Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat, die
vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“
empfohlene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege zum
01.07.2018 durchzuführen.
Der
Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:
Altersstufen: |
bis vollend. 6. Lj. |
bis vollend. 12 Lj. |
ab 13. Lj. |
Vollzeitpflege bisher |
792 € |
894 € |
1.028 € |
Vollzeitpflege ab
01.07.2018 |
802 € |
904 € |
1.040 € |
darin Anteil des Unter-haltsbedarfs des Kindes |
502 € |
604 € |
740 € |
Wochenpflege 5 Tage (= 85 %) |
682 € |
768 € |
884 € |
Wochenpflege 6 Tage (= 92,5 %) |
742 € |
836 € |
962 € |
Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
vom 04.02.2005 wurden für das JgA die bayernweit geltenden
„Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig
auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen. Die neue Fassung der gemeinsamen
Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom
27.03.2018 liegt vor.
Zuletzt wurde
das Pflegegeld für die Vollzeitpflege in
Fürth mit Beschluss des Stadtrates vom 24.05.2017 zum 01.07.2017 erhöht.
Die Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden, sind sehr
hoch. Diese Familien geben insbesondere Kindern aus prekären
Familienverhältnissen ein stabiles Lebensumfeld. In einem geschützten
familiären Rahmen finden diese Kinder den notwendigen Halt. Denn besonders
Verlässlichkeit und Kontinuität sind wesentliche Bestandteile für ein gesundes
Aufwachsen. Zwischen Pflegeeltern und Kindern bilden sich in der Regel enge
Bindungen, auf deren Basis die jungen Menschen oft über den Jugendhilfezeitraum
hinaus zurückgreifen können. Kindern und Jugendlichen bieten sie damit eine
gute Chance für ein gelingendes Leben. Die Pflegefamilien sind damit nicht nur
ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe, sondern leisten auch eine besonders
wertvolle Arbeit. Zusätzlich ist bemerkenswert, dass eine alternative
Unterbringung eines Kindes in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung rund
vier bis fünfmal höhere Kosten verursacht.
Da eine angemessene finanzielle Ausstattung der Pflegestelle
unumgänglich ist, übernehmen auch die umliegenden Jugendämter die Anpassung der
Vollpflegepauschalen im gleichen Umfang. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr
nicht ausreichend Pflegestellen für neue Fälle zu gewinnen, was ebenfalls in
stationäre Hilfen mündet.
Finanzielle Auswirkung:
Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei
ihren Pflegeeltern leben. Dies sind aktuell 55 von insgesamt 77 Pflegekindern
in Vollpflege. Für auswärtig untergebrachte Kinder gelten die Pflegesätze der
dortigen Jugendämter.
Ansonsten ergibt die Pflegesatzerhöhung jährliche Mehrausgaben in Höhe
von ca. 6.000 € (bei gleichbleibender Anzahl der belegten
Vollzeitpflegeplätze). Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget
51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist 2018 ein Betrag
von 897.500 € eingestellt.
Die Haushaltsmittel 2018 werden nach Hochrechnung (RE 2017: 955.270,30
€) dafür nicht ausreichen, so dass eine zusätzliche Mittelbereitstellung für
2018 und eine Anhebung des Ansatzes für 2019
notwendig wird. Grund dafür ist die Steigerung der Kinder in
Vollzeitpflege von 69 (Stand: März 2017) auf
77 (Stand: März 2018).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
6.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4556.7612 |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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