Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth zur Aufnahme einer gesonderten Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Heimatpfleger in Höhe von derzeit 145,39 Euro (mit fortschreitender tariflicher Anpassung). Satzungsgemäß gewährt die Stadt Fürth in §3 der Satzung „dem Heimatpfleger/der Heimatpflegerin“ eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Stellvertretung wird nicht genannt. Derzeit ist es so geregelt, dass die Heimatpflegerin freiwillig zugunsten der Stellvertretung auf 1/3 ihrer Entschädigung verzichtet. Dies soll nun neu geregelt werden. Die Stadtheimatpflegerin soll ihre volle Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 436,16 Euro bekommen, die Stellvertretung zusätzlich 1/3 der Summe, derzeit 145,39 Euro.
In §3 (1) der Satzung soll daher nach Satz 1 „[…] von 327 Euro.“ die Zeichenfolge „Der stellvertretende Stadtheimatpfleger/-in erhält 1/3 der genannten Aufwandsentschädigung.“ ergänzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1) Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth v. 5.12.2012
2) Vergleich alte – neue Fassung
3) Neufassung Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth