Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege)
Vorlage
JgA/354/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat, die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“ empfohlene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege zum 01.07.2018 durchzuführen.

 

Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:

 

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

 

Vollzeitpflege bisher

 

792 €

 

894 €

 

1.028 €

Vollzeitpflege ab 01.07.2018

 

802 €

 

904 €

 

1.040 €

darin Anteil des Unter-haltsbedarfs des Kindes

 

 

502 €

 

 

604 €

 

 

 740 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

 

682 €

 

768 €

 

 884 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

 

742 €

 

836 €

 

 962 €

 

 

 


Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 04.02.2005 wurden für das JgA die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen. Die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom 27.03.2018 liegt vor.

 

Zuletzt wurde das  Pflegegeld für die Vollzeitpflege in Fürth mit Beschluss des Stadtrates vom 24.05.2017 zum 01.07.2017 erhöht.

 

Die Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden, sind sehr hoch. Diese Familien geben insbesondere Kindern aus prekären Familienverhältnissen ein stabiles Lebensumfeld. In einem geschützten familiären Rahmen finden diese Kinder den notwendigen Halt. Denn besonders Verlässlichkeit und Kontinuität sind wesentliche Bestandteile für ein gesundes Aufwachsen. Zwischen Pflegeeltern und Kindern bilden sich in der Regel enge Bindungen, auf deren Basis die jungen Menschen oft über den Jugendhilfezeitraum hinaus zurückgreifen können. Kindern und Jugendlichen bieten sie damit eine gute Chance für ein gelingendes Leben. Die Pflegefamilien sind damit nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe, sondern leisten auch eine besonders wertvolle Arbeit. Zusätzlich ist bemerkenswert, dass eine alternative Unterbringung eines Kindes in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung rund vier bis fünfmal höhere Kosten verursacht.

 

Da eine angemessene finanzielle Ausstattung der Pflegestelle unumgänglich ist, übernehmen auch die umliegenden Jugendämter die Anpassung der Vollpflegepauschalen im gleichen Umfang. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr nicht ausreichend Pflegestellen für neue Fälle zu gewinnen, was ebenfalls in stationäre Hilfen mündet.

 

Finanzielle Auswirkung:

Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben. Dies sind aktuell 55 von insgesamt 77 Pflegekindern in Vollpflege. Für auswärtig untergebrachte Kinder gelten die Pflegesätze der dortigen Jugendämter.

 

Ansonsten ergibt die Pflegesatzerhöhung jährliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 6.000 € (bei gleichbleibender Anzahl der belegten Vollzeitpflegeplätze). Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist 2018 ein Betrag von  897.500 € eingestellt.

Die Haushaltsmittel 2018 werden nach Hochrechnung (RE 2017: 955.270,30 €) dafür nicht ausreichen, so dass eine zusätzliche Mittelbereitstellung für 2018 und eine Anhebung des Ansatzes für 2019  notwendig wird. Grund dafür ist die Steigerung der Kinder in Vollzeitpflege von 69 (Stand: März 2017) auf  77 (Stand: März 2018).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

6.000 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4556.7612

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: