1. Beschluss
Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem
Stadtrat die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf gemäß Ziffer 2.5. der
Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben für die
Erweiterung des Kinderspielplatzes Adlerstraße im Rahmen des Stadtjubiläums
2018 mit einem Gesamtkostenansatz von 280.000 EUR.
2. Beschluss
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die
Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien
für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben für die Erweiterung
des Kinderspielplatzes Adlerstraße im Rahmen des Stadtjubiläums 2018 mit einem
Gesamtkostenansatz von 280.000 EUR.
Planungsanlass
Aus der Projektgruppe
„Stadtjubiläum 2018“ wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, den
bestehenden öffentlichen Kinderspielplatz Adlerstraße im Bereich der
bestehenden Gartenanlagen um ca. 1.000 m² zu erweitern. Die bestehenden Pachtverträge
mit den drei Gartenpächtern wurden zur Jahresmitte 2017 gekündigt und von den
Pächtern zum Jahresende 2017 teilweise geräumt. Im Auftrag des
Liegenschaftsamtes erfolgte die vollständige Räumung der Gärten Anfang März
2018 als städtische Baumaßnahme.
Aus dem Gesamtprogramm
zum Festjahr 2018
Bestand
Das Spielplatzgrundstück ist
eine Teilfläche der Fl.Nr. 1106/03 in Fortsetzung der Adlerstraße. Das
Grundstück ist ein ehemaliges Straßengrundstück mit einer durchgehenden Breite
von ca. 17 m.
Im vorderen Bereich befindet
sich auf ca. 400 m² der im Jahr 2000 generalsanierte öffentliche
Kinderspielplatz „Adlerstraße“, der von der Amalienstraße aus erschlossen ist.
Im rückwärtigen Bereich
befanden sich bis Ende 2017 auf ca. 1.100 m² drei Gartenparzellen mit den
entsprechenden gärtnerischen Nutzungen wie Gartenhäuser, Beete, Nutz- und
Ziergarten. Zwischenzeitlich sind alle Einrichtungen der ehemaligen
Gartenparzellen nahezu vollständig abgeräumt.
Sowohl im Bereich des
öffentlichen Kinderspielplatzes als auch im Bereich der ehemaligen
Gartenparzellen ist nach der Baumschutzverordnung geschützter Baumbestand
vorhanden. Im Rahmen der Räumung der Gärten durch das Grünflächenamt wurden
vorab eine Reihe von geschädigten Fichten gemäß Bescheid des Ordnungsamtes vom
21.12.2017 gefällt. Für die gerodeten Bäume wurde eine Ersatzpflanzung von vier
heimischen Großbäumen festgesetzt. Der restliche Baumbestand des bestehenden
Kinderspielplatzes wie der Erweiterungsfläche wird erhalten und während der
Baumaßnahme entsprechend gesichert und geschützt.
Entwurfsbeschreibung
Vom bestehenden Eingangsbereich des
öffentlichen Kinderspielplatzes an der Amalienstraße bis zur nördlichen
Grundstücksgrenze wird ein geschwungener Weg mit zwei Meter Breite in
wassergebundener Bauweise errichtet, an den sich beidseitig unterschiedliche
Spielbereiche angliedern. Um die Pflegezufahrt zu gewährleisten wird der
Erschließungsweg ein- oder beidseitig mit einem ein Meter breiten Bankett aus
Schotterrasen ergänzt, so dass insgesamt eine befahrbare Breite von drei Metern
gewährleistet ist.
Die Spielgeräte des bestehenden
Spielplatzes werden zunächst erhalten. Im Rahmen der jährlichen
Ersatzbeschaffung werden diese ersetzt, sobald eine Reparatur nicht mehr
wirtschaftlich ist. Dies wird mutmaßlich ab 2020 der Fall sein.
Abweichend von bisherigen Maßnahmen
werden keine Standardspielgeräte aus dem Angebot der einschlägigen Hersteller
eingesetzt, sondern Sonderanfertigungen, die thematisch einen Bezug zu Fürth
und zu den Stadtjubiläen 2007 und 2018 haben:
Das Spieldorf „Siedlung am Fluss“
mit Spielhäusern und Spielfiguren, die Kletterstruktur „Treibholz“ und die
Sitzgarnituren „Gestrandete Schiffe“ spielen auf die erste Ansiedlung der Stadt
an der Rednitz an. Die Spielwand „Rathaus im Bau“ soll das Rathaus nachbilden,
an dem davor eine Bauwerksgerüst verschiedene Möglichkeiten zum Beklettern und
Sandspiel angebracht sind. Die davor stehende Nachbildung des Rathausturms
dient gleichzeitig als „klassischer“ Rutschenturm.
Zusätzlich zu diesen Sonderanfertigungen
entsteht noch im nördlichsten Bereich des Spielplatzes ein naturnaher
Spielbereich ohne Spielgeräte, sondern mit Steinen, Baumstämmen u.ä.
Unmittelbar an den bestehenden Spielbereich im vorderen Drittel entsteht neu
eine Fläche mit Aktiv-Fitness-Geräten.
Der gesamte Spielplatzbereich wird zu den angrenzenden
Nachbargrundstücken stark eingegrünt. Die vorhandenen Einfriedungen, die durch
die Angrenzer errichtet wurden, müssen sicherheitstechnisch überprüft und ggfs.
in Absprache mit den Angrenzern ersetzt werden.
Es werden insgesamt 17 Großbäume neu gepflanzt, davon fünf
Stück als Ersatzpflanzung für die gerodeten Fichten, finanziert aus den
Projektmitteln und zwölf Stück im Rahmen der Jubiläumspflanzungen 2018,
finanziert aus Mitteln der Baumschutzablöse.
Punktuell werden Gräser-Solitärpflanzen eingesetzt,
einerseits, um die vorhandenen mächtigen Bambusse aus der vorherigen
gärtnerischen Nutzung zu ergänzen, andererseits um thematisch wieder das Thema
„Fluss und Flussufer“ aufzugreifen.
Zusätzlich zu den beschriebenen Sitzgarnituren, die die Form
von Booten oder Kähnen haben, wird der Spielplatz mit den üblichen Gartenbänken
und Tischen und insgesamt drei neuen Abfallbehältern ausgestattet.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
der zuständigen Pflegerin mit Verfügung vom 19.02.2018 instruiert. Es wurden
gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Die Hinweise und Anregungen wurden – sofern diese termingerecht vorlagen - in
die Überarbeitung der Entwurfsplanung aufgenommen.
Das Liegenschaftsamt weist darauf hin, dass im
Zusammenhang mit der Kündigung und Räumung der ehemaligen Pachtflächen die Angrenzer
auf der Fl.Nr. 1106/7 Bedenken gegen die Erweiterung des Kinderspielplatzes
geäußert haben und eine Belästigung durch Lärm insbesondere wegen Missnutzung
befürchten. Der vorliegende Entwurf hat insoweit darauf reagiert, dass die
vorgesehene Spielwand im gewissen Umfang auch Lärm- und Sichtschutzfunktion
übernimmt. An dieser Stelle darf daran erinnert werden, dass Kinderspielplätze
ohne zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen generell im allgemeinen Wohngebiet
zugelassen sind. Eine Missnutzung kann auf öffentlichen Flächen grundsätzlich
nicht ausgeschlossen werden, aber die städtische Grünanlagensatzung gibt die
Möglichkeit entsprechend zu handeln.
Die Bauaufsicht weist darauf hin,
dass der Kinderspielplatz nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt ist und die
Erweiterung daher einer baurechtlichen Genehmigung bedarf, wobei insbesondere
die Einhaltung der Abstandsflächen der Spielgeräte zu den Nachbargrundstücken
zu prüfen ist. Die Baugenehmigung wurde bereits vom Grünflächenamt mit allen
notwendigen Unterlagen eingereicht.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 280.000 EUR und verteilen sich gemäß DIN 276 wie folgt:
Kgr 100 Herrichten
und Erschließen 7 T€
Kgr 500 Außenanlagen 243
T€
Kgr 700 Baunebenkosten 30 T€
In der Kostengruppe 500 entfallen
wiederum ca. 130 T€ allein auf die Lieferung und Montage der Spielgeräte in
Sonderanfertigung.
In der Kostengruppe 700 entfallen
knapp 27 T€ auf die innere Verrechnung von Planungs- und sonstigen Leistungen
der Dienststellen der Stadt Fürth, die in die Budgets der dienstleistenden
Ämter zurückfließen, so dass die Netto-Belastung des städtischen Haushalts bei
etwas über 250 T€ liegt.
Im Haushalt 2017/2018 sind derzeit
insgesamt lediglich 150 T€ für die Maßnahme eingestellt. Bei der entsprechenden
Haushaltsmeldung 2016 ist das Baureferat/Grünflächenamt von einem
„konventionellen“ Spielplatz mit einer Erweiterungsfläche von 1.000 m²
ausgegangen. Nach den bisherigen Erfahrungswerten für die Neuanlage von
öffentlichen Spielplätzen aus den Kostenfeststellungen abgeschlossener Projekte
kann man von einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 120-150 € einschl.
Baunebenkosten und Mehrwertsteuer ausgegangen werden. Der sich vom üblichen
Standard deutlich abhebende Entwurf mit Sonderspielgeräten als Unikate liegt
nunmehr bei knapp 190 € pro Quadratmeter in Summe.
Nach Festlegung in der Projektgruppe
„Stadtjubiläum 2018“ können die vorhandenen Haushaltsmittel um bis zu weitere
100 T€ aufgestockt werden. Die Kämmerei ist darüber bereits informiert, ein
entsprechender Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung wird vom
Baureferat nach Projektgenehmigung gestellt. Die fehlenden 30 T€ werden vom
Grünflächenamt aus der Spielplatzpauschale 2018 zur Verfügung gestellt, so dass
nach Mittelübertrag die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Baumaßnahme soll
unmittelbar nach Vorlage der baurechtlichen Genehmigung ausgeschrieben und
vergeben werden. Im Rahmen des Programms zum Stadtjubiläum soll dann die
Einweihung der neuen Spielfläche im Herbst 2018 erfolgen.
Die jährlichen Folgelasten
wurden nicht separat berechnet. Nach den einschlägigen Richtwerten liegt der
durchschnittliche Quadratmeterpreis der jährlichen Folgekosten bei öffentlichen
Spielflächen bei rund 6 €, so dass man insgesamt von 9 T€ p.a. ausgehen kann,
von denen 6 T€ tatsächliche Mehrkosten sind, da die Erweiterungsfläche in die
Unterhaltslast des Grünflächenamts neu hinzukommt und einen realen
Flächenzugang bedeutet. Die jährlichen Folgekosten werden im Budget des
Grünflächenamts abgebildet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
280.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
9.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: siehe
Beschlussvorlage |
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Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Bestand
Anlage 3 Entwurf