1. Den Ausführungen und
Abwägungsvorschlägen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 399, 1. Änderung sowie die dazugehörige Begründung (mit
Anlagen).
3.
Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu
benachrichtigen.
Satzungsverfahren zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 399 für das Gebiet nördlich der
Theodor-Heuss-Straße, östlich der Alfred-Nobel-Straße bzw. Schuckertstraße,
westlich der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg in der Gemarkung Stadeln
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die zur Überplanung vorgesehenen Flächen wurden in der
Vergangenheit gewerblich durch einen Hersteller von Spiegelsystemen genutzt.
Seit der Aufgabe des Betriebsstandortes an der Alfred-Nobel-Straße /
Schuckertstraße liegt das Gelände brach und wurde sukzessiv freigemacht.
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan setzt auch für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 399 ein Gewerbegebiet (GE) i .S. des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Der Flächennutzungsplan der Stadt Fürth stellt den Planungsbereich dement-sprechend als gewerbliche Nutzflächen dar.
Nachdem in der Vergangenheit bereits mehrere Bauträger bzw.
Investoren (aus nicht näher bekannten Gründen) erfolglos versucht haben, im
dortigen Bereich eine Wohnbebauung zu realisieren, hat die P&P Acquisition
& Sales GmbH das Projekt aufgegriffen und ein Bebauungs- und
Erschließungskonzept für eine Wohnbebauung vorgelegt.
Es ist beabsichtigt, eine Reihenhauswohnanlage (III Vollgeschosse) mit insgesamt 41 Wohn-einheiten, ein Mehrfamilienhaus (zunächst IV + PH jetzt III + PH Vollgeschosse) mit insgesamt 65 Wohneinheiten sowie ein Parkhaus (IV Parkebenen) mit ca. 78 Stellplätzen zu errichten. Die verkehrliche Erschließung des Vorhabens soll durch das bestehende Wohngebiet erfolgen.
Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen, sind umfangreiche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zur Abschirmung des Gewerbe-, Verkehrs- und Fluglärms erforderlich.
Aus diesem Grund hat der Fürther Stadtrat mit Beschluss vom 02.07.2008 das Satzungsverfah-ren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 399 (im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB) eingeleitet.
Aus Sicht der Stadt Fürth soll das geplante Vorhaben im Sinne eines Flächen- und Ressourcen schonenden Umgangs mit Grund und Boden als Maßnahme der Innenentwicklung ermöglicht und dadurch zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum beitragen.
Der Beschluss, den
Bebauungsplan zu ändern, wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 30.07.2008 im Amtsblatt
Nr. 15 der Stadt Fürth ortsüblich bekannt gemacht. In der Veröffentlichung
erfolgte der Hinweis, dass das beschleunigte Verfahren gemäß 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung erfolgt.
Der Bau- und Werkausschuss hat
am 08.02.2017 die Fortführung des Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage eines
städtebaulichen Konzeptes der P&P Acquisition & Sales GmbH
beschlos-sen.
Im
Rahmen des weiteren Verfahrens müssen auch noch vertragliche Regelungen zur
Realisierung des Vorhabens in einem städtebaulichen Vertrag zwischen P&P
und der Stadt vereinbart werden.
Die vorgezogene
Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom
23.04.2008 bis zum 13.05.2008 durchgeführt.
Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 13.04.2017
bis 16.05.2017 durchgeführt und endete am 16.05.2017 mit einer abschließenden
Erörterung.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger sind in Einzelabwägungen behandelt worden und liegen
dieser Verfügung als Anlage bei. Auf eine Kurzversion wurde wegen der Komplexität
der Abwägung verzichtet.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 29.01.2017 bis zum
02.03.2017 statt.
Im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen
eingereicht, die in Einzelabwägungen behandelt worden sind. Die Stellung-nahmen
und ausführlichen Einzelabwägungsvorschläge sind dieser Verfügung ebenfalls als
Anlage beigefügt.
Der Entwurf zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 399 (einschließlich Begründung) soll nun gebilligt und
dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen)
davon zu benachrichtigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1.0_ Bebauungsplan Nr. 399, 1. Änderung vom 02.07.2018
2.0_ Begründung zum Bebauungsplan Nr. 399, 1. Änderung vom 02.07.2018 mit folgenden Anlagen:
-
2.1_ Baumbestandsplan
-
2.2_ baumpflegerisches
Konzept
-
2.3_ saP_Potentialanalyse
-
2.4_ Schallschutzgutachten_180702
-
2.5_ Boden_Altlastengutachten_2009
-
2 6_ Boden_Altlastengutachten_2012
-
2.7_ Boden_Altlastengutachten_2017
-
2.8_ Boden_Altlastengutachten_2017_Anlagen
-
2.9_ Gutachten_Elektromagnetische
Felder
-
2.10_ EW_ll_Gutachten_Erschütterungsschutz
-
2.11_ Verkehrsgutachten
-
2.12_saP_Zwischenbericht_180703
3.0_ Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
Abwägungsvorschläge
4.0_ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Abwägungs- vorschläge