Betreff
Vorlage zum Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 08.03.2018 - Wasserspielplatz
Vorlage
GrfA/079/2018
Aktenzeichen
AG-Ö/1018/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Die Ausführungen des Baureferats/Grünflächenamt dienen zur Kenntnis.

 


Für den Betrieb von Wasserspielplätzen fordern die einschlägigen DIN/EN-Vorschriften bezüglich der Wasserqualität:

 

Wasser aus Zapfstellen wie Wasserhahn, Schwengelpumpe u.ä.                              Trinkwasserqualität

Sonstiges Wasser wie Spielbäche, Wasserstellen u.ä.                                     Badewasserqualität

 

Aufgrund der hohen Anforderung an die Wasserqualität und des damit verbundenen hohen technischen Aufwands (Stichwort „Vermeidung stehendes Wasser“), aufgrund des in der Regel fehlenden Anschlusses der Grundstücke an das Trinkwassernetz der Stadt und schließlich aufgrund der berechtigten Frage, ob der nicht auszuschließende „verschwenderische“ Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser auf Spielplätzen zeitgemäß ist, betreibt die Stadt Fürth derzeit nur einen Wasserspielplatz mit Spielwasser aus Zapfstellen im Südstadtpark. Der Südstadtpark insgesamt wurde im Rahmen der erstmaligen Herstellung an das Trinkwassernetz der Stadt angeschlossen, die Wasserleitungen werden wöchentlich gespült und das Spielwasser aus der Schwengelpumpe hinsichtlich der Wasserqualtität jährlich überprüft. Weitere Wasserspielplätze mit Trinkwasserqualität sind aus den vorgenannten Gründen derzeit nicht vorgesehen und sollten auch aufgrund des hohen wirtschaftlichen Aufwands nicht errichtet werden.

 

Dagegen bestehen bei einigen städtischen Kindertagesstätten Spiel- und Matschecken gespeist aus der Trinkwasserleitung, da die Grundstücke einerseits an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, andererseits die Zuspeisung in das Trinkwassernetz des Gebäudes integriert werden kann und somit die Gefahr der Verkeimung durch stehendes Wasser nicht besteht.

 

Die Stadt Fürth betreibt mit dem Spielbach im Stadtpark derzeit einen Wasserspielplatz mit Grundwasser. Ein im Rahmen der Sanierung des Spielplatzes errichteter Grundwasserbrunnen speist den Spielbach, das Wasser sprudelt aus einem Quellstein in Bodennähe und nicht aus einer wie immer gearteten Zapfstelle. Einmal jährlich vor Inbetriebnahme im Frühjahr wird durch eine Wasserprobe überprüft, ob die Wasserqualität „Badewasser“ gegeben ist.

 

Die im Antrag verwiesenen Wasserspielplätze in Bamberg und Radolfszell werden ebenfalls nicht mit Trinkwasser betrieben. Der Wasserspielplatz in Bamberg auf dem Gelände der Landesgartenschau 2012 liegt an einem neu geschaffenen fließenden Gewässer, dem sog. „Fischpass“, der ein bestehendes Kraftwerk umgeht, um die bis zur Neuanlage bestehende Zerschneidung des ökologischen Lebensraums Regnitz zu eliminieren.

 

Der bestehende Wasserspielplatz an der Uferpromenade Radolfszell wird aus dem Bodensee gespeist. Täglich werden dort 400-500 Kubikmeter Wasser aus dem Bodensee in das Spielbachsystem gepumpt und fließen am Ende wieder in den See zurück.

 

Als neuer Aspekt bei Wasserspielplätzen gibt aktuell eine Fachinformation zum Thema „Wasserspielplätze mit Regenwasser“. In der Kürze der Zeit ist es noch nicht gelungen, hierzu vertiefende Informationen einzuholen.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt kann bei künftigen Generalsanierung oder Neuanlagen von öffentlichen Spielplätzen verstärkt prüfen, ob Wasserspielplätze mit der Wasserqualität „Badewasser“ geschaffen werden können, sofern hierfür die Voraussetzungen „Grundwasserbrunnen“, „Umleitung bzw. Umbau von Fließgewässern“ oder „Nutzung von Regenwasser“ vorliegen und die topographischen Verhältnisse dies zulassen.

 

Bei den in 2018 anstehenden Maßnahmen auf den Kinderspielplätzen Herrnstraßendamm und Adlerstraße ist dies ohne grundlegende Änderung der Entwurfsplanung mit dem daraus resultierenden Zeitverlust nicht mehr möglich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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