Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.04.2018 - Verkehrssituation in der Friedrich-Ebert-Straße im Bereich U-Bahn-Ausgang Klinikum
Vorlage
SVA/149/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen


Über „chaotische Zustände“ bzw. Gefährdungen von Passanten beim Queren der Friedrich-Ebert-Straße, nördlich der kreuzenden Wilhelmstraße, liegen weder der Polizei noch der Straßenverkehrsbehörde Erkenntnisse vor. Dass es im Bereich der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße/Würzburger Straße immer wieder zu aufstauendem Verkehr kommt ist bekannt. Aber die im Antrag vom 04.04.2018 angesprochenen Verhältnisse können seitens der Verwaltung nicht bestätigt werden.

Nördlich und südlich der kreuzenden Wilhelmstraße erleichtern Verkehrsteiler den Fußgängern die Querung der Friedrich-Ebert-Straße, wobei in unmittelbarer Nähe zum U-Bahnhof ein signalisierter Fußgängerüberweg zur Verfügung steht. Den Schülerinnen und Schülern der Grundschule an der Friedrich-Ebert-Straße wird ohnehin die Fahrbahnquerung an der Fußgängerschutzanlage Jakob-Henle-Straße empfohlen.

Aufstauender Verkehr an der Einmündung zur Würzburger Straße entsteht nicht durch Rechtsabbieger sondern durch die Linksabbieger in die Würzburger Straße in stadteinwärtiger Richtung.

Soweit Kraftfahrer entgegen jeglicher Gebote und Vernunft am Verkehrsteiler linksseitig vorbei fahren oder ausfahrende Kunden der Brothausfiliale beim Einfahren in den Straßenraum rücksichtslos agieren, handelt es sich dabei um Fehlverhalten, welches durch verkehrsrechtliche Maßnahmen bzw. bauliche Veränderungen nicht lösbar ist. Der Straßenraum ist im Bereich der Kreuzung durchaus übersichtlich, gesicherte Querungsmöglichkeiten sind in akzeptabler Nähe vorhanden.

Die Straßenverkehrsbehörde sieht keinen Grund für verkehrsrechtliche Änderungen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: