Der BWA stimmt zu, den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung unter der Bedingung zu erteilen, dass die Standsicherheit des Erweiterungsbaus auch bei „Baumwurf“ gewährleistet sein muss.
Das Grundstück Fl. Nr. 582/2 Gemarkung Stadeln (Mannhofer Straße 32) ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen“ dargestellt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.
Das Vorhaben ist planungsrechtlich dem Außenbereich
zuzuordnen und die Kindergartenerweiterung gemäß § 35 Abs. 4 BauGB zu
beurteilen.
Die Erweiterung des Kindergartens um einen Gruppenraum wird im Verhältnis zum
Gebäudebestand als angemessen erachtet und ist diesem untergeordnet; der
zusätzliche Gruppenraum dient letztendlich der Kindergartenversorgung und somit
der Allgemeinheit.
Die städtebauliche
Zustimmung wird somit erteilt!
Allerdings liegen das Bestandsgebäude und somit auch der geplante Anbau komplett im Fallbereich des Waldbestandes. Zudem tangiert die nordwestliche Spitze des Erweiterungsbaus das Landschaftsschutzgebiet.
Wie bereits bekannt, hat am 18.12.2013 der BWA zur Errichtung
von Gebäuden am Waldrand beschlossen, dass „Bebauungen in der Nähe von Wäldern
im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes einen Regelabstand von 30 Metern zum
Wald“ einzuhalten sind.
Da dies auch im vorliegenden Fall nicht eingehalten werden kann, wird
vorgeschlagen, die Standsicherheit des Erweiterungsbaus, insbesondere der
Dachkonstruktion einschl. Fenster und Außentüren den Lastfall „Baumwurf –
Gebäude im Windwurfbereich von Bäumen“ nachzuweisen. Im vorliegenden Fall
(Sonderbau) lässt die Bauaufsicht die statische Berechnung durch einen
Prüfingenieur prüfen und die Bauausführung überwachen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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EG- Grundrissplan
Lageplan des Erweiterungsbaus
Luftbild
Stellungnahme RA