1)
Im SchvA wird eine (Vollzeit-)Stelle, IT-Koordination an
Schulen, BGr A12 (alternativ EGr 11), geschaffen.
2) Bei der GWF-T/HtE
wird eine (Vollzeit-)Stelle, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, EGr 11, geschaffen.
Das Bayerische Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst setzt verstärkt auf den Einsatz von
IT an Schulen. Durch die neuen kompetenzorientierten Lehrpläne, den Einsatz von
digitalen Bildungsportalen (Mebis) sowie die Veröffentlichungen des
Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen (Votum 2017) kommt diese
Entwicklung stark zum Ausdruck. Förderprogramme (Masterplan BAYERN DIGITAL II)
für u.a. verbesserte Breitbandanbindung und schulischer IT-Infrastruktur werden
in Aussicht gestellt.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und
Sport fasste daraufhin am 18.01.2018 folgenden Beschluss:
„Die
Verwaltung wird beauftragt -zusammen mit OrgA/ITK- ein Gesamtkonzept zur
Digitalisierung von Schulen und Bildungseinrichtungen zu entwickeln und dabei
konkrete Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte
vorzubereiten.“
Bei der Umsetzung der Aufgabe
„Digitalisierung an Schulen und Bildungseinrichtungen“ sind aktuell drei große
Handlungsbereiche und –bedarfe zu erkennen. Diese sind:
a.
Aufbau der Infrastruktur (bis zu den
Schulgebäuden)
b.
Ausleuchtung der einzelnen
Schulgebäude mit WLAN (Accesspoints/ Router/ Server/ Grundverkabelungen)
c.
Ausstattung der Schulen (Digitale
Endgeräte/ Interaktive Tafeln)
Für die Bearbeitung dieser
Handlungsbereiche sind in den beteiligten Ämtern (SchvA, GWF-T/HtE und
OrgA/ITK) bei der Umsetzung dieser komplexen Aufgabenstellungen nicht genügend
Personalressourcen vorhanden.
Für den Stellenplan beantragen SchvA
und GWF-T/HtE deshalb:
Nr. |
Amt |
Antrag |
1 |
SchvA |
Neuschaffung einer
(Vollzeit-)Stelle, IT-Koordination an Schulen, BGr A12 |
2 |
GWF |
Neuschaffung einer
(Vollzeit-)Stelle, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, EGr 11 |
Zu 1)
Zu den Vorarbeiten zu den o.g.
Handlungsfelder wurde das Fachwissen der IT-Koordinatoren bei OrgA
herangezogen. Die Koordination der jetzt anstehenden komplexen Detail- und
Ausführungsplanungen sowie die Koordinationstätigkeiten bei den Schulen, infra,
Haustechnik, Betreiber für das Internet und dem städtischen IT-Dienstleister
KommunalBIT kann jedoch von dort nicht mehr geleistet werden. Vor allem wegen
der Standardfestlegungen im pädagogischen Bereich sollte die beantragte neue
Stelle im SchvA angesiedelt werden. Dies wurde mit den beteiligten
Referatsleitungen am 24.04.2018 auch so besprochen.
Zu 2)
Mit Vfg. vom 24.04.2018 beantragt
GWF/T für den Bereich der Haustechnik eine Stelle für Digitalisierung. In der
Begründung heißt es: „Seitens der Regierung wurden bezogen auf das Thema
Digitalisierung enorme Förderprogramme angekündigt, die mit bestehendem
Personal nicht abgedeckt werden können.“
Vor dem Hintergrund der bei GWF
anstehenden zukünftigen Bautätigkeiten und der Kapazitätsauslastung der
Personalressourcen bei HtE muss der Bedarf anerkannt werden (Aufgabenbereich siehe
oben Buchst. b).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
162.900
€ |
|
nein |
X |
ja |
162.900
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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