1. Im Sozialamt wird eine 0,5-(Teilzeit)Stelle
„Sozialpädagoge/in“, EGr S12, geschaffen.
2. Eine 0,77-(Teilzeit)Stelle
„Unterstützungskraft für Sozialdienst und Verwaltung“, wird in EGr 3
geschaffen. Sie erhält einen kw-Vermerk 2020.
3.
Der
Bedarf einer weiteren Hausmeisterstelle soll personalwirtschaftlich geregelt
werden.
Mit E-Mail vom 09.07.2018 beantragt Rf. IV zur
Stellensituation bei den Aufgaben bzgl. der Obdachlosenunterkunft in der
Oststraße folgende Stellenschaffungen unter Überlassung eines
Tätigkeitsprofiles für eine 0,77-(Teilzeit)Stelle „Unterstützungskraft“:
„
1. Der vorhandene Sozialdienst Oststraße (1,5 Stellen)
wird dauerhaft um eine 0,50 VzÄ Sozialpädagogen*innen Stelle aufgestockt.
2. Gleichwohl wird ein zusätzlicher Bedarf, auch im
Hinblick auf das geplanten Neubauvorhaben, von einer Unterstützungskraft mit 30
Wochenarbeitsstunden (EGr 5) als notwendig anerkannt. Eine entsprechende Stelle
ist dauerhaft neu einzurichten.
3. Die vorhandene überplanmäßige Hausmeisterstelle soll in
eine dauerhafte Planstelle umgewandelt werden, sodass künftig zwei
Hausmeisterstellen für den Bereich Obdachlosenunterkünfte vorhanden sind.“
Zu diesen Schaffungsanträgen hat das Organisationsamt eine
Stellungnahme mit den entsprechenden Stellenbewertungen erstellt (siehe Anlage
1 bis 3), aus der sich auch der erzielte Beschlussvorschlag ergibt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
68.646
€ |
|
nein |
X |
ja |
68.646
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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