Betreff
Parksituation in der Peter-Flötner-Straße
Vorlage
SVA/146/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehnt.


Aufgrund einer Bürgereingabe wurde die Peter-Flötner-Straße im Rahmen einer Nachtverkehrsschau zusammen mit Vertretern der Straßenbaubehörde, der Polizei und des Amtes für Brand- und Katastrophenschutzes überprüft. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Zufahrt zum Eigentümerweg der Hausnummern 2-32 über den nicht abgesenkten Bordstein bereits mit einem größeren PKW schwer möglich war. Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr war die Zufahrt nicht möglich.

Durch Anordnung der bisherigen Haltverbotsregelung auf die gegenüberliegende Seite wird für Rettungswägen die Zufahrt zur Stichstraße gewährleistet. 

Alternativ wurde im Vorfeld geprüft, ob die bestehende Halteverbotsregelung grundsätzlich beibehalten werden kann und nur wie im Antrag zum Verkehrsausschuss beschrieben eine Grenzmarkierung aufgebracht wird. Die Grenzmarkierung alleine wäre jedoch nicht geeignet, die Einfahrt zur Stichstraße zu gewährleisten. Zusätzlich müsste auch gegenüber eine Halteverbotsregelung auf einer Länge von etwa 15 m angeordnet werden. Die Stellplatzbilanz ist dadurch nicht besser als bei der nun angeordneten Regelung.

Die bei zwei Grundstückszufahrten entstandenen Probleme bei der Zufahrt wurden durch individuelle Regelungen (Versetzen eines Haltverbots um 2 m bzw. kurze Sperrfläche gegenüber) entschärft.

 

Zur Anfrage: Bei dem Parkplatz am LAC Quelle Sportgelände handelt es sich um Privatgrund. Parkberechtigungen werden privatrechtlich geregelt und sind Angelegenheit des Grundstückseigentümers. Mit dem Parkausweis für Schwerbehinderte darf auf öffentlichen Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte, gekennzeichnet durch VZ 314, 1044-10 der Straßenverkehrsordnung (Parkplatz mit Rollstuhlfahrersymbol), geparkt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: