Betreff
Satzung für den Neuen Wochenmarkt - Anpassung
Vorlage
LA/345/2018
Aktenzeichen
LA/345/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt die Satzung für den Neuen Fürther Wochenmarkt in der aktualisierten Fassung.


Die ursprüngliche Neufassung (Stand 16.01.2018) wurde mit StR-Beschluss vom 24.01.2018 einstimmig beschlossen. Im Laufe der zwischenzeitlich laufenden, detaillierten Abstimmungsgespräche hinsichtlich  Baudurchführung und –zeiten der erforderlichen Infrastrukturschiene (Strom, Wasser, Abwasser) hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Ausgestaltung des Neuen Fürther Wochenmarktes einer Anpassung bedarf. Nach Auskunft des Baureferates bedeutet dies konkret, dass bis zum festgelegten und notwendigen Eröffnungstermin im Mai 2019  die vorgesehene Anzahl an festen Buden (15) nicht mit einem ständigen Wasseranschluss ausgerüstet werden können; ohne diese machen jedoch die festen Buden keinen Sinn. So umfasst der Kernbereich nun anfänglich 9 feste, dauerhafte Buden, davon 4 Gastronomie, und es entstehen nun weitere Freiflächen, welche die erforderliche Flexibilität und Variabilität bei der späteren Weiterentwicklung des Marktes hinsichtlich Sortiment, Größe, Anordnung der Stände und Infrastrukturausstattung gewährleistet. Die tatsächlichen Anforderungen des neuen Marktbetriebes können so aus dem Echtbetrieb heraus weiterentwickelt und  optimal an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden; zudem kann auf erforderliche Veränderungen/Anpassungen des Marktbetriebs flexibler reagiert werden. Im aktuellen Satzungsentwurf wurden die erforderlichen Änderungen entsprechend angepasst (sh. § 6 und § 21).

 

Der Erstentwurf, wie vom StR am 24.01.2018 beschlossen, wurde aufgrund der o.g. Änderungen seinerzeit nicht ausgefertigt, weshalb einer neuen Beschlussfassung der Gesamtsatzung nichts entgegensteht. Auch ist hier  Dringlichkeit geboten, da die Marktsatzung Bestandteil der nun folgenden Ausschreibung der Standplätze ist. Aufgrund der ohnehin schon engen Zeitplanung bis zur Eröffnung muss diese Ausschreibung nun zwingend  ab dem 26.03.2018 auf den Weg gebracht werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse/Satzungsentwurf „Neuer Fürther Wochenmarkt“ vom 09.03.2018