Betreff
Abschließende Bedarfsfeststellung zur Pflegebedarfsermittlung durch das Institut Modus Bamberg für die Stadt Fürth bis zum Jahr 2035
Vorlage
SzA/174/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

 

1. Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten:

 

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt die vom Institut Modus Bamberg als Teil 1 des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes nach Art.69 Abs.1 AGSG durchgeführte Pflegebedarfsermittlung zum 31.12.2016 und Pflegebedarfsprognose bis 2035 zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgende Bedarfsfeststellung:

 

1.       Im Bereich der ambulanten Pflegedienste werden bis zum Jahr 2025 minimal 123,1 und maximal 206,6 sowie bis zum Jahr 2035 minimal 152,8 und maximal 245,5 rechnerische Vollzeitpflegekräfte für bedarfsgerecht gehalten.

2.       Im Bereich der Tagespflege werden bis zum Jahr 2025 minimal 21 und maximal 70 sowie bis zum Jahr 2035 minimal 27 und maximal 90 Tagespflegeplätze für bedarfsgerecht gehalten.

3.       Im Bereich der Kurzzeitpflege werden bis zum Jahr 2025 minimal 31 und maximal 48 sowie bis zum Jahr 2035 minimal 38 und maximal 58 Kurzzeitpflegeplätze, die ganzjährig zur Verfügung gestellt werden sollten, für bedarfsgerecht gehalten.

4.       Im Bereich der vollstationären Pflege werden bis zum Jahr 2025 minimal 1.563 und maximal 1.975 sowie bis zum Jahr 2035 minimal 1.723 und maximal 2.117 Dauerpflegeplätze für bedarfsgerecht gehalten.

5.       Im Bereich des „beschützenden Wohnens“  werden bis zum Jahr 2025 minimal 142  und maximal 158 sowie bis zum Jahr 2035 minimal 165 und maximal 183 „beschützende Plätze“ für bedarfsgerecht gehalten.

 

2. Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt die vom Institut Modus Bamberg als Teil 1 des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes nach Art.69 Abs.1 AGSG durchgeführte Pflegebedarfsermittlung zum 31.12.2016 und Pflegebedarfsprognose bis 2035 zur Kenntnis und beschließt die vom Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfohlenen Bedarfsfeststellung.

 

Ein darüber hinausgehender Bedarf wird nicht gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der an die Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung (AfA) München vergebenen Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für alle Pflegebereiche Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und dabei den vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz, ambulant vor stationär, zu beachten.

 


Da die letzte Pflegbedarfsermittlung und die damit verbundene Pflegebedarfsprognose für die Stadt Fürth zum Stand 31.12.2006 durchgeführt wurde und bis zu den Jahren 2015/2020 reichte, die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern nach Art.69 Abs.1 AGSG verpflichtet sind, den längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich zu ermitteln, und diese Bedarfsermittlung auch Bestandteil eines integrativen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes nach Art.69 Abs.2 AGSG vom 06.12.2006 ist, der bei der Auftragsvergabe für die Pflegebedarfsermittlung und Pflegebedarfsprognose im Jahr 2006 noch nicht in Kraft getreten war, hat die Stadt Fürth, vertreten durch das Referat für Soziales, Jugend und Kultur nach einer Beschlussfassung im Beirat für Sozialhilfe, Soziales und Seniorenangelegenheiten am 28.10.2015 und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Stadtrat bei den Hausberatungen für das Jahr 2016 mit Werkvertrag vom 23.10. und 07.11.2016 einen Auftrag zur Erstellung einer aktuellen Pflegebedarfsermittlung nach Art.69 Abs.1 AGSG als Teilbericht 1 eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts an das Institut Modus Bamberg vergeben.
Der anschließende Auftrag zur Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde nach einer Ausschreibung, bei der sich drei Institute beworben hatten, und nach einem Kriterien gestützten Auswahlverfahren der Verwaltung am  07.12.2017 an die Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung (AfA) München vergeben.

 

 

Wie die vom Institut Modus Bamberg erstellte und der Beschlussvorlage als Anlage (PDF, 115 Seiten) beigefügte Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art.69 Abs.1 AGSG zeigt, war der Bedarf an Pflegeeinrichtungen zum 31.12.2016 in der Stadt Fürth

 

-     Vollzeitpflegeplätze liegenden Bedarf zwar etwas näher am Mindest- als am Maximalbedarf, aber insgesamt ausreichend gedeckt.

-     im Bereich der Tagespflege bei 28 vorhandenen Tagespflegeplätzen und einem zwischen mindestens 16 und maximal 55 Tagespflegeplätzen liegenden Bedarf zwar näher am Mindest- als am Maximalbedarf, aber immer noch ausreichend gedeckt.


 

-     im Bereich der Kurzzeitpflege bei 41 nicht eigenständigen, sondern in vollstationären Einrichtungen „eingestreuten im Bereich der ambulanten Pflege bei 120,2 vorhandenen rechnerischen Vollzeitpflegekräften und einem zwischen mindestens 96,2 und maximal 165 rechnerischen“ Kurzzeitpflegeplätzen und einem zwischen mindestens 25 und maximal 40 Kurzzeitpflegeplätzen liegenden Bedarf zwar fast in Höhe des Maximalbedarfs und damit sogar weit überdurchschnittlich gedeckt, aber durch die Einstreuung sehr stark vom vollstationären Bereich und dessen Belegung abhängig.

-     im Bereich der vollstationären Pflege bei 1.346 Pflegeplätzen und einem zwischen mindestens 1.152 und maximal 1.455 Pflegeplätzen liegenden Bedarf näher am Maximalbedarf und deshalb selbst dann gut gedeckt, wenn 41 vollstationäre Pflegeplätze als „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze genutzt wurden.

-     im Bereich des „beschützenden Wohnens“ bei 139 Plätzen und einem zwischen minimal 120 und maximal 133 Plätzen liegenden Bedarf durch eine Überschreitung des Maximalbedarfs um sechs Plätze sogar sehr gut gedeckt.

 

Die vom Institut Modus Bamberg vorgenommene Pflegebedarfsprognose beruht auf einer Bevölkerungsprognose des Statistischen Amtes für Nürnberg und Fürth bis zum Jahr 2035, nach der die örtliche Bevölkerung

-       in der für den ambulanten Pflegebereich relevanten Altersgruppe der über 65-Jährigen von 23.417 Personen im Jahr 2016 auf 27.737 Personen im Jahr 2025 (+18,45 %) und auf 32.240 Personen im Jahr 2035 (+37,64 %) steigen,

-       in der für den teilstationären Pflegebereich (Kurzzeit- und Tagespflege) relevanten Altersgruppe der über 75-Jährigen von 11.966 Personen im Jahr 2016 auf 13.683 Personen im Jahr 2025 (+14,35 %) und auf 15.807 Personen im Jahr 2035 (+32,10 %) zunehmen

-       und in der für den vollstationären Pflegebereich relevanten Altersgruppe der über 80-Jährigen von 6.347 Personen im Jahr 2016 auf 8,958 Personen im Jahr 2025 (+41,58 %) und auf 9.465 Personen im Jahr 2035 (+49,60 %) wachsen wird.

 

Der auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose und dem Indikatoren-Modell vom Institut Modus Bamberg errechnete Pflegebedarf bis zum Jahr 2035 ist Gegenstand der abschließenden Pflegebedarfsfeststellung durch die beschlussfassenden Gremien der Stadt Fürth und kann im Einzelnen dem Beschlussvorschlag entnommen werden. Die nach dem Indikatoren-Modell vom Institut Modus Bamberg errechneten Minimal- und Maximalwerte für den Pflegebedarf im Vergleich zu den Bestandswerten am 31.12.2016 zeigt darüber hinaus folgende Übersicht.

 

 

Dass der Pflegebedarf im ambulanten Bereich in den Jahren 2025 bis 2035 besonders stark ansteigen wird, hängt vor allem damit zusammen, dass alle  Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland geburtenstarken Jahrgänge 1958 bis 1967 („Baby-Boomer“ mit jeweils über 900.000 bzw. in den Jahren 1963 und 1964 sogar über 1 Million Lebendgeborenen) bis zum Jahr 2035 zur Altersgruppe der über 65-Jährigen gehören werden, die der Pflegebedarfsberechnung für den ambulanten Bereich zugrunde gelegt wurde.

 

Ähnliches gilt für den Anstieg des Pflegebedarfs im vollstationären Bereich in den Jahren bis 2025 und dem weiteren Anstieg bis 2035, weil die noch geburtenstärkeren Jahrgänge 1934 bis 1942 und damit ein Großteil der auf einer noch geburtenstärkeren Elterngeneration (Geburtenjahrgänge vor 1914) beruhenden Elterngeneration der „Baby-Boomer“ ab 2022 komplett zur Altersgruppe der über 80-Jährigen gehören werden, die der Pflegebedarfsberechnung für den vollstationären Bereich zugrunde gelegt wurde.

 

Zur Herstellung des nach Art.69 Abs.1 AGSG erforderlichen Benehmens mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den Trägern der örtlichen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen wurden die örtliche Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen, der Bezirk Mittelfranken und alle örtlichen Träger von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen vom Referat für Soziales, Jugend und Kultur zu einer Präsentation der Ergebnisse der Pflegebedarfsermittlung zum 31.12.2016 und der Pflegebedarfsprognose durch das Institut Modus Bamberg am 19.04.2018 in den Sitzungssaal U 111 des Verwaltungsgebäudes für den Sozialbereich, Königsplatz 2 eingeladen. Bei der Präsentation der Ergebnisse mit anschließender Diskussion wurde am 19.04.2018 nicht nur das Benehmen, sondern sogar ein einstimmiges Einvernehmen mit den anwesenden Vertreter/innen der zu beteiligenden Institutionen, Dienste und Einrichtungen über die Pflegebedarfsermittlung zum 31.12.2016 und die Pflegebedarfsprognose des Instituts Modus Bamberg hergestellt.

 

Vor diesem Hintergrund beinhaltet der eingangs formulierte Beschlussvorschlag nicht nur eine abschließende Bedarfsfeststellung auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Modus Bamberg durch die beschlussfassenden Gremien der Stadt Fürth, sondern auch den Auftrag an die Verwaltung, im Rahmen der an die Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung (AfA) München vergebenen Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für alle Pflegebereiche Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und dabei den vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz, ambulant vor stationär, zu beachten.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pflegebedarfsermittlung zum 31.12.2016 und Pflegebedarfsprognose bis 2035

durch das Institut Modus Bamberg (= Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für die Stadt Fürth,

Teilbericht 1: Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. AGSG)