Der
Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 23.03.2018
(Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2018 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und
der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und
„Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Empfehlung beizutreten.
Am 27.03.2018 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.03.2018 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2018 erfolgt anders als in den Vorjahren ohne Auflage, allerdings verbunden mit folgender Empfehlung (siehe Gliederungspunkt 3):
„Da die tatsächlichen
Schlüsselzuweisungen (67.518 T€) den ursprünglichen Haushaltsansatz (64.400 T€)
übersteigen, wird empfohlen einen Teil der überplanmäßigen Einzahlungen bei den
staatlichen Schlüsselzuweisungen der allgemeinen Rücklage zum Abbau der
Verbindlichkeiten zuzuführen. Damit soll die Stadt Fürth der
überdurchschnittlich hohen Verschuldung entgegenwirken und kann somit die
dauernde Leitungsfähigkeit stabilisieren.“
Es wird vorgeschlagen, die
Empfehlung der Regierung Mittelfranken umzusetzen und aus den genannten
Mehreinnahmen einen Betrag in Höhe von 1.000 T€ im Rahmen des Jahresabschlusses
2018 der sog. „Schuldenabbaurücklage“ zuzuführen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan 2018 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.03.2018