Betreff
Heinrich-Schliemann-Gymnasium, Raumprogramm, Grundsatzbeschluss
Vorlage
SEP/005/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Stadtrat nimmt vom Raumprogramm für  das Heinrich-Schliemann-Gymnasium Kenntnis,   und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Raumprogramms die weiteren baufachlichen  Planungen einzuleiten, bzw. fortzuführen.

Soweit eine Förderung durch das vorliegende Bauprogramm nicht vorgesehen ist, sollte versucht werden, die Wünsche der Schule dennoch zu berücksichtigen (z.B. zusätzliche Klassenräume, erweiterter pädagogischer Arbeitsbereich, Rechercheraum, Fotolabor).   


Seit März 2015  wird im Rahmen von Vorplanungen zur beabsichtigten Erweiterung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums (HSG) an einem vorläufigen Raumprogramm für die Schule gearbeitet. Die Fortschreibung dieser Vorplanungen wurde immer grundsätzlich mit der Schulleitung und dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. Diese sogenannten „fiktiven Raumprogramme“ dienen in erster Linie zur Ermittlung des zustehenden, förderfähigen Raumbedarfs einer Schule im Vergleich zu dem bisher vorhandenen baulichen Bestand. Ein erstes vorläufiges Raumprogramm vom März 2015 ging, bezogen auf die Hauptnutzfläche, von einem grundsätzlich förderfähigen Bedarf von 5051 qm gegenüber einer Bestandsfläche von rund 3300 qm aus. Im Zuge der weiteren Planungsüberlegungen und der sich abzeichnenden Veränderungen im Hinblick auf eine Verlagerung von G8 (wieder) auf G9 haben Schulleitung und Schulverwaltung das bisherige Raumprogramm von 2015  an diese neue Entwicklung angepasst. Das modifizierte Raumprogramm wurde Ende 2017/ Anfang 2018 noch mit den zuständigen Stellen bei der Regierung von Mittelfranken und  der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern abgestimmt. Nach Auffassung der Schulleitung sollte hierbei grundsätzlich von einer künftigen 4-Zügigkeit ausgegangen werden. Das Raumprogramm liegt als Anlage bei (Raumprogramm 11.01.2018). Die bisher anerkannte Hauptnutzfläche (Spalte „Raumprogramm Soll“) hat sich durch die –hauptsächlich der G9 geschuldeten Anpassungen -  auf 5746 qm erhöht. Somit besteht ein Unterschied im anerkannten schulischen Raumbedarf gegenüber dem bisherigen Bestand von rund 2400 qm.

Eine Beantragung einer schulaufsichtlichen Genehmigung  ist  beim derzeitigen Verfahrensstand zurückzustellen. Weitere baufachliche Verfahrensschritte, z.B. Verhandlungsverfahren nach VgV dürften bereits auf der Grundlage des vorliegenden Bauprogramms möglich sein.

Die Gesamtbaumaßnahme ist in der mittelfristigen Investitionsplanung derzeit bei UA 2310    Hst. 9400.0000 mit 30.300.000 EURO veranschlagt. (Stand 12/2017 nach HH Beratungen)


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt-  -mittelfr. Investitionsplanung-

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Raumprogramm vom 11.01.2018