Betreff
Straßenrechtliche Verfahren
Vorlage
TfA/239/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Die straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 29.03.2018 werden beschlossen.


1. Ackerstraße

Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 930/5 Gem. Fürth (Ackerstraße) einzuziehen.

 

(Die Fläche kann im Zuge eines Flächentausches an Anlieger übertragen werden.)

 

2. Herrnstraße

Es ist beabsichtigt eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 1203/4 Gem. Fürth (Teilfläche bei Anwesen Herrnstr. 26-28) einzuziehen.

 

(Die Fläche kann im Zuge eines Bauvorhabens an den Bauherrn verpachtet, bzw. verkauft werden.)

 

3. Grundstück Fl.Nr. 395/1 Gem. Sack

Die Stadt Fürth beabsichtigt das als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 395/1 Gem. Sack einzuziehen. (Anlage 1)

 

Sachverhalt

Dieses Wegstück war ursprünglich Teil des Weggrundstückes Fl.Nr. 395 Gem. Sack und wurde 1967 im Zuge der Flurbereinigung als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Im Jahr 1967 war der Weg von Ackerflächen umgeben  und Eigentümer des Grundstückes wurde die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sack.

 

Im Laufe der Jahre wurden etliche an dem Wegstück anliegende Grundstücke  verkauft. Durch die damit verbundene Nutzungsänderung hat sich gegenüber 1967 die Interessenlage maßgeblich geändert. 
Die neu aufgeteilten Grundstücke welche direkt an dem zur Einziehung beabsichtigten Wegstück anliegen werden nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke, sondern für gewerbliche Zwecke genutzt (z.B. als Verkehrsübungsplatz, als Entsorgungsbetrieb) (Anlage 2).

 

Die Teilnehmergemeinschaft Sack hat daher schon vor Jahren mit Anliegern Verkaufsbestrebungen unternommen. Zu diesem Zwecke wurde die Fl.Nr. 395/1 aus dem Grundstück Fl.Nr. 395 Gem. Sack im Jahr 2011 herausgemessen.

Da deren mehrjährige Verkaufsverhandlungen nicht zu einem Vertrag führten, hat die Stadt mit Kaufvertrag vom 15.03.2015 das betroffene Wegstück von der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sack erworben.

Im Jahr 2016 wurde ein Stück der Fl.Nr. 395/1 Gem. Sack, welches in die Boxdorfer Straße mündet, als Fl.Nr. 395/2 Gem. Sack herausgemessen. Diese 395/2 Gem. Sack soll in die als Ortsstraße gewidmete Fl.Nr. der Boxdorfer Straße mit aufgenommen werden.

 

Das Wegstück mit den aktuellen Fl.Nrn. 395/1 und 395/2 Gem. Sack hat seine ihm ursprüngliche zugedachte Verkehrsbedeutung  (Flurbereinigungsweg) mit der Widmung zum öffentlichen Feld- und Waldweg verloren.

 

In einem ersten Schritt konnte daher nach Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und eingehender Prüfung das betroffene Weggrundstück durch Satzung (siehe dazu Stadtratsvorlage und Beschluss vom 26.07.2017) aus dem Flurbereinigungsplan Sack vom 12.05.1967 herausgenommen werden. Diese Satzung ist aufgrund Veröffentlichung am 12.10.2017 in Kraft getreten.

 

Nun ist in einem zweiten Schritt die Widmung einzuziehen.

Hierfür ist die aktuelle Verkehrsbedeutung für die an diesem Weg anliegenden  Grundstücke zu betrachten.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 388/5, 388/7 und 402/1  Gem. Sack haben Zufahrt an der Boxdorfer Straße.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 400/1 und 400/4 Gem. Sack haben grundbuchrechtlich ihre Zufahrt über das Grundstück 402 Gem. Sack gesichert.

 

Damit ist der Weg nur als Zufahrt für den Entsorgungsbetrieb bis zum Verkehrsübungsplatz (siehe Luftbildausschnitt vom 18.03.2016) notwendig.

Eine Regelung der Zufahrt für diese Betriebe ist privatrechtlich möglich.

 

(Hinweis: Die umliegenden Grundstücke, die für landwirtschaftliche Zwecke noch genutzt werden sind über einen geringfügigen Umweg (der sich noch dazu in einem besseren Zustand befindet), über den vorhandenen Flurbereinigungsweg auf den Grundstücken Fl.Nrn. 401 und 399 Gem. Sack zu erreichen (siehe Anlage 3).

 

Die Stadt beabsichtigt daher die Widmung des als öffentlicher Feld- und Waldweg  gewidmeten Grundstücks Fl.Nr. 395/1 einzuziehen.

 

Die Absicht der Einziehung wurde am 13.12.2017 beschlossen und im Amtsblatt am 17.01.2018 veröffentlicht.

 

Da keine Einwände vorliegen, welche gegen die Einziehung sprechen, kann die Fläche endgültig eingezogen werden.

 

Für die Einziehung ist die Planvorlage zum Bauausschuss am 13.12.2017 maßgeblich. Die einzuziehende Fläche ist im Lageplan gelb dargestellt.

 

Beschlusstextvorschlag für den BA 11.04.2018

„Das als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 395/1 Gem. Sack wird eingezogen (Weg zwischen den Anwesen Boxdorfer Str. 16 und 20).“

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


3 Vorgänge werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.