1. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh in der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH wie folgt zu ermächtigen:
a) Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs – gem. Anlage 1 – mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 2,69 % für den gesamten Verbundraum und darin 2,44 % für die Preisstufe B wird zugestimmt; hierbei sind die nachstehenden Fahrkarten sowie das Fürther 9 Uhr-JahresAbo von einer Erhöhung ausgenommen, bleiben also für das Jahr 2019 auf dem jetzigen (2018er) Preisstand:
|
Kurzstrecke |
Preisstufe B |
Preisstufe A |
|||
|
Erw. |
Kind |
Erw. |
Kind |
Erw. |
Kind |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
4er Ticket |
5,80 |
2,90 |
9,00 |
4,50 |
11,00 |
5,50 |
Einzelfahrt-Handy-Ticket |
1,45 |
0,72 |
2,25 |
1,12 |
2,75 |
1,37 |
Einzelfahrt *) |
dyn. |
0,80 |
dyn. |
1,30 |
dyn. |
1,60 |
TagesTicket Plus |
|
|
8,70 |
12,30 |
||
9 Uhr-JahresAbo |
|
|
26,00 |
|
|
|
*) dyn. = Die Erwachsene/r-Einzelfahrt
dynamisiert bzw. erhöht sich im Jahr 2019 auf 1,70 € (2018: 1,60 €)
für die Kurzstrecke, auf 2,60 € (2018: 2,50 €) für die
Preisstufe B und auf 3,20 € (2018: 3,10 €) für die
Preisstufe A, sofern die Fahrtkarte am/im Automaten/Bus gekauft wird. Als
jeweiliges Handy-Ticket bleiben die Preise hingegen auf dem 2018er Niveau,
vgl. oben.
b) Die
neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2019 in Kraft.
c) Die im Buchst. a genannten Preise für das 4er Ticket, das Einzelfahrt-Handy-Ticket und das TagesTicket Plus sollen für drei Jahre stabil bleiben, d.h. auch für die Jahre 2020 und 2021 gelten. Der Geschäftsführer der infra fürth verkehr gmbh wird ermächtigt, die dafür im nächsten sowie im übernächsten Jahr erforderlichen Abstimmungen mit den übrigen VGN-Verbundpartnern so rechtzeitig herbeizuführen, dass die genannte Preisstabilität im gegenseitigen Konsens realisiert werden kann.
2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, im Grundvertrags-Ausschuss gleichlautende Erklärungen zur Ziffer 1 abzugeben bzw. dortige Zustimmungen zur in Ziffer 1 Buchst. c genannten 3-jährigen Preisstabilität herbeizuführen.
Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) überlagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsführer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Der § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH sieht vor, dass wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen, und somit auch in der Verkehrs-GmbH, von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FVA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.
Der
Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hatte in seiner Sitzung am 12.04.2018 die ursprünglichen
Vorschläge zur Tariffortschreibung zum 01.01.2019 vorberaten und dem StR die
Zustimmung empfohlen. In diesem ursprünglichen Entwurf lag der verbundweite
Anhebungssatz bei 2,78 % und in der Preisstufe B bei 2,68 %.
Im
Nachgang hierzu sind im jetzt modifizierten Vorschlag (Anlage 1)
zusätzlich die
·
4er Tickets der
Preisstufen A/B und – daran gekoppelt – die Einzelfahrt-Handy-Tickets A/B
·
TagesTickets Plus A/B
von
Erhöhungen für 2019 ausgenommen. Dadurch sinkt der verbundweite Steigerungssatz
auf 2,69 % und jener für die Preisstufe B auf 2,44 %. Ergänzend
wird wiederum auf die Anlage 1 (mit der detaillierten Tarifübersicht auf
den dortigen S. 2 bis 8) sowie die zusätzlichen infra-Erläuterungen
hierzu in der Anlage 2 verweisen. Außerdem wird die infra-Geschäftsführung
in der FVA/StR-Sitzung am 25.07.2018 zu den näheren Aspekten der
Tariffortschreibung Stellung nehmen.
Das
Finanzreferat befürwortet die mit der Tariffortschreibung verbundenen,
positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH im Hinblick auf deren Defizitlage (mit
geplanten -10,5 Mio. € ÖPNV-Defizit für 2018).
Ergänzend
muss zu den (gesamt)städtischen ÖPNV-Lasten auch noch berücksichtigt werden:
·
Nach gegenwärtiger Beschlusslage werden sich für die infra
aus dem Nahverkehrsplan dauerhafte, jährliche Mehrkosten von geschätzten
790 Tsd. € aufgrund Linienausbau und Taktverkürzungen ergeben, die in den
o. genannten -10,5 Mio. € nicht enthalten sind. Konkret:
a) Busnetz Nürnberg West I mit 475 Tsd.
€: Linien 175/39-Nord (FÜ Hbf – FÜ Rathaus – Espanstraße - N Nordwestring) +
Verlängerung der Linie 37 von Kriegsopfersiedlung über Stadtgrenze zum Hbf.
Fürth + Verlängerung der Linie 33 bis zum Hbf. Fürth.
b) Taktverdichtung mit 75 Tsd. €:
Verlängerung der NVZ Montag bis Freitag bis 20:30 Uhr.
c) Minibuslinie Innenstadt West, Vacher Straße
Süd mit 240 Tsd. €.
Es gab/gibt folgende weitere
Verbesserungen: Einführung E-Ticketing, WLAN in Bussen, Beschaffung von
E-Bussen und Kleinbus-Beschaffung (Um im Falle von Straßensperrungen
auch in dann mit regulären Bussen nicht erreichbaren Stadtteilen eine
ÖPNV-Anbindung zu gewährleisten, wurde ein Kleinbus mit 18 Sitzplätzen [und der Möglichkeit,
Rollstühle zu befördern]
beschafft.)
·
Die Stadt Fürth selbst trägt erhebliche ÖPNV-Ausgaben, die nicht
auf die Fahrpreise umgelegt werden:
a) Im Jahr 2017 waren dies rd.
530 Tsd. €, davon ca. 260 Tsd. € für den Haltestellenneubau und
-ausbau. Für 2018 sind fast 1,5 Mio. € vorgesehen; hiervon entfallen ca.
900 Tsd. € auf Haltestellen, Barrierefreiheit und Busbeschleunigung. In
Summe für die Jahre 2017 und 2018 waren/sind das rd. 2,0 Mio. €.
b) Die Beschleunigungsmaßnahme am
Verkehrsknotenpunkt Ludwigbrücke, Henri-Dunant-Straße und Kapellenstraße wird
den städtischen Haushalt mit voraussichtlich 1,4 Mio. € belasten.
c) Außerdem sind für Bushaltestellen-Maßnahmen
der Jahre 2019 ff. in der Mittelfristigen Finanzplanung Ausgaben in
7-stelliger Höhe vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
s. unten |
|
nein |
x |
ja |
s.
unten |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||||
Die
vorgeschlagene Tariffortschreibung ermöglicht der Verkehrs-GmbH für das
Jahr 2019 – grob kalkuliert – prognostizierte Mehreinnahmen von rd.
355 Tsd. € (incl. Umsatzsteuer, d.h. 332 Tsd. € netto und damit
ergebniswirksam). |
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