Betreff
infra fürth verkehr gmbh; Tariffortschreibung zum 01.01.2019
Vorlage
Rf. II/167/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

1.   Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth ver­kehr gmbh in der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH wie folgt zu ermächtigen:

a)   Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs – gem. Anlage 1 – mit ei­ner erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 2,69 % für den gesamten Ver­bundraum und darin 2,44 % für die Preisstufe B wird zugestimmt; hierbei sind die nachste­henden Fahrkarten sowie das Fürther 9 Uhr-JahresAbo von einer Erhöhung ausgenom­men, bleiben also für das Jahr 2019 auf dem jetzigen (2018er) Preisstand:

 

Kurzstrecke

Preisstufe B
Fürth

Preisstufe A
Nbg.-Fürth-Stein

 

Erw.

Kind

Erw.

Kind

Erw.

Kind

 

4er Ticket

5,80

2,90

9,00

4,50

11,00

5,50

Einzelfahrt-Handy-Ticket

1,45

0,72

2,25

1,12

2,75

1,37

Einzelfahrt *)

dyn.

0,80

dyn.

1,30

dyn.

1,60

TagesTicket Plus

 

 

8,70

12,30

9 Uhr-JahresAbo

 

 

26,00

 

 

 

*)  dyn. = Die Erwachsene/r-Einzelfahrt dynamisiert bzw. erhöht sich im Jahr 2019 auf 1,70 € (2018: 1,60 €) für die Kurzstrecke, auf 2,60 € (2018: 2,50 €) für die Preisstufe B und auf 3,20 € (2018: 3,10 €) für die Preisstufe A, sofern die Fahrtkarte am/im Automaten/Bus gekauft wird. Als jeweili­ges Handy-Ticket bleiben die Preise hingegen auf dem 2018er Niveau, vgl. oben.

b)  Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2019 in Kraft.

c)   Die im Buchst. a genannten Preise für das 4er Ticket, das Einzelfahrt-Handy-Ticket und das TagesTicket Plus sollen für drei Jahre stabil bleiben, d.h. auch für die Jahre 2020 und 2021 gelten. Der Geschäftsführer der infra fürth verkehr gmbh wird ermächtigt, die dafür im nächsten sowie im übernächsten Jahr erforderlichen Abstimmungen mit den übrigen VGN-Verbundpartnern so rechtzeitig herbeizuführen, dass die genannte Preisstabilität im gegen­seitigen Konsens realisiert werden kann.

2.   Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, im Grundvertrags-Ausschuss gleichlautende Erklärungen zur Ziffer 1 abzugeben bzw. dortige Zustimmungen zur in Ziffer 1 Buchst. c ge­nannten 3-jährigen Preisstabilität herbeizuführen.

 


Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesell­schaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) über­lagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsfüh­rer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Der § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesell­schaftsvertrags der Holding-GmbH sieht vor, dass wichtige Entscheidungen in den (beherrsch­ten) Tochterunternehmen, und somit auch in der Verkehrs-GmbH, von der Holding-Gesellschaf­terversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FVA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.

Der Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hatte in seiner Sitzung am 12.04.2018 die ursprünglichen Vorschläge zur Tariffortschreibung zum 01.01.2019 vorberaten und dem StR die Zustimmung empfohlen. In diesem ursprünglichen Entwurf lag der verbundweite Anhebungssatz bei 2,78 % und in der Preisstufe B bei 2,68 %.

Im Nachgang hierzu sind im jetzt modifizierten Vorschlag (Anlage 1) zusätzlich die

·         4er Tickets der Preisstufen A/B und – daran gekoppelt – die Einzelfahrt-Handy-Tickets A/B

·         TagesTickets Plus A/B

von Erhöhungen für 2019 ausgenommen. Dadurch sinkt der verbundweite Steigerungssatz auf 2,69 % und jener für die Preisstufe B auf 2,44 %. Ergänzend wird wiederum auf die Anlage 1 (mit der detaillierten Tarifübersicht auf den dortigen S. 2 bis 8) sowie die zusätzlichen infra-Er­läuterungen hierzu in der Anlage 2 verweisen. Außerdem wird die infra-Geschäftsführung in der FVA/StR-Sitzung am 25.07.2018 zu den näheren Aspekten der Tariffortschreibung Stellung nehmen.

Das Finanzreferat befürwortet die mit der Tariffortschreibung verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH im Hinblick auf deren Defizitlage (mit geplanten -10,5 Mio. € ÖPNV-Defizit für 2018).

Ergänzend muss zu den (gesamt)städtischen ÖPNV-Lasten auch noch berücksichtigt werden:

·         Nach gegenwärtiger Beschlusslage werden sich für die infra aus dem Nahverkehrs­plan dauerhafte, jährliche Mehrkosten von geschätzten 790 Tsd. € aufgrund Linien­ausbau und Taktverkürzungen ergeben, die in den o. genannten -10,5 Mio. € nicht enthalten sind. Konkret:

a)     Busnetz Nürnberg West I mit 475 Tsd. €: Linien 175/39-Nord (FÜ Hbf – FÜ Rathaus – Espanstraße - N Nordwestring) + Verlängerung der Linie 37 von Kriegsopfersiedlung über Stadtgrenze zum Hbf. Fürth + Verlängerung der Linie 33 bis zum Hbf. Fürth.

b)     Taktverdichtung mit 75 Tsd. €: Verlängerung der NVZ Montag bis Freitag bis 20:30 Uhr.

c)     Minibuslinie Innenstadt West, Vacher Straße Süd mit 240 Tsd. €.

Es gab/gibt folgende weitere Verbesserungen: Einführung E-Ticketing, WLAN in Bussen, Beschaffung von E-Bussen und Kleinbus-Beschaffung (Um im Falle von Straßensperrungen auch in dann mit regulären Bussen nicht erreichbaren Stadtteilen eine ÖPNV-Anbindung zu gewährleisten, wurde ein Kleinbus mit 18 Sitzplätzen [und der Möglichkeit, Rollstühle zu be­fördern] beschafft.)

·         Die Stadt Fürth selbst trägt erhebliche ÖPNV-Ausgaben, die nicht auf die Fahrpreise umgelegt werden:

a)     Im Jahr 2017 waren dies rd. 530 Tsd. €, davon ca. 260 Tsd. € für den Haltestellenneu­bau und -ausbau. Für 2018 sind fast 1,5 Mio. € vorgesehen; hiervon entfallen ca. 900 Tsd. € auf Haltestellen, Barrierefreiheit und Busbeschleunigung. In Summe für die Jahre 2017 und 2018 waren/sind das rd. 2,0 Mio. €.

b)     Die Beschleunigungsmaßnahme am Verkehrsknotenpunkt Ludwigbrücke, Henri-Dunant-Straße und Kapellenstraße wird den städtischen Haushalt mit voraussichtlich 1,4 Mio. € belasten.

c)     Außerdem sind für Bushaltestellen-Maßnahmen der Jahre 2019 ff. in der Mittelfristigen Finanzplanung Ausgaben in 7-stelliger Höhe vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

s. unten

 

nein

x

ja

s. unten

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

ja

Hst.

Budget-Nr.

im

Vwhh

 

Vmhh

Die vorgeschlagene Tariffortschreibung ermöglicht der Verkehrs-GmbH für das Jahr 2019 – grob kalkuliert – prognostizierte Mehreinnahmen von rd. 355 Tsd. € (incl. Umsatzsteuer, d.h. 332 Tsd. € netto und damit ergebniswirksam).

 


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