Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Fachdienstes im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren - ehemals Jugendgerichtshilfe (JGH) – ist ein spezialisierter Fachdienst im schwierigen Tätigkeitsfeld zwischen (Straf-)Justiz und Sozialpädagogik. Sie agiert als sozialer Berater zugunsten, potentiell delinquenter, junger Menschen und ihrer Familien. Sie begleitet, unterstützt und berät Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren im gesamten (Straf-)Verfahren. Außerdem hält sie Unterstützungsangebote der Jugendhilfe vor. Dabei nimmt sie eine neutrale Stellung ein, ist weder Ankläger noch Verteidiger.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten über ihre Arbeit.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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