Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem beantragten
Bauvorhaben zu, wenn durch bauliche Maßnahmen und einer Grundrissänderung
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden und das OA den mit
dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in den Vegetationsbestand zustimmt.
Dies kann durch die Verstärkung des Dachstuhls, wie an anderen Stellen im
Stadtgebiet bereits geschehen, erreicht werden.
Des Weiteren sind die Grundrisse so zu ändern, dass keine Belichtung von
Aufenthaltsräumen von Norden (Waldseite) erfolgt und somit die Gefahr des
Eindringens von umfallenden Bäumen in Aufenthaltsräume nicht mehr gegeben ist.
Die Antragsunterlagen sind entsprechend abzuändern.
Das Grundstück Fl. Nr. 582, 582/4 Gemarkung Stadeln (Stadelner Hauptstraße) ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth als gemischte Baufläche dargestellt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.
Aufgrund der Lage des Grundstückes innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles richtet sich hier die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Norden direkt an das Grundstück angrenzend befindet sich Wald gemäß Flächennutzungsplan sowie ein Landschaftsschutzgebiet.
Am 18.12.2013 hat der Bauausschuss zur Errichtung von Gebäuden am Waldrand folgendes beschlossen:
„Bebauungen in der Nähe von Wäldern im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes haben vom Waldrand einen Regelabstand von 30 Metern zu halten.“
Mit dem vorliegenden Baugesuch soll das bestehende Wohnhaus um zwei Wohneinheiten als Anbau ergänzt werden.
Nach Auffassung des Baureferates kann dem beantragten Bauvorhaben aufgrund der schon bestehenden Wohnnutzung zugestimmt werden, wenn das OA den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in den Vegetationsbestand zustimmt und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Dies kann durch die Verstärkung des Dachstuhls (wie an anderen Stellen im Stadtgebiet) erreicht werden.
Weiterhin ist der Grundriss so abzuändern, dass keine
Aufenthaltsräume von Norden belichtet werden, damit die Gefahr der Zerstörung
von Fenstern bzw. das Eindringen von fallenden Bäumen in Aufenthaltsräume nicht
mehr gegeben ist.
Die Antragsunterlagen sind entsprechend abzuändern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Luftbild des Bestandes
Lageplan mit Darstellung des Ergänzungsbaus