Betreff
Errichtung eines Doppelhauses angrenzend an ein bestehendes Gebäude in Mannhof
Vorlage
SpA/580/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem beantragten Bauvorhaben zu, wenn durch bauliche Maßnahmen und einer Grundrissänderung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden und das OA den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in den Vegetationsbestand zustimmt.
Dies kann durch die Verstärkung des Dachstuhls, wie an anderen Stellen im Stadtgebiet bereits geschehen, erreicht werden.
Des Weiteren sind die Grundrisse so zu ändern, dass keine Belichtung von Aufenthaltsräumen von Norden (Waldseite) erfolgt und somit die Gefahr des Eindringens von umfallenden Bäumen in Aufenthaltsräume nicht mehr gegeben ist.

Die Antragsunterlagen sind entsprechend abzuändern.

 


Das Grundstück Fl. Nr. 582, 582/4 Gemarkung Stadeln (Stadelner Hauptstraße) ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth als gemischte Baufläche dargestellt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.

Aufgrund der Lage des Grundstückes innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles richtet sich hier die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Norden direkt an das Grundstück angrenzend befindet sich Wald gemäß Flächennutzungsplan sowie ein Landschaftsschutzgebiet.

Am 18.12.2013 hat der Bauausschuss zur Errichtung von Gebäuden am Waldrand folgendes beschlossen:

„Bebauungen in der Nähe von Wäldern im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes haben vom Waldrand einen Regelabstand von 30 Metern zu halten.“

Mit dem vorliegenden Baugesuch soll das bestehende Wohnhaus um zwei Wohneinheiten als Anbau ergänzt werden.

 

Nach Auffassung des Baureferates kann dem beantragten Bauvorhaben aufgrund der schon bestehenden Wohnnutzung zugestimmt werden, wenn das OA den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in den Vegetationsbestand zustimmt und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Dies kann durch die Verstärkung des Dachstuhls (wie an anderen Stellen im Stadtgebiet) erreicht werden.

Weiterhin ist der Grundriss so abzuändern, dass keine Aufenthaltsräume von Norden belichtet werden, damit die Gefahr der Zerstörung von Fenstern bzw. das Eindringen von fallenden Bäumen in Aufenthaltsräume nicht mehr gegeben ist.

Die Antragsunterlagen sind entsprechend abzuändern.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Luftbild des Bestandes

Lageplan mit Darstellung des Ergänzungsbaus