Betreff
Haushaltsgenehmigung 2018
Vorlage
Käm/542/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 23.03.2018 (Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2018 der Stadt Fürth – KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und „Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.

 

Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Empfehlung beizutreten.


Am 27.03.2018 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.03.2018 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2018 erfolgt anders als in den Vorjahren ohne Auflage, allerdings verbunden mit folgender Empfehlung (siehe Gliederungspunkt 3):

 

„Da die tatsächlichen Schlüsselzuweisungen (67.518 T€) den ursprünglichen Haushaltsansatz (64.400 T€) übersteigen, wird empfohlen einen Teil der überplanmäßigen Einzahlungen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen der allgemeinen Rücklage zum Abbau der Verbindlichkeiten zuzuführen. Damit soll die Stadt Fürth der überdurchschnittlich hohen Verschuldung entgegenwirken und kann somit die dauernde Leitungsfähigkeit stabilisieren.“

 

Es wird vorgeschlagen, die Empfehlung der Regierung Mittelfranken umzusetzen und aus den genannten Mehreinnahmen einen Betrag in Höhe von 1.000 T€ im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 der sog. „Schuldenabbaurücklage“ zuzuführen.

 

Hinweis:

Der Haushaltsplan 2018 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 23.03.2018