Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.04.2018 - Kommunale Verkehrsüberwachung des fahrenden und ruhenden Verkehrs
Vorlage
SVA/150/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.


Die Aufbauorganisation der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) umfasst gegenwärtig die Bereiche

 

- Leitung und Innendienst (3 Planstellen, 1 Überplanmäßig) *)

  - Sachgebietsleitung                                    (1 VZ)

  - Außendienstkoordination                      (1 VZ)

  - Sachbearbeitung Innendienst              (1 VZ, 1 Üpl)

 

*) Leitung und Innendienst sind auch für den Kommunalen Ordnungsdienst verantwortlich

- Außendienst

   - Gruppe I:       4 VZ, 1 TZ (19,5 Std)

   - Gruppe II:     4 VZ, 1 TZ (30,0 Std)

   - Gruppe III:    4 VZ

   - Zwei Außendienstkräfte (TZ mit 10 bzw. 18 Std) leisten keinen Schichtdienst und sind      deshalb nicht gruppengebunden

 

-Ruhender Verkehr

Die Kommunale Verkehrsüberwachung leistet den Außendienst im Rahmen eines Dienstplanes, der mit Personalverwaltung und –vertretung abgestimmt ist. Die Arbeitszeit umfasst Mo – Fr 08.00 – 22.15 Uhr und samstags 08.00 bis 14.30 Uhr im Drei-Schicht-Betrieb.

Während der Dauer der Michaelis-Kirchweih erfolgt Außendienst auch an Sonntagen und dem Feiertag bis 22.15 Uhr. Weiterhin erfolgen Sondereinsätze im Rahmen von Zielvereinbarungen in den Sommermonaten an Samstagen bis 22.00 Uhr und Sonntagen bis 21.00 Uhr. Die in dieser Zeit eingesetzten Dienstkräfte fehlen dafür unter der Woche aus Gründen des Überstundenabbaus.

Darüber hinaus werden bei Bedarf (z.B. Veranstaltungen) kurzfristig auch weitere Sondereinsätze durchgeführt.

 

Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit sind die Innenstadt und die Südstadt, wobei diese Bereiche in sieben Überwachungsgebiete unterteilt sind. Die Bestreifung erfolgt überwiegend zu Fuß und unter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist für das gesamte Stadtgebiet Fürth zuständig. Bereiche außerhalb der Innen- und Südstadt werden i.d.R. mit Dienst-Kfz bzw. Dienst-Pedelec angefahren. Die Überwachung der Bereiche außerhalb der Innen- und Südstadt erfolgt anlassbezogen (Beschwerdelage) bzw. stichpunktartig.

Die Personalausstattung lässt max. fünf Außendienstkräfte in der Spätschicht zu, die IST-Stärke ist oftmals wegen urlaubs- bzw. krankheitsbedingter Ausfälle unterhalb der SOLL-Stärke. Daher sind in den Abendstunden meist nur Schwerpunkte (Beschwerdelage) abzudecken.

 

- Fließender Verkehr

Seit Jahresbeginn 2010 überwacht die Stadt Fürth die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h in Abstimmung mit der Polizei selbst. Die Stadt Fürth bedient sich bei der Überwachungstätigkeit und weiteren Verfolgung bzw. Ahndung von dabei festgestellten Verstößen des Zwecksverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg.

Das widerrechtliche Befahren von Fußgängerzonen und Parkanlagen wird überwiegend durch den Kommunalen Ordnungsdienst verfolgt.

 

-Kosten (Personal- und Sachaufwendungen) und Einnahmen – Bezug 2017

Die Personalkosten für das Jahr 2017 betrugen rund 900.000 EUR, an Sachaufwand fielen 153.000 EUR an. Den Ausgaben in Höhe von 1.053.000 EUR stehen Einnahmen in Höhe von rund 1.688.000 EUR gegenüber. Der Kostendeckungsgrad liegt damit bei 161 %.

 

-Ausblick

Es ist eine Neustrukturierung der Kommunalen Verkehrsüberwachung beabsichtigt, die vor allem die Einführung von Gruppenführern als Führungskräfte im Außendienst und die personelle Aufstockung der Gruppen auf jeweils 6 Außendienstkräfte vorsieht. Auch im Innendienst ist eine personelle Verstärkung dringend geboten. Ziel der Neustrukturierung ist die Ausweitung der Überwachungszeiten in den Abendstunden sowie die regelmäßige Überwachung auch in den Abendstunden an Wochenenden und Feiertagen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: