Betreff
Vergütung für ambulante Hilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: Preis für Fachleistungsstunden und Vereinbarung von Standards der Leistungserbringung
Vorlage
JgA/359/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der vorgeschlagenen Neuvereinbarung des Preises für die Fachleistungsstunde über 59,20 € (bisher 56,70 €) wird mit Wirkung ab 01.07.2018 zugestimmt. Das gleiche gilt für die damit einhergehende Konkretisierung der Vereinbarung der Standards der Leistungserbringung.

 

Die entsprechenden Finanzmittel sind in den kommenden Haushalt mit aufzunehmen..


Unter dem Begriff der ambulanten Hilfen sind Maßnahmen der Jugendhilfe erfasst, wie sie u.a. als Erziehungsbeistandschaft (EZB) oder Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)  bekannt sind.

 

Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beauftragt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In Fürth sind dies in der Regel (in alphabetischer Reihenfolge):

 

1.    Die Jugendhilfe 180 Grad

2.    Kinderarche Fürth gGmbH

3.    Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH,

4.    Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,

5.    vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-

6.    Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung 

 

 

Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien.

 

Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B. Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus festgelegt in welcher Höhe der freie  Träger qualitätssichernde Anteile (z.B. Fortbildung, Supervision) einbringen muss und welche Leistungen nicht abgerechnet werden können.

 

Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten fachlichen Standards erbracht. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.01.2015 basierend auf einer fortgeschriebenen Personal- und Sachkostenkalkulation aus den Jahren 2009 bzw. 2014.

 

Nachdem der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Prüfungsbericht vom 13.12.2016 konkret die Weiterentwicklung der örtlichen Kalkulation unter Verwendung eines der AFET Kalkulationsmodelle empfohlen hat, wurde die bisherige Preisfeststellung  neu aufgesetzt.

Seit Juni 2016 liegt eine weiterentwickelte Orientierungshilfe des Bundesverband für Erziehungshilfen e.V. (AFET) dafür vor.

 

Die Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes wird in der Anlage 1 dargestellt.

Dabei wurde das sog. Bruttomodell von AFET zugrunde gelegt. Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt ist. Der vorliegende Änderungsantrag bildet die Tariferhöhungen 2016 und 2017 ab. Der aktuelle Tarifabschluss 2018 blieb noch außer Betracht.

 

Die Preissteigerung ist kalkulatorisch nachvollziehbar. Der seit 01.01.2015 gültige Fachleistungsstundensatz von 56,70 € wurde mit einer Anhebung  auf 59,20 € (entspricht 4,41 %) insgesamt sehr zurückhaltend angepasst. Soweit die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht werden müsste, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass noch ehrenamtliche Betreuungsstunden der freien Träger zusätzlich kostenfrei erbracht werden und die Preissteigerungen der letzten drei Jahre alleine durch die Träger aufgefangen wurden.

 

Gleichzeitig konkretisiert und angepasst wurde auch die bereits auf dem AFET Modell basierende Vereinbarung von Standards der Leistungserbringung vom 24.09.2014 (siehe Anlage 2). Neben der Höhe des Entgeltes werden hier die Abrechnungsmodalitäten, die Anforderungen an die Fachlichkeit der Betreuungskräfte  und die konkrete Ausgestaltung der qualitätssichernden Anteile festgelegt. Die Anregungen des Kommunalen Prüfungsverbandes vom 13.12.2016 wurden hier aufgenommen und eingearbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei einer Steigerung von 2,50 Euro pro Stunde im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca. jährlich 46.000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca. 115.000 € aus. Der jährliche Mehraufwand muss im Rahmen des Sonderbudgets 51500 getragen werden und wird für den Haushalt 2019 angemeldet. Für die zweite Jahreshälfte  2018 wird voraussichtlich keine Erhöhung des Ansatzes notwendig, da die Ausgaben für die ambulanten Leistungen junger Flüchtlinge dann voraussichtlich zurückgehen werden.

 

Es wird deshalb empfohlen die Neuvereinbarung des Stundensatz für Fachleistungsstunden antragsgemäß von 56,70 € auf 59,20 € ab 01. Juli 2018 zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

115.000 €

 

nein

x

ja

dto. €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 51500

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

im Rahmen des Sonderbudgets

 


1, Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes

2, Vereinbarung von Standards zur Erbringung von ambulanten Leistungen in der Jugendhilfe