Betreff
Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes
Vorlage
SpA/578/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Stadt beschließt die im Anhang vorgelegte, zwischen OA/U und SpA/Vpl abgestimmte Stellungnahme der Stadt Fürth.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme noch fristgerecht einzureichen.

Frist zur Stellungnahme an das EBA ist der 07.03.2018!


Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen an Haupteisenbahnstrecken des Bundes (mehr als 30.000 Züge pro Jahr) verantwortlich. Diese Aufgabe hat das EBA seit Anfang 2015.

 

Gesetzliche Grundlage ist die seit 18.07.2002 in Kraft getretene EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG ) und § 47 d BImschG. Das EBA schreibt dazu:

Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Ferner ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich keine Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Die Pläne müssen – wie die Lärmkartierung – alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.“ (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html).

 

Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begann am 24. Januar und endet am heutigen 07. März 2018. Die Bevölkerung aber auch die die Kommunen, die von Schienenlärm betroffen sind, haben in der 2. Phase die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A, zu bereits durchgeführten Lärmsanierungsmaßnahmen und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan Teil B veröffentlicht. Die Stadt Fürth sollte die Gelegenheit nutzen, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern.

 

Weitere Informationen finden sich unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/eisenbahnbundesamt/de/home. Dort heißt es auch:

„Mit der Veröffentlichung des zweiten Teils ist der Prozess der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für die aktuelle Runde 3 beendet. Im Jahr 2023 wird der Lärmaktionsplan überarbeitet.“

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahme der Stadt Fürth zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes durch das EBA