Der
vorgeschlagenen Neuvereinbarung des Preises für die Fachleistungsstunde über
59,20 € (bisher 56,70 €) wird mit Wirkung ab 01.07.2018 zugestimmt. Das gleiche
gilt für die damit einhergehende Konkretisierung der Vereinbarung der Standards
der Leistungserbringung.
Die entsprechenden Finanzmittel sind in den kommenden Haushalt mit aufzunehmen..
Unter dem Begriff der ambulanten Hilfen sind Maßnahmen
der Jugendhilfe erfasst, wie sie u.a. als Erziehungsbeistandschaft (EZB) oder
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
bekannt sind.
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beauftragt
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die
freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In
Fürth sind dies in der Regel (in
alphabetischer Reihenfolge):
1. Die Jugendhilfe 180 Grad
2. Kinderarche Fürth gGmbH
3. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH,
4. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
5. vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
6. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im
Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien.
Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die
beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin
werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen
abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu
erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für
Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B.
Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und
Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus
festgelegt in welcher Höhe der freie
Träger qualitätssichernde Anteile (z.B. Fortbildung, Supervision)
einbringen muss und welche Leistungen nicht abgerechnet werden können.
Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden
grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten
fachlichen Standards erbracht. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab
01.01.2015 basierend auf einer fortgeschriebenen Personal- und
Sachkostenkalkulation aus den Jahren 2009 bzw. 2014.
Nachdem der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in
seinem Prüfungsbericht vom 13.12.2016 konkret die Weiterentwicklung der
örtlichen Kalkulation unter Verwendung eines der AFET Kalkulationsmodelle
empfohlen hat, wurde die bisherige Preisfeststellung neu aufgesetzt.
Seit Juni 2016 liegt eine weiterentwickelte
Orientierungshilfe des Bundesverband für Erziehungshilfen e.V. (AFET) dafür
vor.
Die Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes wird in
der Anlage 1 dargestellt.
Dabei wurde das sog. Bruttomodell von AFET zugrunde
gelegt. Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den Tarifvertrag für
den Öffentlichen Dienst angelehnt ist. Der vorliegende Änderungsantrag bildet
die Tariferhöhungen 2016 und 2017 ab. Der aktuelle Tarifabschluss 2018 blieb
noch außer Betracht.
Die Preissteigerung ist kalkulatorisch
nachvollziehbar. Der seit 01.01.2015 gültige Fachleistungsstundensatz von 56,70
€ wurde mit einer Anhebung auf 59,20 €
(entspricht 4,41 %) insgesamt sehr zurückhaltend angepasst. Soweit die
Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht werden müsste, würden höhere Kosten
entstehen, da alle Kostenfaktoren des öffentlichen Dienstes einzurechnen wären.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass noch ehrenamtliche Betreuungsstunden
der freien Träger zusätzlich kostenfrei erbracht werden und die
Preissteigerungen der letzten drei Jahre alleine durch die Träger aufgefangen
wurden.
Gleichzeitig konkretisiert und angepasst wurde auch
die bereits auf dem AFET Modell basierende Vereinbarung von Standards der
Leistungserbringung vom 24.09.2014 (siehe Anlage 2). Neben der Höhe des
Entgeltes werden hier die Abrechnungsmodalitäten, die Anforderungen an die
Fachlichkeit der Betreuungskräfte und
die konkrete Ausgestaltung der qualitätssichernden Anteile festgelegt. Die
Anregungen des Kommunalen Prüfungsverbandes vom 13.12.2016 wurden hier
aufgenommen und eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei einer Steigerung von
2,50 Euro pro Stunde im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca.
jährlich 46.000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca.
115.000 € aus. Der jährliche Mehraufwand muss im Rahmen des Sonderbudgets 51500
getragen werden und wird für den Haushalt 2019 angemeldet. Für die zweite
Jahreshälfte 2018 wird voraussichtlich
keine Erhöhung des Ansatzes notwendig, da die Ausgaben für die ambulanten
Leistungen junger Flüchtlinge dann voraussichtlich zurückgehen werden.
Es wird deshalb empfohlen die Neuvereinbarung des
Stundensatz für Fachleistungsstunden antragsgemäß von 56,70 € auf 59,20 € ab
01. Juli 2018 zu erhöhen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
115.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
dto.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. 51500 |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: im
Rahmen des Sonderbudgets |
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1,
Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes
2, Vereinbarung von Standards zur Erbringung von ambulanten Leistungen in der Jugendhilfe