Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis. Der Bau- und Werkausschuss befürwortet die überarbeitete Plandarstellung.
Der Bauausschuss beschließt die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, damit die vorgelegte Planvariante realisiert werden kann.
Auftragsgemäß hat die Stadtplanung mit dem Architekten die Überarbeitung der Pläne verhandelt. Die nun vorgelegte Variante für den Neubau einer barrierefreien Wohnanlage erfordert weiterhin die Befreiung von den Festsetzungen des alten B-Plans und soll – sofern der Baubeirat die Planung befürwortet – dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Protokollnotiz Baubeirat 15.1.2018
1 Exposé Architekt Hilpert Baubeirat 09.04.2018