1.
Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
3.
Der Stadtrat
schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018
sowie die dazu-gehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Verfassern von Einwendungen das Abwägungs-ergebnis
mitzuteilen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
In den Sitzungen vom 17.09.2014 und vom 24.09.2014 haben der Bau- und Werkausschuss sowie der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 einzuleiten. Zugleich wurde die Zielsetzung der Änderung dahingehend konkretisiert, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 001, 1. Änderung zur Einschränkung von Schank- und Speisewirtschaften beseitigt werden sollen und die textliche Festsetzung zum Ausschluss von Spielhallen, Wettbüros und Vergnügungsstätten im Geltungsbereich erhalten bleiben soll.
Ziel der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 001 der Stadt Fürth ist die Entwicklung des Plangebietes zu
einem Stadtteil, in dem eine gleichberechtigte Nutzungsmischung von Wohnen und
Gewerbe, zu dem auch Schank- und Speisewirtschaften zählen, ermöglicht wird.
Hierbei verfolgt die Stadt Fürth insbesondere das Ziel, den Bereich um die
historisch gewachsene Gustavstraße in den derzeitigen Strukturen mit Läden,
Büros, kleinen Handwerksbetrieben einschließlich ihrer gastronomischen Betriebe
und eingeführter Veranstaltungen zu bewahren, ohne dabei den Schutz der
dortigen Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen.
Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 22.10.2014 im Amtsblatt Nr. 19 der Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 06.06.2016 bis 29.06.2016 durchgeführt und endete am 29.06.2016 mit einer abschließenden Erörterung (Niederschrift siehe Anlage). Den Vorschlägen zur Einzelabwägung der eingegangenen Einwände der Bürger wurde in der BWA-Sitzung zum Auslegungsbeschluss am 13.12.2017 beigetreten.
Am 14.09.2016 hat der Bau- und Werkausschuss beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr (wie zunächst beabsichtigt) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, sondern im normalen Verfahren ohne die Verkürzungsmöglichkeiten des § 13 a BauGB sowie eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 23.11.2016 wurde die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.12.2016 bis 19.12.2016 durchgeführt und endete am 19.12.2016 mit einer abschließenden Erörterung (Niederschrift siehe Anlage). Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Einwänden der Bürger sind ebenfalls in der BWA-Sitzung zum Auslegungsbeschluss am 13.12.2017 beschlossen worden.
Die vorgezogene Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.09.2016 bis zum 02.11.2016 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.02.2017 bis
zum 17.03.2017 statt. Die eingereichten Stellungnahmen sind in Einzelabwägungen
behandelt, die in der BWA-Sitzung vom 13.12.2017 beschlossen worden sind.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 (einschließlich Begründung mit Umweltbericht) wurde am 13.12.2017 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1
vom 17.01.2018 wurde in der Zeit vom 29.01.2018 bis zum
02.03.2018 gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Von acht Einwendern und zwei Trägern öffentlicher
Belange sind Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Vorschläge zur
Einzelabwägung dieser Stellungnahmen liegen dem Beschlussantrag bei und werden
Bestandteil des Beschlusses. Nachdem sich die acht Einwender auch schon während
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB geäußert hatten,
entspricht die Nummerierung der Einwender zu Zwecken der Anonymisierung der
Nummerierung aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
Auf eine Kurzversion wurde – wie auch schon beim Auslegungsbeschluss - wegen der Komplexität der Abwägung verzichtet.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung anzuschließen und den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.
Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung an und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) gem. § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwender von dem Ergebnis der Abwägung ihrer Stellungnahmen zu benachrichtigen und den Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung ortsüblich als Satzung bekanntzumachen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
|||||
|
|
einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
||
|
|
|
angen. |
abgel. |
|
|
|
1 |
BWA |
21.05.2014 |
|
X |
|
12 |
2 |
2 |
BWA Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss |
17.09.2014 |
|
X |
|
14 |
1 |
3 |
StR Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss |
24.09.2014 |
|
X |
|
45 |
1 |
4 |
StR Beschluss städtebauliches Konzept |
21.10.2015 |
|
X |
|
44 |
2 |
5 |
BWA Beschluss Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit |
04.05.2016 |
|
X |
|
14 |
1 |
6 |
BWA Klarstellungsbeschluss Normalverfahren |
14.09.2016 |
|
X |
|
15 |
0 |
7 |
BWA Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
13.12.2017 |
|
X |
|
14 |
1 |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018
- Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 001, 2. Änderung vom 29.05.2018 mit 3 Anlagen
- Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
- Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung
4a. Unterlagen von Einwender 6 und 7 (eingereichte Anlagen zum Einwand)
5a. Niederschrift Erörterungstermin 29.06.2016
5b Niederschrift Erörterungstermin 19.12.2016