Betreff
Ausbau einschl. Verbreiterung des Geh- und Radweges im Pegnitztal zwischen Karlsteg und Röllingersteg; Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien zur Durchführung und Abwicklung von Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/246/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 13.06.2018:

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Verbreiterung mit Ausbau des Geh- und Radweges im Pegnitztal zwischen Karlsteg und Röllingersteg.

Entlang des Geh- und Radweges soll eine neue LED-Beleuchtung errichtet werden.

 

Für StR am 27.06.2018:

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Verbreiterung mit Ausbau des Geh- und Radweges im Pegnitztal zwischen Karlsteg und Röllingersteg.

Entlang des Geh- und Radweges soll eine neue LED-Beleuchtung errichtet werden.

 

Die Kosten für die Baumaßnahme wurden inkl. Grunderwerb auf ca. 710.000 € geschätzt.

Die Kosten für die Errichtung einer Beleuchtung werden ca. 225.000 € betragen.


Die Stadt Fürth beabsichtigt die Verbreiterung und den damit verbundenen Ausbau des Geh- und Radweges im Pegnitztal.

 

Der Geh- und Radweg befindet sich auf der Nordseite der Pegnitz, einem Gewässer I. Ordnung, in unmittelbarem Anschluss an die Böschung zum Gewässer.

 

An den Kreuzungen Karlsteg, Engelhardtsteg und Röllingersteg sind Verbindungen in die Fürther Innenstadt, die Südstadt, die Nordstadt, sowie nach Nürnberg und Erlangen möglich.

Es handelt sich um das Teilstück einer Radwegeverbindung außerhalb bebauter Gebiete. Die Städteachse Nürnberg – Fürth – Erlangen ist u. a. über dieses Teilstück angebunden. Der Geh- und Radweg ist Teil von ausgewiesenen Radverkehrsrouten für den touristischen Radverkehr.

 

Er ist auch Bestandteil des Paneuropa-Radweges (ca. 1570 km), der von Paris über Fürth und Nürnberg nach Prag führt.

 

Ferner ist er Teil der D-Route 11 Ostsee-Oberbayern (ca. 1645 km), die Rostock über Fürth und Nürnberg mit Salzburg verbindet, sowie des Regnitz-Radweges (ca. 80 km) von Bamberg über Erlangen und Fürth nach Nürnberg.

 

Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 1 km.

 

Der Ausbau des Geh- und Radweges mit gleichzeitiger Verbreiterung auf 4,0 m soll im Hinblick auf die starke Frequentierung der Wegeverbindung eine Erhöhung der Sicherheit und Verbes-serungen bei der Nutzung durch unterschiedliche Nutzergruppen erzielen.

 

Die Konflikte, die sich durch den vorhandenen nur ca. 2,20 m bis 2,50 m breiten Geh- und Rad-weg ergeben, sollen verringert werden. Fußgänger nutzen den Weg vorwiegend während der Freizeit, so dass sich neben Fußgängern auch angeleinte Hunde, Scater oder Rollschuhfahrer begegnen.

 

Die Wegeverbindung wird an sonnigen Tagen von mehr als 1500 Nutzern frequentiert. Hiervon sind ca. 90 % Radfahrer.

 

Obwohl die Einsatzgrenzen gem. ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Bild 15 in den Spitzenstunden ( 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:15 Uhr bis 18:15 Uhr) mit ca. 350 Fußgängern und Radfahrern überschritten werden, lassen die Belange des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes keine größeren Breiten für den Geh- und Radweg zu.

 

Die bestehende Wegeverbindung ist bereits in Asphaltbauweise hergestellt. Der Gesamtober-bau entspricht mit der vorhandenen Stärke von 20 bis 25 cm nicht den Erfordernissen der
RStO 12 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Schäden in Form von Rissbildung, u. a. durch Wurzeln des angrenzenden Baumbestandes und Einsenkungen, auf denen nach Regenereignissen Wasser steht, sind die Folge.

 

Der Geh- und Radweg wird mit einer Gesamtoberbaustärke von 40 cm hergestellt. Die oberen 10 cm werden bituminös hergestellt.

 

Untersuchungen zu den Naturschutzfachlichen Angaben zur saP (spezielle artenschutzrecht-liche Prüfung) wurden durchgeführt.

 

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände dienen Vermeidungsmaßnahmen (V).

Es handelt sich hierbei u. a. um die Rodung der Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vogelarten (also nicht von März bis August) und außerhalb der Sommerquartierzeit von Fledermäusen (also nicht von März bis September).

Des Weiteren ist eine Bauzeitenbeschränkung auf den Tag (zwischen 6 und 22 Uhr), um keine Konflikte mit nachtaktiven Arten (z. B. Biber) zu erzeugen und das Störungsverbot zu umgehen.

 

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (‚CEF‘)

Aufhängen von 4 Vogelnistkästen (v. a. für Arten wie Feldsperling und Gartenrotschwanz, Flug-lochweite 32 mm) in nicht von Rodung betroffenen Baumbeständen.

Aufhängen von 4 wartungsfreien Fledermaus-Flachnistkästen (v.a. für Arten wie Wasserfleder-maus, Braunes Langohr oder Zwergfledermaus) in nicht von Rodung betroffenen Baumbestän-den.

Ergänzend zur speziellen artenschutzrechtichen Prüfung (saP) wurde eine Darstellung der
Betroffenheit von Biotoptypen und Strukturtypen der BayKompV erstellt.

 

Die enge Abstimmung mit Ordnungsamt und Grünflächenamt ergab, dass die Kompensation der ermittelten Punkte im Umfeld der Maßnahme erfolgen kann, auch für die Flächen, die für die Abwicklung der Maßnahme erforderlich sind (Flächen für Rangieren und Wenden der Bau-
stellenfahrzeuge).

 

Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung vom Grünflächenamt erstellt.

 

Die Maßnahme wird im Überschwemmungsgebiet der Pegnitz errichtet. Das Gebiet wurde mit Verordnung Nr. 1986/30 vom 22.08.1986 amtlich festgesetzt.

 

Für die Maßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Die Grundstückseigentümer haben grund-sätzlich Verkaufsbereitschaft signalisiert. Die Verhandlungen werden vom Liegenschaftsamt
geführt.

 

Die Errichtung der gewünschten Beleuchtung ist auf der Nordseite entlang des Weges vorge-
sehen. Da noch keine Beleuchtung vorhanden ist, sind Erd- und Kabelarbeiten notwendig. Die Errichtung einer Solarbeleuchtung ist gem. den Angaben der infra fürth als Straßenbeleuch-tung nicht geeignet.

Eine mögliche Zuwendung ist noch detailliert mit der Reg. v. Mfr. bzw. NEVL, oder Jülich ab-

zuklären.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 935.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9500

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Auf der angegebenen HHStelle (Radfahren in Fürth) stehen rd. 350.000 € zur Verfügung. Die zusätzlich notwendigen HHMittel in Höhe von ca. 585.000 € werden für den HH 2019 angemeldet. Für die Maßnahme wird eine eigene HHStelle gebildet.