Der Stadtrat begrüßt den vorgelegten Aktionsplan Inklusion „Fürth Für Alle“.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Sachstandsbericht zu erstellen, Vorschläge und einen Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen, sofern dies mit den Fachreferaten abgestimmt ist, und Handlungsempfehlungen zu entwickeln sowie gegebenenfalls, im Rahmen der Möglichkeiten, die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Die Verwaltung berichtet einmal jährlich im Stadtrat über den Stand der Umsetzung.
In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 in Kraft getreten, ein Übereinkommen, mit dem erstmalig die allgemeinen Menschenrechte aus der besonderen Perspektive von Menschen mit Behinderungen verbindlich anerkannt werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet in Artikel 9 Absatz 1 ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen Umwelt (zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen) sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden, zu gewährleisten. Die dazu erforderlichen Maßnahmen schließen nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren ein.
Inklusion schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen. Diesem Aspekt trägt der Aktionsplan Inklusion in der Stadt Fürth Rechnung. Er deckt auf, durch welche Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bestimmten Bereichen in der Stadt Fürth optimiert werden kann - und muss. Dabei war - und ist auch weiterhin - eine umfängliche Partizipation im Planungs- und Entstehungsprozess unumgänglich, um die erarbeiteten Handlungsempfehlungen so lebensnah wie möglich zu gestalten und mit breitem Rückhalt in den zuständigen Gremien und Gruppen zu formulieren.
In der Stadt Fürth wurden in einem Kooperationsprojekt unter
der Trägerschaft der Lebenshilfe Fürth e.V. in den Planungs- und
Entstehungsprozess des Aktionsplans Menschen
mit Behinderungen und ihre Angehörigen, Vertreter/Innen aus Politik, der
Verwaltung, Sozialverbände sowie weitere interessierte Bürger/Innen einbezogen.
Das Kooperationsprojekt „Fürth Für Alle“ unterteilte sich in
zwei Phasen: In der Vorplanungsphase
(März bis August 2016) wurden alle wichtigen Personen und Organisationen der
Stadt Fürth für die Erstellung des Aktionsplans zusammengebracht. Diese haben
acht Handlungsfelder herausgearbeitet. Diese Handlungsfelder sind für die
Umsetzung von Inklusion wichtige Bereiche und Themen.
Im Hauptprojekt, das
mit der Abschlusskonferenz am 02.03.2018 endete, wurden diese Handlungsfelder
in einem beteiligungsorientierten Prozess in verschiedenen Vernetzungsforen
diskutiert. In diesem Diskussionsprozess mit allen Akteuren wurden so über 120 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen
formuliert (77 Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen betreffen die Verwaltung der Stadt Fürth), die das
Ziel einer inklusiven Gesellschaft in der Stadt forcieren. Der
beteiligungsorientierte Prozess trägt dazu bei, dass die Zielgruppen und
Organisationen ihre Interessen artikulieren und durchsetzen können (Empowerment). Partizipation bedeutet auch,
dass Menschen ihre Erfahrungen und Wertvorstellungen in die gemeinsame Arbeit
einbringen.
Die verantwortlichen Akteure waren eine Steuerungsgruppe und
ein Begleitgremium sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, die insbesondere
bei der Auftakt- und Abschluss-veranstaltung beteiligt waren. Zusätzlich wurden
konkrete Befragungen von Menschen mit Behinderung und von Eltern mit Kindern
mit besonderem Förderbedarf durchgeführt.
Zu 8 Handlungsfeldern wurden in sog. Vernetzungsforen
Maßnahmen und Handlungsempfehlungen entwickelt, die in der Schlusskonferenz
nochmals thematisiert, ergänzt und priorisiert wurden. Die Handlungsfelder sind
im Einzelnen:
Arbeit,
Assistenz und Persönliches Budget,
Barrierefreiheit,
Bildung,
Freizeit, Kultur und
Sport,
Gesundheit,
Politische Teilhabe
und
Wohnen.
In den Anlagen sind die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen einmal nach Handlungsfeldern und Prioritäten (alle) sowie nach Maßnahmen Stadt Fürth mit den jeweiligen Zuständigkeiten dargestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Aktionsplan Inklusion „Fürth Für Alle“
2 Maßnahmenliste Stadt Fürth mit Zuständigkeiten (77)
3 Maßnahmenliste (alle)
4 Priorisierung der Maßnahmen-Erläuterungen