Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
- Nachträgliche Feststellung der Bilanz 2008 des Servicebetriebs für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF)
- Der Jahresabschluss 2008 beim Servicebetrieb für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF) wird in der vorliegenden Form mit der Bilanzsumme von 8.596.747,30 € festgestellt.
- Der Jahresfehlbetrag ist gemäß § 9 Abs. 4 Betriebsführungsrichtlinie aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen.
- Die Geschäftsführung wird entlastet.
In Artikel 103 Abs. 2 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist in Verbindung mit § 25 Abs. 3
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der
Jahresabschluss, der Anhang, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht zusammen mit
einer Stellungnahme des Rf. II dem Stadtrat vorzulegen ist. Die
Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage
vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest. Gemäß § 9 Abs. 4
Betriebsführungsrichtlinie ist ein Jahresverlust aus Haushaltsmitteln der Stadt
Fürth auszugleichen und ein Jahresgewinn dem Haushalt der Stadt zuzuführen,
soweit der Betrieb aus seinem Jahresgewinn keine Rücklagen nach § 6 Abs. 2 Satz
1 EBV zu bilden hat. Weiterhin ist über die Entlastung der Geschäftsleitung zu
beschließen.
Der Stadtrat hat die Bilanz 2008
des Servicebetriebs der Gebäudewirtschaft in Fürth (GWF) zum 31.12.2008 in
seiner Sitzung vom 23.11.2016 zur Kenntnis genommen.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung vom 03.07.2017 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.10.2017 beraten und beschlossen. Der Jahresabschluss 2008 kann nunmehr festgestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
82.621,50 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.10.2017