1. Der ausnahmsweisen Zulässigkeit der neu beantragten
Wohnungen im Anwesen Fürther Freiheit 2-4 wird nicht zugestimmt.
2. Die betreffenden Bereiche sollten zur Vermeidung von Nutzungskonflikten
gewerblich genutzt werden.
3. Des weiten ist zu prüfen, ob für die im 2 u. 3.OG als Bestand dargestellten
Wohnung tatsächlich Baugenehmigungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein
könnten auch diese nicht zugelassen werden.
Bebauungsregelung
Dem Baureferat liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für die Grundstück Fürther
Freiheit 2-4 vor. Hierbei wird unter anderem eine Nutzungsänderung von Laden in
Wohnungen beantragt. Gem. der vorliegenden Planung und dem damit verbundenen Stellplatznachweis
sollen fünf neue Wohnungen errichtet werden.
Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplanes Nr. 428, der hier als zulässige Art der baulichen Nutzung ein
Kerngebiet festsetzt.
Ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung dient vorwiegend der
Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der
Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Ausnahmsweise können Wohnungen
zugelassen werden.
Aus der Sicht des Baureferates ist die ausnahmsweise
Zulässigkeit bei neu beantragten Wohnungen nicht gegeben, da diese den
Lärmemissionen der zahlreichen Veranstaltungen auf der Fürther Freiheit
ausgesetzt wären. Als Veranstaltungen, die auch nach 22.00 Uhr stattfinden,
können beispielhaft die Kirchweih und der Weihnachtsmarkt genannt werden.
Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten bei Veranstaltungen sollten die
betreffenden Bereiche des Gebäudes weiterhin gewerblich genutzt werden (Büro,
Verwaltung, Praxen). Auf die Problematik in der Gustav Straße wird in diesem
Zusammenhang hingewiesen.
Des Weiteren sollte, da die Aktenlage nicht eindeutig ist, geprüft werden, ob
für die im 2 u. 3.OG als Bestand dargestellten Wohnungen tatsächlich
Baugenehmigungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten auch diese
nicht zugelassen werden.
Eine entsprechende Empfehlung wurde bereits durch den Baubeirat in seiner
Sitzung am 03.07.2018 ausgesprochen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan,
Ansichten,
Pläne aus dem Bauantrag EG, 1 OG, 2OG, 3 OG, DG