1. Der
Bau- und Werkausschuss/der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung.
2. Der
Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, der „Soziales Wohnen
Fürth“ die für die Herstellung des Sozialen Zentrums Fürth entstandenen Kosten
bis zu einer Höhe von 1.419.314,-- € zu erstatten. Zusätzlich werden die Kosten
für den vom Nutzer (Sozialreferat) gewünschten Austausch zweier Fenster von ca.
2. 000 € erstattet.
3. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Regierung von Mittelfranken über eine Förderung der (förderfähigen) Mehrkosten zu verhandeln.
Im Rahmen der Generalsanierung des Anwesens Hirschenstraße 37 hat die „Soziales Wohnen Fürth“ (Projektsteuerung WBG) im Auftrag der Stadt Fürth in den ehemaligen Gewerberäumen im Erdgeschoss und im Rückgebäude auf ca. 305 m² das „Soziale Zentrum Fürth“ geschaffen, in dem der bisher in der Hirschenstraße 41 untergebrachte Fürther Treffpunkt/Wärmestube mit seinen Angeboten (Fundgrube, Nachbarschaftshilfe, soziale Beratung, offener Treffpunkt, …) dauerhaft mietfrei untergebracht wurde. Im Rückgebäude wurde auch eine Notfallwohnung geschaffen, die z. B. eine Unterbringung von Familien in Brandfällen oder andere Notfallsituationen ermöglicht.
Die Baumaßnahmen wurden durch die „Soziales Wohnen Fürth“ mit Projektsteuerung durch die WBG durchgeführt, seitens der Stadt Fürth wurde mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2016 die Erstattung der entsprechenden Baukosten bis zu einem Betrag von 1.324.800,-- € beschlossen:
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.02.2015 wurde die Maßnahme vom Stadtrat genehmigt und eine Kostenerstattung in Höhe von 1.135.100,-- € vertraglich vereinbart. Nach Vorlage einer fortgeschriebenen Kostenprognose während der Baumaßnahme hat der Stadtrat mit Beschluss vom 28.09.2016 die Kostenerstattung auf 1.324.800,-- € erhöht, dies wurde ebenfalls vertraglich festgehalten.
Im Mai 2018 wurde durch die WBG die Kostenfeststellung für die Errichtung des Sozialen Zentrums Fürth vorgelegt. Die Kosten wurden durch die WBG sowie die beauftragen Architekten und Fachplaner mit 1.419.314,-- € festgestellt. Die Mehrkosten werden mit unvorhersehbaren und unabweisbaren Maßnahmen (u. a. erhöhte Kosten der Quecksilberentsorgung, statischen erforderlichen Maßnahmen, allgemeinen Baupreissteigerungen, …) begründet. Zusätzlich wird vom Nutzer (Sozialreferat) der Austausch zweier Fenster gewünscht, die Kosten hierfür betragen ca. 2.000€.
Seitens der WBG/Soziales Wohnen Fürth wird die Erstattung der Mehrkosten in Höhe von 94.514,-- € beantragt, ggf. zuzüglich der Kosten des Fensteraustausches (ca. 2.000 €)
Seitens der WBG wurde mit Schreiben vom 22.03.2018 ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Forderung der beauftragten Sanitärfirma in Höhe von ca. 123.600,-- € (Kostenanteil für das Soziale Zentrum Fürth) begründet abgelehnt wurde und hier u. U. ein Rechtsstreit droht. Ein Klage hierzu liegt der WBG noch nicht vor. Im – lt. WBG – unwahrscheinlichen Fall, eines Urteils zugunsten des Auftragnehmers würden der Stadt Fürth weitere Kosten in Höhe von 123.600,-- € entstehen.
Förderung aus der Städtebauförderung
Aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ wurden für die Errichtung des Sozialen Zentrums Zuwendungen von insgesamt 762.200,-- € bewilligt, der Bewilligung liegen förderfähige Kosten mit 1.270.300,-- € zugrunde.
Vorbehaltlich der weiteren Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken belaufen sich nach Vorlage der Kostenfeststellung die förderfähigen Kosten auf ca. 1,4 Mio. €, dies entspricht anteiligen Zuwendungen aus der Städtebauförderung in Höhe von 840.000,-- € (60 %).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
94.514
(+2.000) € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: HSt. 6108.9410 |
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