Der
Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, den Betrieb des Recyclinghofes
Karolinenstraße für die Zeit ab dem 01.03.2019 auszuschreiben. Er nimmt die
damit verbundenen Überlegungen zur Optimierung und Entlastung der Recyclinghöfe
zur Kenntnis.
Aktuelle Situation
Wie mehrfach im Umweltausschuss berichtet, werden die beiden
Recyclinghöfe im Stadtgebiet von den Bürgern sehr stark frequentiert. Da kein
Grundstück für den Bau eines neuen Wertstoffhofes gefunden werden konnte, hat
die Stadt zur mittelfristigen Entsorgungssicherheit das Grundstück an der
Karolinenstraße zum 01.03.2019 für 10 Jahre mit Verlängerungsoption angemietet.
Der Vertrag mit der aktuellen Betreiberfirma wird nicht weitergeführt und zum
vereinbarten Termin gekündigt, so dass er am 28.02.2019 endet.
Ebenso wie am Recyclinghof Atzenhof können die Fürther Bürger hier
Glas, Papier, Holz, Metalle, Altkleider, Styropor, Bauschutt, Kork, CDs,
Altfett, Altreifen, Elektroschrott, Haus-/Sperrmüll und Leuchtstoffröhren,
jedoch keinen Sondermüll entsorgen.
Die räumliche Situation stellt sich derzeit schematisch wie folgt dar.
Die aktuellen Öffnungszeiten erlauben es dem Betreiber die
Containerlogistik und Besucherströme möglichst zu trennen. Die getrennte Ein-
und Ausfahrt lässt eine klare Verkehrsführung und Aufteilung der angenommenen
Abfälle in unterschiedliche Fraktionen zu. Dennoch kommt es während der
Hochphasen der Annahme zu Rückstaus bis auf die Karolinenstraße. Die
Anlieferungen unterliegen jahreszeitlichen und täglichen Schwankungen.
Hochzeiten sind das Frühjahr sowie Samstage und Brückentage.
Die derzeitigen Sanitärräume entsprechen nicht den aktuellen
Standards. Da diese jedoch nicht umgebaut werden können, werden für den Betrieb
ab 01.03.2019 zusätzlich Sanitärcontainer aufgestellt.
Um diese Flächen zu kompensieren und mehr Container und Pressen für
die Annahme von Abfällen aufstellen zu können, steht im Osten des Areals
bereits in Kürze eine – bis zum Vertragsende am 28.02.2019 auch schon der
bisherigen Betreiberfirma zur Verfügung gestellte – umzäunte Erweiterungsfläche
von rund 625 m² zur Verfügung. Für die Bevölkerung stellt sich die räumliche
Situation alsbald wie folgt dar:
Überlegungen zur
Optimierung und Entlastung
Öffnungszeiten
Um mehr Bürger zum Standort Karolinenstraße umzuleiten, erscheint es
sinnvoll die Öffnungszeiten auszuweiten. Aktuell ist der Recyclinghof 34 bzw.
35 Stunden in der Woche geöffnet. Um wenigstens einen Teil der
Containerlogistik außerhalb der Öffnungszeiten abzuwickeln, wird vorgeschlagen
im Gegensatz zum Recyclinghof Atzenhof später zu öffnen:
Recyclinghof Karolinenstr.: Mo – Fr von 10:00 bis
18:00 Uhr
Sa
von 10:00 bis 16:00 Uhr
oder
Mo
– Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr
Sa von 9:00 bis 15:00 Uhr
Abfallannahme
Die Recyclinghöfe Atzenhof und Fürth stoßen regelmäßig an die Grenzen
der Annahme von Abfällen. Um dem
entgegen zu wirken sollte sich möglichst auf relevante Fraktionen (Wertstoffe)
konzentriert werden. Die Annahme von Haus-/Restmüll und Verpackungsabfällen
(gelber Sack), welche auch über das Holsystem entsorgt werden könnten, müssen
nicht an den Recyclinghöfen angenommen werden. Stattdessen könnte die Sammlung
von Wertstoffen weiter ausgearbeitet und besser getrennt gesammelt werden. So
entsteht Platz für eine ordnungsgemäße Annahme und Trennung unterschiedlicher
Fraktionen. Auch gewerbliche Anlieferungen müssen nicht über einen öffentlichen
Recyclinghof erfasst werden. In Fürth und dem Umland stehen einige
Entsorgungsfirmen für gewerbliche Mengen zur Verfügung.
Zudem wird vorgeschlagen, für die Annahme von beispielsweise Altholz,
Sperrmüll und Kunststoffen Presscontainer zu nutzen. Durch die Verdichtung im
Container können größere Mengen angenommen und Transporte eingespart werden.
Die Presscontainer sind geschlossen und ebenerdig nutzbar. Sie können daher gut
außerhalb der Überdachung stehen.
Im überdachten Bereich stehen offene Container, die nur über Treppen
erreicht werden können und die bevorzugt trocken bleiben sollen. Der Annahmebereich
am hinteren Ende der Überdachung (Tor 3) kann optimal genutzt werden, um
Wertstoffe, wie z.B. Elektroaltgeräte, anzunehmen und zu sortieren. Wertstoffe
können in der dahinterliegenden Halle vor Diebstahl geschützt bis zur Abholung
aufbewahrt werden. Ebenso wären u.a. Haushaltsgroßgeräte an einer klar
definierten Stelle abzuladen, um später vom Personal des Recyclinghofs verladen
zu werden. Auf diese Weise werden Unfälle vermieden und der Platz in den
Containern bestmöglich ausgenutzt.
Wertvolle Wertstoffe und schadstoffhaltige Abfälle sollen in der
angemieteten Hallenfläche vor Fremdzugriffen geschützt gesammelt werden. Hier
könnten neben Batterien, Leuchtstoffröhren, Tonerkartuschen, PU-Schaumdosen und
Altöl/-fett auch CDs, Gusseisen, Aluminium, Edelstahl und Kabel gelagert
werden. Ein Tresen als Annahmestelle vor der Halle würde die sortenreine
Sammlung unterstützen und weitreichenden Bürgerservice bieten.
Die klare Ordnung und Übersicht unterstützt dabei gleichzeitig die
Verkürzung der Durchlaufzeiten bzw. die Aufenthaltsdauer der Besucher auf dem
Recyclinghof. Sollte es sinnvoll werden, wäre nach Aussage des Vermieters auch
eine Erweiterung der Hallenfläche möglich.
Digitalisierung
Durch Digitalisierung lassen sich u.a. Besucherströme sowie Ab- und
Antransport von Containern und Mulden besser überwachen, aber auch
Durchlaufzeiten verkürzen. Elektronische Kontrollen der Containerbewegungen
oder Maßnahmen zur Einführung einer bargeldfreien Abrechnung unterstützen die
Sicherheit und Überwachung der Warenströme. Denkbar wäre hier z.B. ein
Kartensystem wie es beispielsweise bei den Schranken in Parkhäusern in
Verbindung mit Kassenautomaten genutzt wird.
Zukünftiger Betrieb
Unter Berücksichtigung der Unterschiede beider Recyclinghöfe (Öffnungszeiten,
Schadstoffannahme) zeigt der aktuelle Betriebskostenunterschied von ca. 360.000
€ pro Jahr einen Kostenvorteil für
einen Fremdbetrieb auf.
Darüber hinaus spricht für eine Vergabe des Betriebs an ein
qualifiziertes Unternehmen, dass:
- hohe Investitionskosten für beispielsweise Mulden, Container und
Geräte in die Betriebskosten mit einfließen und nicht von der
Abfallwirtschaft beschafft werden müssten. Beauftragte Unternehmen, die
bereits in der Abfallwirtschaft tätig sind, können sich hier teilweise aus
dem betriebseigenen Pool von Maschinen und anderen Betriebsmitteln
bedienen. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass bei
Zugrundelegung der vergrößerten Betriebsfläche, erweiterten Öffnungszeiten
und einer gewünschten besseren Ausstattung an Mitarbeitern bei einer neuen
Ausschreibung mit höheren Kosten zu rechnen ist.
- sich ein Betrieb mit fremdem Personal auf dem Recyclinghof
schneller umsetzen lässt, da hier bereits gewisse Strukturen existieren
und nicht erst durch die Verwaltung geschaffen werden müssten. Zeit und
Kosten für Ausschreibungen und Schulungen könnten somit gespart werden.
Folgende
Aspekte sprechen demgegenüber für einen eigenen Betrieb:
- die Möglichkeit der Qualitätssicherung bei der Sammlung von
Wertstoffen. Hier kann aufgrund der eigenen Vermarktung mit größerer
Sorgfalt und Kontrolle vorgegangen werden. Bei einer Ausschreibung sollte
daher weiterhin die Vermarktung von Wertstoffen durch den Betreiber
erfolgen, damit gewährleistet ist, dass dieser großen Wert auf die
sortenreine Trennung von Abfällen legt und anschließend möglichst
gewinnbringend vermarktet. Die Vergütungen für die Stadt könnten sich
dabei nach den jeweils aktuellen Marktpreisen richten.
- bei eigenem Personal kann sichergestellt werden, dass eingesetzte
Mitarbeiter tatsächlich über das notwendige Know-How verfügen. Hier müsste
bei einer Fremdvergabe der Nachweis von regelmäßigen Schulungen der
Mitarbeiter eingefordert werden.
Fazit
Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren und deren Gewichtung
ergab die Analyse, dass der Betrieb des Recyclinghofs durch ein beauftragtes
Unternehmen als sinnvoller erachtet wird. Nach Mitteilung der Vergabestelle ist
die Ausschreibung des Betriebes für vier bis fünf Jahre möglich. Sollte während
dieser Zeit der eigene Betrieb als vorzugswürdig erachtet werden, wäre eine
langfristigere Vorbereitung auf eine Eigenübernahme möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
7200.7170 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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