Betreff
Tempo 30 in der Schwabacher Straße vor der GS/MS Schwabacher Straße
Vorlage
SVA/144/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Von dem Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.


Nach den Erfahrungen an anderen Schulen könnte auch für die Volksschule Schwabacher Straße geprüft werden, ob dort die Voraussetzungen auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Mo-Fr 7-17h) vorliegen. Die Grund- und Hauptschule liegt westlich der stark befahrenen Staatsstraße St 2407. Es gilt derzeit die innerorts gültige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Das Schulgelände ist im Übrigen von Wohnstraßen umgeben, für die allesamt bereits eine Tempo 30-Zone ausgewiesen ist. Für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Schwabacher Straße sprechen insbesondere folgende Gründe:

Die Verkehrsinseln im Kreuzungsbereich Fichtenstraße sind sehr schmal und für mehrere wartende Schulkinder nicht optimal.

Auch die Gehwegbreite direkt vor der Schule wird dem Aufkommen von Schülern in Stoßzeiten nicht gerecht.

Die Verwaltung wird auch für diese Schule prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler möglich und/oder geeignet sind.

Die Prüfung und ggf. Umsetzung dürfte jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu berücksichtigen wären bei einem Tempolimit die erforderlichen Anpassungen an den Ampelanlagen (Grüne Welle). Ebenso sind Planungen in Bezug auf die Busbeschleunigung oder die Ausweisung von Sonderfahrstreifen zu berücksichtigen. Für die Schwabacher Straße ist eine Überplanung im Zuge der LSA-Baustufe IV (ab 2020) vorgesehen. Die heutige Aufteilung mit der Addition von Mindestmaßen und z. B. dem Fehlen von Radverkehrsanlagen ist problematisch. Im Zuge der Überlegungen zur Unterführung Schwabacher Straße wurden von SpA-Vpl schon Planungen zu einer künftigen Querschnittsaufteilung erarbeitet, die jedoch noch instruiert werden müssen.

Sollte im Ergebnis die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erforderlich sein, wird diese durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Anderenfalls wird dem Ausschuss erneut berichtet.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: