Der Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung
am 31.12.2016
und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2019 und 2022 zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
im
Bereich der Kinderkrippen für die
Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am 20.11.2013 als
Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von Betreuungsplätzen für 40,6 %
aller unter Dreijährigen, davon Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter
Dreijährigen, noch Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 03, 04, 07, 09, 10,
12, 15 und 18), am tatsächlichen Bedarf orientierte Kinderkrippenprojekte in
Kombination mit Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
2.
im
Bereich der Tagespflege darauf
hinzuwirken, dass das faktische Angebot an Tagespflegeplätzen der vertraglich
festgelegten, finanziell abgesicherten und der Zielvorgabe entsprechenden
Anzahl von 235 Tagespflegeplätzen weiter ausgebaut wird.
3.
im
Bereich der Kindergärten dafür Sorge
zu tragen, dass die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze absehbar und ohne
ausreichende Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen fehlen werden
(Bezirke 01, 03, 04, 09, 11, 12, 14, 17 und 18), Projektvorschläge zur
Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4.
im
Bereich der Kinderhorte und der
schulischen Betreuungsangebote für die Stadtteile, in denen bei der
Betreuung von Kindern im Grundschulalter in den kommenden Jahren mit einer
unter der am 30.04.2014 vom Stadtrat beschlossenen Zielvorgabe von
Betreuungsplätzen für 60 % aller Kinder im Grundschulalter liegenden
Betreuungsquote zu rechnen ist (Bezirke 01, 03+04, 05+06, 09, 10, 12+13,
14+15+16 und 18), Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und den Gremien
zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. aufgrund des mit der Einführung der offenen Ganztagsschulen im Herbst 2016 verbundenen Anstiegs der Betreuung von Kindern im Grundschulalter und der am 31.12.2016 erreichten gesamtstädtischen Betreuungsquote von 61,57 % in Zukunft von einer Zielvorgabe von Plätzen für 65 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen auszugehen.
Der als Anlage (PDF, 40 Seiten) beigefügte Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2016 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2019 und 2022 gliedert sich in vier Abschnitte sowie in einen Anhang mit elf Tabellen und einem Verzeichnis der Stadtteile in Fürth mit Bezirksnummern.
Nach einem Inhaltsverzeichnis (Seite 1) und einer Einleitung im I. Abschnitt (Seite 2 bis 3) enthält der Bericht im II. Abschnitt (Seiten 3 bis 12) eine ausführliche Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2016, die nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im III. Abschnitt (Seite 12 bis 19) folgt ein ausführlicher Ausblick auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2019 und 2022 und damit auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen Stadtteile, der ebenfalls nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im IV. Abschnitt (Seite 19 bis 20) erfolgen eine Zusammenfassung und Beschlussvorschläge, die in dieser Beschlussvorlage einleitend erwähnt sind und den Bedarfen und Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Bericht ergeben.
Im Anhang des Berichtes zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2016 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2019 und 2022 befinden sich auf den Seiten 22 bis 40 außerdem elf Tabellen und Übersichten zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth am 31.12.2016 (Seite 22-24, Seite 25-27, Seite 28f.), zu den Kinderkrippen- und den Kindergartenversorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2016 (Seite 30f.), zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in der Stadt Fürth 1991 bis 2016 (absolute Werte und Anteile in %, Seite 32f.), zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2016 (S.34f.), zur Krippenversorgung und zum Krippenbedarf nach Stadtteilen (Seite 36), zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung nach Stadtteilen 2019 (Seite 37) und zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für Grundschulkinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2019 und 2022 (Seite 38f.) sowie ein Verzeichnis der Stadtteile in Fürth nach Bezirksnummern (Seite 40).
Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, die sich abzeichnenden Bedarfe im Bereich der Kinderkrippen, der Kindergärten sowie der Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu decken. Außerdem soll das faktische Angebot an Tagespflegeplätzen auf eine verlässlichere Grundlage gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2016 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2019 und 2022 (PDF, 40 Seiten)