Urban Gardening 2

Interkultureller Garten Gaußanlage

120 T€   T€

Urban Gardening 3

Temporärer Garten Theatertage

10 T€   T€

Begrünung 1

Fassade Bunker Friedrich-Ebert-Straße

30 T€   T€

Begrünung 2

200 Baumpflanzungen im Stadtgebiet

100 T€3 T€

Summe

 

300 T€   T€

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

120.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Beschlussvorlage

 


Lageplan M 1:1.000 mit Einzeichnung Pachtfläche

Entwurf (ohne Maßstab)