Betreff
Dauerförderung der Interventionsstelle
Vorlage
SzA/162/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten befürwortet eine dauerhafte Förderung der Interventionsstelle (ISTE) und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Mittel in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 einzubringen.


Das Frauenhaus Fürth hat mit Schreiben vom 30.04.15 bei Oberbürgermeister Dr. Jung um Zuschüsse für 2015 (625 €) und 2016 (1.500 €) zu einem Förderprogramm des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) zur Etablierung eines bedarfsgerechten Netzes von pro-aktiven Beratungsstellen (Interventionsstelle) gebeten. Diese wurden zugesagt und gewährt.

 

2017 wurde mit Schreiben an das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten ein weiterer Zuschuss in Höhe von 1.650 € beantragt, der aus nicht abgerufenen Zuschussmitteln finanziert werden konnte. Nach Mitteilung des Frauenhauses wurden von Seiten des Ministeriums auch für 2017 und 2018 die Mittel in den Haushalt eingestellt und ab 2018 sollen die bayerischen Interventionsstellen dauerhaft finanziert werden, allerdings unter der Voraussetzung eines kommunalen Finanzierungsanteils in Höhe von 10 % der Gesamtkosten. Für 2018 hat das Frauenhaus den für die Förderung erforderlichen kommunalen Eigenanteil von ca. 3.000 € ebenfalls bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Jung beantragt und zugesagt erhalten.

 

Da sich dieses Projekt im Rahmen der Prävention mittlerweile bewährt hat und auch eine Dauerförderung durch StMAS vorgesehen ist, ist eine Verankerung der kommunalen Zuschussmittel im Haushalt erforderlich.

 

Frau Göttlein wird dieses Projekt dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vorstellen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

ca. 3000  

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: