Betreff
Winterdienstbericht 2017 / 2018
Vorlage
TfA/247/2018
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Lt.
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2017 / 2018.


1. Allgemeines

 

Die Rufbereitschaft für den Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 06.11.2017 bis zum 25.03.2018 angeordnet und wurde aufgrund der Kältewelle Mitte März bis 03.04.2018 verlängert.

 

2. Einsätze

 

Bei der Aufstellung der Einsätze wird unterschieden in der Gesamtzahl aller Einsätze sowie flächendeckende Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der Gesamtzahl sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen erbracht wurden, auch wenn hierbei nur örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.

 

Einsätze

2017 / 2018

2016 / 2017

2015 / 2016

2014 / 2015

2013 / 2014

Gesamteinsätze

33

29

23

36

16

Volleinsätze

17

14

16

15

8

 

In der Statistik nicht enthalten sind Winterdienstleistungen im Zuge der täglichen Kontroll­fahrten, welche unabhängig von Meldungen bei Temperaturen unter 5°C in den Morgenstunden stattfanden. In der vergangenen Winterperiode erfolgten 238 Kontrollfahrten, bei denen an 20 Tagen auffällige Stellen gestreut werden mussten.

 

Die Anzahl der Gesamt- und Volleinsätze hat sich im Vergleich zur Winterperiode 2015 / 2016 / 2017 etwas gesteigert, wobei die Winterperiode, bis auf die Wochen Anfang Dezember und Mitte März, als mild eingestuft werden kann.

 

 

3. Umfang des Winterdienstes

 

In der ersten Priorität werden alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstrecken, der Strecken des ÖPNV, der Bergstrecken und Parkplätze im Stadtgebiet betreut (ca. 237 km), sowie alle Gehbahnen und Haltestellen des ÖPNV (ca. 151.550 m² bzw. 76 km), soweit dies nicht den Anliegern übertragen ist.

 

In der zweiten Priorität werden Wohnsammelstraßen und Radwege betreut.

 

Alle anderen Verkehrsflächen sind der dritten Priorität zugeteilt.

 

In der Praxis findet die winterdienstliche Betreuung der Flächen der zweiten Priorität nur ein­geschränkt, sowie die der dritten Priorität nur in Ausnahmefällen statt.

 

Die Thematik „Räumen und Streuen auf Radwegen“ gewinnt durch die geänderte Mobilität der Bürger, auch im Winter, immer mehr an Bedeutung. Eine rechtliche Verpflichtung dazu hat die Kommune zwar nicht, aber unberücksichtigt sollte es nicht bleiben. Bei einer Aufstockung des Personals und des erforderlichen Fahrzeuges, könnte in den Planungen des WD 2019 / 2020 eine „Radweg-Hauptachse“, z.B. Mannhof-Mainau (Uferstadt) in die Betreuung I. Priorität (Einsatzbeginn 3:00 Uhr) aufgenommen werden.

 

4. Personal

 

Für den Winterdienst standen insgesamt 130 Arbeitskräfte (Einsatzleiter, Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen  Schichten zur Verfügung.

Die Tagschicht beginnt frühestens um 3:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der Nachschicht sind bis 24:00 Uhr neun Mitarbeiter eingeteilt.

Die Einsatzleitung wurde von den Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes durch­geführt.

Auf Grund der Erhöhung der zu räumenden Flächen und der Verkehrsteilnehmer hat das Tiefbauamt / Bauhof für den Stellenplan 2019 zwei zusätzliche Stellen beantragt.

 

5. Fahrzeuge

 

In der vergangenen Winterperiode standen 17 Streu- und Schneepflugfahrzeuge für die Fahrbahnen, sowie 20 Fahrzeuge für die Betreuung der Gehwege in der Tagschicht zur Verfügung.

 

In dieser Winterperiode sind zwar keine Fahrzeuge wegen irreparabler Schäden ausgefallen, aber der TÜV legte im Rahmen der Hauptuntersuchung Anfang Mai einen Klein-LKW (7,5 to Klasse, Baujahr 2001) und einen PKW eines Einsatzleiters (Baujahr 2004) still. Weitere fünf Fahrzeuge, darunter zwei Groß-LKW’s, bestanden erst nach größeren Reparaturen die Überprüfung

 

Weiterhin muss der 22 Jahre alte Unimog dringend ersetzt werden. Eine Alternative zu diesem Fahrzeugtyp gibt es für den Einsatz im Winterdienst nicht, da in den Abmessungen vergleichbare Allradfahrzeuge nicht das erforderliche Ladevolumen für Tausalz haben und damit eine Betreuung der Strecken (Gefälle, Engstellen) nicht in der rechtlich vorgegebenen Zeit möglich ist.

 

Zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Winterdienstes ist es auch weiterhin zwingend nötig, dass für die Ersatzbeschaffungen im Fuhrpark  Mittel von 350.000,- €  von der Stadt Fürth zur Verfügung gestellt werden.

 

6. Streumittelverbrauch

 

Verbrauch

2017 / 2018

2016 / 2017

2015 / 2016

2014 / 2015

2013 / 2014

Streusalz

1.050 to

800 to

800 to

1.300 to

300 to

Splitt / Blähton

148 to

147 to

91 to

300 to

75 to

 

Auf dem Bauhofgelände befinden sich Unterstände zur Zwischenlagerung von Salz und abstumpfenden Streugut. Diese sind aufgrund ihres Alters und der überdurchschnittlichen chemischen Belastung sanierungsbedürftig.

Diese Boxen können nicht durch die im Jahr 2013 gebaute Salzhalle ersetzt werden. Die Salzhalle dient nur der Vorratshaltung von Streusalz, damit die Stadt Fürth auch bei einem strengen Winter, unabhängig von Liefer- und Lagerkapazitäten der Salzindustrie, ihrer Verpflichtung nachkommen kann.

Eine schnelle und reibungslose Beladung der Fahrzeuge im Winterdiensteinsatz, ist aus der Salzhalle räumlich (Aufstellflächen für LKWs) und logistisch (Größe des Hallentors, Rangieren des Laders in der Halle) nicht machbar.

 

Daher ist die Sanierung zum Erhalt der Unterstände zwingend erforderlich.

 

7. Verbund Winterdienstmanagementsystem der Kommunen, Landkreise und Autobahndirektion Nordbayern, Thermalbefahrung

 

Seit der Winterdienstperiode 2016 / 2017 hat die Stadt Fürth Zugriff auf das Winterdienstmanagementsystem der Autobahndirektion Nordbayern mit über 300 weiteren Straßenwetterstationen in Nordbayern. Das System liefert aktuelle Informationen des Straßenzustandes vor Ort in benachbarten Regionen, wodurch gemeldete und herannahende Wetterfronten besser beurteilt werden können. Allerdings gab es in dieser Winterdienstperiode mehrere systembezogene Ausfälle, was auch Auswirkungen auf die benötigten Daten des Deutschen Wetterdienstes hatte. Das Tiefbauamt / Bauhof ist diesbezüglich mit der Autobahndirektion Nordbayern in Kontakt und würde notfalls einen externen Anbieter mit der Lieferung der rechtlich vorgeschriebenen Wetterbeobachtung  beauftragen.

 

Weiterhin wurde im Rahmen des Winterdienstmanagement Anfang Februar eine Thermalbefahrung im Stadtgebiet Fürth durchzugeführt. Die Messungen konnten, in Abstimmung mit der Autobahndirektion Nordbayern, mit städtischen Fahrzeugen und von der Autobahndirektion zur Verfügung gestellten Geräten durchgeführt werden.

Die dabei ermittelten Temperaturkurven werden durch die Autobahndirektion in das Winterdienstmanagementsystem ein­gepflegt und für die Stadt Fürth verfügbar gemacht. Die Einsatzleitung hat damit einen weiteren, strukturierten Überblick über das Temperaturgefälle auf den gemessenen Strecken, mit Bezug zur eigenen und den nahegelegenen Straßenwetterstationen.

 

Abschließend ist jedoch anzumerken, dass trotz Erweiterung und Verbesserung der Informationssysteme (was technisch anfällig sein kann) auf das bisher praktizierte und bewährte System der Kontrollfahrten durch Aufsichten nicht verzichtet werden kann. Diese prüfen den Ist-Zustand vor Ort und können detaillierte Auskünfte geben.

 

8. Zusammenfassung

 

Die Winterperiode 2017 / 2018 stellte den Winterdienst der Stadt Fürth vor keine großen Probleme. Der Anstieg der Einsätze und der Mehrverbrauch an Streugut zeigt, dass trotz vorheriger milder Winterperioden ein Zusammenhang mit der allgemeinen Klimaerwärmung für das Stadtgebiet Fürth nicht hergestellt werden kann. Zumal die Ansprüche der Verkehrsteilnehmer an den Straßenzustand im Winter immer weiter zunehmen und eine „schwarze“ Fahrbahn zu jeder Zeit geboten sein soll.

 

Um diesen Anforderungen und auch den nicht abwegigen Bedürfnissen von Radfahrern gerecht zu werden, bedarf es einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern, geeigneten räumlichen Gegebenheiten und eines „einsatzfähigen“ Fuhrparks. Dies wurde in den vorherigen Punkten bereits erläutert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: