Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 100 Kindergartenplätzen (= 4 Gruppen) in der Riemenschneiderstraße genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Baugenossenschaft Eigenes Heime e.G. plant die Schaffung eines
4-gruppigen Kindergartens in der Riemenschneiderstraße. Als Betriebsträger ist
der AWO Kreisverband Fürth e.V. vorgesehen.
Die neue Einrichtung
ist bedarfsgerecht.
Dem aktuellen
Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und
im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.
Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen,
neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge
zu unterbreiten.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist
nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.
Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem neu
aufgelegten
4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“
(4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung
zusätzlicher Plätze handelt.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „neuen“ Richtlinie der Stadt Fürth
für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen
wurde.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der derzeit
gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr.
5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der
Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung und belaufen sich
auf insgesamt 2.754.147,77 €.
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 = Grundstück |
0,00 € |
2 = Herrichten und
Erschließung |
1.428,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
1.595.053,40 € |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
474.785,01 € |
5 = Außenanlagen |
166.600,00 € |
6 = Ausstattung |
80.682,00 € |
7 = Baunebenkosten |
435.599,36 € |
Gesamt |
2.754.147,77 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei
Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der
förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog.
„Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau des
Kindergartens liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.102 €
sowie die förderfähigen Fläche von 455 m2 für einen 4-gruppigen
Kindergarten mit 100 Plätzen zugrunde.
Somit ergeben sich
maximale zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 1.866.410 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweis-verfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu
gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“
ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 1.866.410 €.
Werden die Kostenrichtwerte rückwirkend zum 01.01.2018 seitens der Regierung
von Mittelfranken erhöht, erhöht sich der Baukostenzuschuss entsprechend.
Ermittlung der staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 1.866.410 €
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz
75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4.
Sonderinvestitionsprogramm „Kinder-betreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP)
gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 100
zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf
den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35%
der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen
Baukostenzuschuss.
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da
derzeit bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert werden.
Es ergibt sich
folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung vom
23.04.2018 |
2.754.148 € |
|
|
Zuweisungsfähige Ausgaben |
1.866.410 € |
|
|
Baukostenzuschuss Stadt |
1.866.410 € |
(gerundet) |
1.866.410 € |
Förderung (Art. 10 FAG, FS
75%) |
75% = 1.399.808 € |
1.399.800 € |
|
+ Förderung (4. SIP, FS
15%) |
15% = 279.962 € |
280.000 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
1.679.800 € |
./. 1.679.800 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
186.610 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 1.679.800 €. Der städtische Anteil beträgt
186.610 €
Es ergibt sich somit
folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche
Förderung: 1.679.800,00 €
Städtischer
Zuschuss: 186.610,00 €
Anteil
Träger:
887.738,00 €
Gesamtkosten 2.754.148,00 €
Finanzierung im Haushalt
Für die Maßnahme sind bisher keine Finanzmittel veranschlagt. Für die
Maßnahme ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns geplant. Somit
ist darauf hinzuweisen, dass mit einer längeren Vorfinanzierung der
FAG-Fördermittel (1.399.800 €) zu rechnen ist, da mit einer ersten Bewilligung
von staatlichen Fördermittel frühestens 2019/2020 gerechnet werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzung