Betreff
Budgetwirtschaft; Budgetberichte 2018, Entscheidung über die Budgetergebnisse 2017 und endgültige Behandlung der Budgetergebnisse 2017
Vorlage
Käm/558/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2018.

 

Von den Budgetabschlüssen 2017 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 880.853,33 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2017 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2017 wurden entsprechend den für das Jahr 2017 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2017 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2018 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2018 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 3.614.744,58 € bei den Amtsbudgets und 13.675,84 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.628.420,42 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2018 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 11.04.2018, bei Zentralbudgets Stand: 13.06.2018) wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 10.07.2018 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ und die Sonderbudgets 10650 „Gebäudewirtschaft“ sowie 51500 „Erz.-Hilfen“ werden zur Sitzung im September 2018 nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von       3.206.104,08 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von    1.761.744,31 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

Bei der Beschlussfassung des Stadtrates am 26.07.2017 zu den Budgetergebnissen 2016 wurden bei zwei Budgets die Möglichkeit der Fehlbetragsübernahme durch den Gesamthaushalt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 eröffnet. Voraussetzung war ein operativ positives Ergebnis 2017. Dies war bei beiden Budgets der Fall. Damit wurden folgende verbleibende Fehlbeträge im Rahmen der Budgetabschlüsse 2017 übernommen:

 

·        Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“                               -109.903,30 €

·        Unteramtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“                                             -122.513,96 €

 

Zusätzlich wurde bei der o.g. Beschlussfassung die Übernahme des bis Ende 2017 aufgelaufenen Fehlbetrages für das Limoges- und Limousin-Hauses beschlossen:

 

·        Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“                           -111.375,75 €

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2017 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2017 in der Regel in Höhe von 50 % (= 880.853,09 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Rest“) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2017 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2017 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 880.853,33 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Budgetrücklage“) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.

 

Die Budgetfehlbeträge 2017 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2017 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2018 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2017 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2017 sind Entscheidungen

 

a)    über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)    über die nach 2018 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge

 

zu treffen.

 

 

Zu a)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2017“) in Höhe von 880.853,33 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                              (= -158.153,25 €)

­   Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
    Unterabschnitt 5501 „Metropolmarathon“                                 (= -74.181,51 €)

­   Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“                          (= -106.191,89 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                 (= -120.878,24 €)

­   Unteramtsbudget 23100 „Markte, Kirchweihen etc.“                  (= -288.233,33 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater                                                     (= -2.235.151,68 €)

­   Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                (= -128.132,87 €)

­   Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“                                       (= -26.945,85 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2018 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -158.153 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“ (01.08.2015 bis 31.07.2018) sowie „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ und „Berufsintegrationsjahr“ (bei beiden Projekten auch noch für das Schuljahr 2016/2017) für das Jahr 2017. Aber auch die Endabrechnung und der Eingang der Restfördermittel für das Projekt „Punktlandung Ausbildung“ (01.09.2013 bis 31.08.2016) standen 2017 noch aus.

Die ausstehenden Mittel sind bereits in 2018 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

Zum Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5501 „Metropolmarathon“:

 

Der Fehlbetrag 2017 (= -74.182 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ baut sich seit 2016 stetig auf. Im Vergleich zu den Vorjahren ist auffällig, dass die Einnahmen rückläufig sind und damit die Ausgaben nicht mehr zu 100 % tragen können. 2018 ist der Metropolmarathon ein Teil des Jubiläumsprogramms „200 Jahre Stadterhebung“ und dadurch die finanzielle Situation gesondert zu sehen. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten, ggf. sollte über eine Neuausrichtung des Metropolmarathons nachgedacht werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -106.192 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel für das EHAP-Projekt. Die Mittel werden in 2018 noch eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -120.878 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2016 nach 2017 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 82.957 €. Der operative Fehlbetrag 2017 beträgt damit 37.921 €. Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im Bereich „Fürth-Shop“ sowie die Mehrausgaben bei den „Städtepartnerschaften“ sowie für „Veranstaltungen“.

In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

Zum Haushalt 2018 wurde das Budget, gerade in den defizitären Bereichen (siehe oben) aufgestockt, sodass ein ausgeglichener Budgetabschluss 2018 realistisch ist. Dies bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss 2018 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag überprüft und, sofern kein weiterer operativer Fehlbetrag 2018 aufgelaufen ist, zulasten des Gesamthaushalts 2018 (mit dem Jahresabschluss 2018) übernommen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -288.233 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2016 nach 2017 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 188.202 €. Der operative Fehlbetrag 2017 beträgt damit 100.031 € und resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt. Dies ist zum Teil auch dadurch bedingt, dass durch die unsichere Lage das Sicherheitskonzept weiter aufgestellt und umgesetzt werden musste. Hierfür wurden unterjährig dem Budget bereits 159.855 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen.

Im Jahr 2018 wird die Michaeliskirchweih ausnahmsweise (aufgrund des Jubiläumsjahres „200 Jahre Stadterhebung“) über 16 Tage gehen. Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Dies und auch die Auswirkungen des neuen Sicherheitskonzeptes bleiben abzuwarten. Eine finanzielle Überprüfung sollte zum Haushaltsplan 2020 vorgenommen werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -2.235.152 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2016 nach 2017 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.996.182 €. Damit wurde der Fehlbetrag um 238.970 € erhöht.

 

Im Jahr 2017 wurde der gewährte lfd. Landeszuschuss auch nicht weiter erhöht (bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig, 2014/2015: 500.000 € + 20.000 € einmalig, seit 2016: 500.000 €). Die einmaligen Beträge 2013 bis 2015 sollten für den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und Jugendtheater verwendet werden.

Weiterhin bleibt vorerst die Rücknahme der Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung 2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen. In 2017 wurde erneut mit einem Zuschuss i.H.v. 600.000 € geplant, die Erwartungen haben sich aber wieder nicht erfüllt (Zuschuss 2017 i.H.v. 500.000 €). In 2018 wurde mit einem Zuschuss i.H.v. 620 T€ geplant.

 

Der erneute Fehlbetrag aus 2017 lag zum größten Teil an höheren Personalausgaben im künstlerischen Bereich (NV-Bühne und NV-Bühne Gast) und höheren Sachmittelausgaben beim „Künstlerischen Etat“. Die Mindereinnahmen beim Landeszuschuss konnten durch Theatermehreinnahmen aufgefangen werden.

 

Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 16.05.2018). Danach wird prognostiziert, dass der Budgetrahmen 2018 insgesamt eingehalten wird (Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen aufgefangen).

Nach Angabe des Stadttheaters im 3. Quartalsbericht zum Finanz- und Verwaltungsausschuss am 23.11.2017 wurde schon ein operativer Fehlbetrag 2017 von rund 250 T€ prognostiziert. Eine Lösung des Ausgleichs (z.B. durch operativen Überschuss in den Folgejahren) wurde nicht genannt. Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten vorerst auf jeden Fall beibehalten werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -128.133 €, operativ -123.640 €) resultiert hauptsächlich aus geringeren Einnahmen (Verwaltungsgebühren) bei den Baugenehmigungsverfahren.

Im Jahr 2015 konnte der Fehlbetrag aus 2014 (= -95.575 €) nahezu aufgefangen werden. Seitdem war das Ergebnis immer annähernd am Saldo (+/- Null).

Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer planbar. In 2018 wurden bisher (Stand: 26.06.2018) 63 % der geplanten Einnahmen erzielt.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2017 (= -26.946 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2016 nach 2017 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 15.355 €. Damit wurde der Fehlbetrag um 11.591 € erhöht.

Dies resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben, gerade im Bereich „Einkauf von Artikeln, Merchandising“ und der steigenden Umsatzsteuerzahllast.

In den letzten Jahren hat das Amt für Tourismus (fr. Touristinformation) des Öfteren einen Budgetfehlbetrag erzielt, der aber in den Folgejahren immer wieder abgetragen werden konnte. Zudem wurde das Budget zum Haushalt 2017 für Öffentlichkeitsarbeit und Messen um 95 T€ aufgestockt.

Die weitere Entwicklung der Aufgabenveränderung und des Finanzbedarfs bleibt erst einmal abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Inhaltsverzeichnis

2.    Budgetberichte 2018 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.    Budgetberichte 2018 – Sonderbudgets

4.    Budgetberichte 2018 – Zentralbudgets

5.    Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2017“

6.    Übersicht „Projektmittelüberträge von 2017 nach 2018“

7.    Übersicht „Budgetrücklagen“