Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Errichtung
eines zweiten Interkulturellen Gartens in der Gaußanlage mit einem
Gesamtkostenansatz von 120.000 EUR.
Planungsanlass
Aus der Projektgruppe „Stadtjubiläum 2018“ hat das
Baureferat/Grünflächenamt unter dem Überbegriff „Nachhaltige Grünprojekte“ den
Auftrag erhalten, einen zweiten Interkulturellen Garten zu schaffen. Der erste
Interkulturelle Garten wurde 2007 im Rahmen des Stadtjubiläums 2007 an der
Uferpromenade hergestellt.
Im Vorfeld wurden zunächst insgesamt elf Standorte
untersucht und bei den zuständigen Dienststellen instruiert. Aus dieser ersten
Auswahl wurden anschließend noch drei Standorte (Herrnstraße, Schießplatz,
Gaußanlage) vertieft untersucht und ein weiteres Mal instruiert. Hieraus hat
sich letztlich der Standort „Gaußanlage“ als der herausgestellt, der auch
realisiert werden kann.
Bestand
Die Gaußanlage zwischen der Gauß- und Voltastraße
bzw. von der Soldnerstraße bis zum Jugendhaus Hardhöhe ist ein knapp 400 m
langer und gut 30 m breiter Grünzug, der als öffentliche Grünfläche gewidmet
ist und vom Grünflächenamt betreut und unterhalten wird. Innerhalb dieses mit
schützenswertem Baumbestand dicht ausgestatteten Grünzugs liegen öffentliche
Spiel- und Freizeiteinrichtungen wie der Kinderspielplatz Gaußstraße oder der
Streetballplatz Gaußanlage. Im östlichen Bereich dagegen ist die Fläche
lediglich eine mit Großbäumen bestandene Rasenfläche, die zum öffentlichen
Straßengrund teilweise dicht eingegrünt ist.
Entwurfsbeschreibung
Der vorderste, östliche Bereich der Grünanlage wird auf einer
Fläche von ca. 1.500 m² eingefriedet und der Nutzung als öffentliche Grünanlage
entzogen.
Es entsteht vom östlichen zum westlichen Rand der Anlage ein
Weg in wassergebundener Wegedecke an den sich beidseitig die gärtnerische
Nutzung anschließt. Eine Gerätehütte mit vorgelagerter Pergola entsteht an der
Stelle, an den der Baumbestand dies ohne Eingriff in den geschützten
Wurzelbereich zulässt.
Aufgrund der Einstufung der Gaußanlage als
Altlastenverdachtsfläche „Ehemaliger Flughafen Hardhöhe“ (Kenn-Nr. 112.1) ist
eine gärtnerische Nutzung – analog zum ersten Interkulturellen Garten an der
Uferpromenade – nur mit Hochbeeten möglich. Das Baureferat hat hierzu ein
Altlastengutachten beauftragt, dessen Ergebnisse derzeit aber noch nicht
vorliegen.
Auf der Südseite ist bereits eine dichte Abpflanzung zum
öffentlichen Straßenraum vorhanden, die auf der Nordseite in einer Breite von
3,00 m zusätzlich geschaffen wird.
Die Stadt Fürth übernimmt bei der Herstellung des
interkulturellen Gartens die öffentliche Erschließung der Fläche mit Strom und
Wasser, die Einfriedung des Geländes und die Herstellung der Grundstruktur
einschl. Gerätehütte. Die weiteren Baumaßnahmen verbleiben dann beim Betreiber.
Es erfolgt keine Eingriff in den nach BSchVO geschützten
Baumbestand, die geschützten Wurzelbereiche nach RAS-LP 4 (Kronendurchmessser
zzgl. 1,50 m) werden soweit als möglich von Baumaßnahmen freigehalten.
Verpachtung
Die eigenfriedete Fläche mit 1.485 m² wird an den Verein
„Interkultureller Garten Fürth e.V.“ verpachtet. Der entsprechende Pachtvertrag
vom Liegenschaftsamt derzeit vorbereitet.
Innerhalb der eingefriedeten Flächen liegt die Unterhaltslast
und Verkehrssicherungspflicht voll umfänglich beim Pächter mit Ausnahme der
Baumkontrolle und Baumpflege sowie der Verpflichtung zum Räum- und Streudienst
der angrenzenden Grünanlagenwege. Innerhalb des eingefriedeten Bereichs wird
die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth aufgehoben.
Abstimmung und Instruktion
Nachdem im Vorfeld im Rahmen
der Standortfindung bereits umfängliche Instruktionsverfahren erfolgten, wurde
die vorliegende Entwurfsplanung nur noch bei den direkt betroffenen
Dienststellen der Stadt Fürth erneut instruiert, da nahezu ausschließlich
Belange des Grünflächenamts betroffen sind. Die vorliegende Beschlussvorlage
wurde vorab der Pflegerin der öffentlichen Anlagen zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Altlastenproblematik
erfolgte eine enge Abstimmung mit dem Ordnungsamt.
Finanzierung und
Realisierung
Die Einweihung des
Interkulturellen Gartens II ist für die zweite Jahreshälfte 2018 geplant.
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 120.000 EUR und verteilen
sich wie folgt:
Öffentliche Erschließung |
10 T€ |
Einfriedung |
20 T€ |
Herstellung der Grundstruktur |
25 T€ |
Herstellung der Grundausstattung |
62 T€ |
Sonstiges/Rundung |
03 T€ |
Summe |
120 T€ |
Im regulären Haushalt 2018
sind für die Maßnahme keine Mittel eingestellt, die Finanzierung erfolgt aus
der allgemeinen Rücklage bzw. aus Sponsorenmittel. Der entsprechende Antrag auf
Übertrag der Mittel in Höhe von 200 T€ und gleichzeitiger Freigabe der Maßnahme
erfolgt nach Rücksprache mit der Kämmerei am 21.03.2018 im Finanzausschuss bzw.
Stadtrat.
Im Gesamtpaket „Nachhaltige
Grünprojekte“ im Rahmen des Stadtjubiläums sind insgesamt folgende Maßnahmen im
Laufe des Jubiläumsjahr 2018 vorgesehen:
Urban Gardening 1 |
Essbarer
Garten Friedensanlage |
40 T€ T€ |
Urban Gardening 2 |
Interkultureller
Garten Gaußanlage |
120 T€ T€ |
Urban Gardening 3 |
Temporärer
Garten Theatertage |
10 T€ T€ |
Begrünung 1 |
Fassade
Bunker Friedrich-Ebert-Straße |
30 T€ T€ |
Begrünung 2 |
200
Baumpflanzungen im Stadtgebiet |
100 T€3 T€ |
Summe |
|
300 T€ T€ |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
120.000
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: siehe
Beschlussvorlage |
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Lageplan M 1:1.000 mit Einzeichnung Pachtfläche
Entwurf (ohne Maßstab)