1.    Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.

2.    Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

3.    Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazu-gehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungs-ergebnis mitzuteilen.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


In den Sitzungen vom 17.09.2014 und vom 24.09.2014 haben der Bau- und Werkausschuss sowie der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 einzuleiten. Zugleich wurde die Zielsetzung der Änderung dahingehend konkretisiert, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 001, 1. Änderung zur Einschränkung von Schank- und Speisewirtschaften beseitigt werden sollen und die textliche Festsetzung zum Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten im Geltungsbereich erhalten bleiben soll.

 

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 der Stadt Fürth ist die Entwicklung des Plangebietes zu einem Stadtteil, in dem eine gleichberechtigte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe, zu dem auch Schank- und Speisewirtschaften zählen, ermöglicht wird. Hierbei verfolgt die Stadt Fürth insbesondere das Ziel, den Bereich um die historisch gewachsene Gustavstraße in den derzeitigen Strukturen mit Läden, Büros, kleinen Handwerksbetrieben einschließlich ihrer gastronomischen Betriebe und eingeführter Veranstaltungen zu bewahren, ohne dabei den Schutz der dortigen Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen.

 

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 22.10.2014 im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 06.06.2016 bis 29.06.2016 durchgeführt und endete am 29.06.2016 mit einer abschließenden Erörterung (Niederschrift siehe Anlage). Den Vorschlägen zur Einzelabwägung der eingegangenen Einwände der Bürger wurde in der BWA-Sitzung zum Auslegungsbeschluss am 13.12.2017 beigetreten.

Am 14.09.2016 hat der Bau- und Werkausschuss beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr (wie zunächst beabsichtigt) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, sondern im normalen Verfahren ohne die Verkürzungsmöglichkeiten des § 13 a BauGB sowie eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 23.11.2016 wurde die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.12.2016 bis 19.12.2016 durchgeführt und endete am 19.12.2016 mit einer abschließenden Erörterung (Niederschrift siehe Anlage). Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Einwänden der Bürger sind ebenfalls in der BWA-Sitzung zum Auslegungsbeschluss am 13.12.2017 beschlossen worden.

 

Die vorgezogene Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.09.2016 bis zum 02.11.2016 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.02.2017 bis zum 17.03.2017 statt. Die eingereichten Stellungnahmen sind in Einzelabwägungen behandelt, die in der BWA-Sitzung vom 13.12.2017 beschlossen worden sind.

 

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 (einschließlich Begründung mit Umweltbericht) wurde am 13.12.2017 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 vom 17.01.2018 wurde in der Zeit vom 29.01.2018 bis zum 02.03.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Von acht Einwendern und zwei Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Vorschläge zur Einzelabwägung dieser Stellungnahmen liegen dem Beschlussantrag bei und werden Bestandteil des Beschlusses. Nachdem sich die acht Einwender auch schon während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB geäußert hatten, entspricht die Nummerierung der Einwender zu Zwecken der Anonymisierung der Nummerierung aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.

Auf eine Kurzversion wurde – wie auch schon beim Auslegungsbeschluss - wegen der Komplexität der Abwägung verzichtet.

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.

 

Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwender von dem Ergebnis der Abwägung ihrer Stellungnahmen zu benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung ortsüblich als Satzung bekanntzumachen.

 

bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

 

 

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

 

 

 

angen.

abgel.

 

 

1

BWA

21.05.2014

 

X

 

12

2

2

BWA Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss

17.09.2014

 

X

 

14

1

3

StR Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss

24.09.2014

 

X

 

45

1

4

StR Beschluss städtebauliches Konzept

21.10.2015

 

X

 

44

2

5

BWA Beschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

04.05.2016

 

X

 

14

1

6

BWA Klarstellungsbeschluss Normalverfahren

14.09.2016

 

X

 

15

0

7

BWA Billigungs- und Auslegungsbeschluss

13.12.2017

 

X

 

14

1

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  1. Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018
  2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 mit 3 Anlagen
  3. Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
  4. Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung

4a.  Unterlagen von Einwender 6 und 7 (eingereichte Anlagen zum Einwand)

5a.  Niederschrift Erörterungstermin 29.06.2016

5b   Niederschrift Erörterungstermin 19.12.2016