Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.
Nach Mitteilung der Kämmerei und unter Zugrundelegung einer vorausgegangen Besprechung mit dem Betriebsprüfer des Finanzamt Fürth wird der Grafflmarkt künftig komplett nach § 4 Nr.12 UStG steuerfrei (kein Vorsteuerabzug) abgewickelt.
Dies bedeutet künftig folgendes:
- für Privatpersonen: keine Änderungen, da ohnehin steuerfrei
- für gewerbliche Personen: künftig auch steuerfrei, vorher zzgl. MwSt.
- für Gastroversorger: künftig indirekte „Erhöhung“, da die Entgelte i.H.v. 60 EURO (kleiner Platz) und 120 EURO (großer Platz) ohne Vorsteuerabzug beibehalten werden.
Die Erhöhung der Gastro-Entgelte sollte auch ab sofort (Juni-Grafflmarkt) so durchgeführt werden, da bezüglich des Grafflmarktes im Sicherheitskreis Veranstaltungen für den kommenden Grafflmarkt aufwändigere Sicherheitsmaßnahmen (Fahrzeugssperren) beschlossen wurden, welche jährlich mit einem Betrag i.H.v ca. 6000 EURO zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang muss auch darüber nachgedacht werden, die Entgelte insg. nach oben anzupassen; hier erfolgt eine erneute Vorlage an den Ausschuss sobald die tatsächlichen Zusatzkosten genauer beziffert werden können.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
6.000 € |
|
nein |
X |
ja |
6.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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