Betreff
König-Ludwig-Stiftung: Anpassung der Satzung
Vorlage
Käm/552/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung für die „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung Fürth“ in der Fassung des Entwurfs vom 29.05.2018.


Die Satzung der „König-Ludwig-Stiftung“ soll nach der letzten Änderung 2012/2013 aufgrund aktueller Erfordernisse weiter angepasst werden. Dies geschieht aus zwei maßgeblichen Gründen:

  1. Klarstellung von rechtlichen Gegebenheiten

-       Die bisherige Satzung enthält noch Passagen zur Gemeinnützigkeit der Stiftung. Da das Tätigkeitsfeld „Wohnungswirtschaft“ jedoch im weiteren Sinne nicht mehr als gemeinnützig anerkannt wird, sind die bisherigen Passagen gestrichen worden (die Stiftung selbst arbeitet längst steuerpflichtig, es ergeben sich keine Änderungen des Geschäftsablaufs oder der Preisgestaltung). Die Stiftung erfüllt ungeachtet dessen auch weiter einen öffentlichen Zweck.

-       Zur weiteren Klarstellung werden die Begrifflichkeiten Vorstand/Geschäftsführer vereinheitlicht. Bisher herrscht hier eine möglicherweise auch handelsrechtlich irreführende Doppelung, in der Stiftungssatzung ist künftig nur noch der Begriff „Vorstand“ vorhanden. Gleiches gilt für die Benennung von stellvertretendem Vorstand/stellvertretendem Geschäftsführer. In den Grundbefugnissen bzw. Aufgaben ändert sich hierdurch nichts.

  1. Erweiterte Zweckdefinition

-       In Ausblick auf künftige Aufgaben der Stiftung soll der Zweck erweitert bzw. die bisherige „Beschränkung“ auf kinderreiche Familien aufgehoben werden. Somit wird es der Stiftung ermöglicht, künftig auch beispielsweise Bauten wie Altenheime oder Seniorenwohnungen zu errichten und zu unterhalten. Insbesondere in aktuellen Plänen zur Zukunftssicherheit des Städtischen Altenheims der 1848er Gedächtnisstiftung spielt dies eine zentrale Rolle: Bereits jetzt wird der Bauunterhalt der Gebäude sowie das Mietmanagement durch Experten der KLS/WBG geleistet; eine weitere, sichere und auch finanziell dauerhaft tragfähige Kooperation mit der KLS/WBG ist in enger Planung (der Stadtrat wird hierüber ausführlich voraussichtlich im Juli informiert; die Satzungsänderung gehört insoweit zu einem größeren und umfangreichen Maßnahmen- und Beschlusspaket, dessen Umsetzung mit der Änderung der Satzung für das Städtische Altenpflegeheim im April 2018 begonnen wurde).

 

Neben diesen inhaltlichen Elementen soll der Geschäftsgang des Stiftungsrats so angepasst werden, dass eine Implementierung in das städtische Ratsinformationssystem „Session“ möglich ist. Hierzu erfolgt eine Ausgliederung einiger Passagen in eine änderbare Anlage.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage befindet sich die neue Satzung in Reinschrift sowie eine Gegenüberstellung mit der alten Version mit Anmerkungen. In der Neufassung wurden insbesondere Anmerkungen der Stiftungsaufsicht (Regierung von Mittelfranken) und des Finanzamts berücksichtigt.

 

Der Stiftungsrat der König-Ludwig-Stiftung hat die Satzungsanpassung in seiner Sitzung vom 08.06.2018 behandelt und empfiehlt einstimmig den entsprechenden Beschluss im Stadtrat.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: KLS Satzung Neufassung 2018, Entwurf vom 29.05.2018

2: KLS Satzung Neufassung 2018, kommentierte Gegenüberstellung