Der Stadtrat / Bau- und Werksausschuss beschließt die Änderung der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF) zum 01.01.2018.
Im § 2 Satz 2 der BS-StEF wird der Wortlaut „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)“ durch „Beitrags- Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (BGKS-EWS)“ ersetzt.
Mit Beschluss vom 13.09.2017 hat der Bau- und Werkausschuss den Neuerlass der Beitrags- Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (BGKS-EWS) mit Wirkung ab 01.01.2018 beschlossen. Die Zustimmung des Stadtrates erfolgte durch den Beschluss vom 27.09.2017.
Damit trat die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) am 1.01.2018 außer Kraft. Dies macht die Begriffsänderung in der Betriebssatzung notwendig.
Im § 2 Satz 2 der BS-StEF muss der Wortlaut „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)“ durch „Beitrags- Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (BGKS-EWS)“ ersetzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Beschlusskopie BWA v. 13.09.2017
1 Beschlusskopie StR v. 27.09.2017