Die 0,50-(Teilzeit-)Stelle, 40033, Stabstelle Integrationsmanagement,
EGr 11, wird in eine (Vollzeit-)Stelle umgewandelt und erhält die
Funktionsbezeichnung „Stabstelle für die Aufgabenbereiche
Integrationsmanagement und Gesamtkoordination Stadtteilnetzwerke“;
der kw-Vermerk entfällt.
Für die Aufgabe „Integrationsmanagement für Flüchtlinge und Asylsuchende“ wurde mit StR-Beschluss vom 22.07.2016 die 0,50-(Teilzeit-)Stelle, 40033, Stabstelle Integrationsmanagement, EGr 11, geschaffen und dabei eine Befristung bis 30.09.2018 (kw-Vermerk) beschlossen.
Bereits zum Stellenplan 2018 beantragte das Rf. IV den Wegfall des kw-Vermerks und die Umwandlung der Stelle in eine (Vollzeit-)Stelle.
Mit Beschluss der Referentensitzung vom 04.10.2017 wurde dieser Antrag zurückgestellt, der Stelleninhaber jedoch mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit ausgestattet.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass in der StR-Sitzung am
25.10.2017 unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) „Umsetzung des Fürther Modells
der Koordinierten Stadtteilnetzwerke“ über die finanziellen und personellen
Ressourcen des Projektes eine Aussage getroffen wird. Hierzu erging folgender
StR-Beschluss: „Über die notwendigen
Personalressourcen (Gesamtkoordination“) soll im ersten Halbjahr 2018 endgültig
entschieden werden.“
Mit Vfg. vom 17.05.2018 verweist Rf. IV nochmals auf die Antragsbegründung zum Stellenplan 2018 und legt eine Stellenbeschreibung vor, die die Tätigkeitsfelder „Integrationsmanagement und Gesamtkoordination Stadtteilnetzwerke“ in einer (Vollzeit-) Stelle darstellen.
Zur Antragsbegründung:
Integrationsmanager:
Durch die Zunahme der anerkannten
Geflüchteten haben sich die Situation und das Aufgabenspektrum geändert.
Das StMAS hat darauf reagiert und hat
eine grundsätzliche Förderung für „Hauptamtliche Integrationslotsinnen/
Integrationslotsen im Bereich Integration“ geschaffen. Schwerpunkt ist hierbei
die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Über den
Projektzuschuss sind die Personalkosten der 19,5 Std.-Stelle zu 100 %
abgedeckt. Zusätzlich können aufgewendete Sachkosten geltend gemacht werden.
Koordinator Stadtteilnetzwerke:
Mit Beschluss des Stadtrats vom
29.03.2017 wurde der Aufbau von Koordinierten Stadtteilnetzwerken beschlossen.
Die Umsetzung soll über einen sog. Koordinator geführt werden. Hierfür ist der
Personaleinsatz von mindestens 19,5 Stunden notwendig.
Beide Tätigkeitsfelder überlappen in
vielfältigster Weise, so dass die Verbindung der oben genannten Stellenprofile
künftig wesentliche Vorteile beinhaltet.
Zum Aufgabenbereich „Integrationsmanagement“
Mit Schreiben vom 12.12.2017 stimmte die Regierung von Mittelfranken (Landesaufnahmestelle, Integration) einer Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen im Jahr 2018 zu, gleichzeitig wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Dies bedeutet, dass zumindest für das Jahr 2018 eine (Teil-) Finanzierung des Hälfteanteils einer (Vollzeit-)Stelle gegeben ist.
Zum Aufgabenbereich „Gesamtkoordination
Stadtteilnetzwerke“
Unter dem Tagesordnungspunkt „Umsetzung des Fürther Modells der Koordinierten Stadtteilnetzwerke“ fasste der Stadtrat am 25.10.2017 folgenden Beschluss:
„Der Stadtrat stimmt
der Umsetzung der Koordinierten Stadtteilnetzwerke für die Stadtteile Südstadt,
Hardhöhe/Scherbsgraben/Billinganlage, Oststadt und Innenstadt zu und stellt
dafür in den Haushalten für die Jahre 2018-2022 die benötigten Mittel von bis
zu 160.000 €/ Jahr zur Verfügung; Spenden in Höhe von 55 000 € stehen zur
Verfügung.“
Mit diesem Beschluss wurde der politische Wille dokumentiert die Stadtteilnetzwerke in die Tat umzusetzen. Da die Gesamtkoordination dieses Netzwerkes dem Sozialreferat obliegt und dort die personelle Begleitung des Netzwerkes bis jetzt überplanmäßig koordiniert wurden, bedarf es einer Festschreibung einer 0,50-Stelle im Stellenplan und somit einer Aufstockung der Stelle 40033 zu einer (Vollzeit-)Stelle.
Es muss jedoch angemerkt werden, dass die (Teil-)Finanzierung der Stelle durch Fördermittel lediglich befristet ist. Das würde bedeuten, dass an der Stelle eine Befristung angebracht werden müsste (kw-Vermerk). Im vorliegenden Fall wäre jedoch eine 2-jährige Überprüfung der Personalressourcen in geeigneter Weise angezeigt – deshalb wird Rf. IV verpflichtet erstmals zum 30.06.2020 einen Bericht für die o.g. Aufgabenbereiche in den Gremien abzugeben.
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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