Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Fürth über den Gelegenheitsverkehr mit Taxen entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf.
Seit Jahrzehnten wird der in Fürth geltende Fahrpreis für die Fahrgastbeförderung in Taxen durch eine städtische Rechtsverordnung, der Taxitarifordnung, festgesetzt, die zudem den Pflichtfahrbereich definiert. Regelungen hinsichtlich der Ordnung auf den Taxenständen und zum Dienstbetrieb des Taxenverkehrs finden sich dagegen bisher nur in einem internen Regelwerk der Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG. In der Vergangenheit wurde die Stadt Fürth als Aufsichtsbehörde immer wieder über kritikwürdiges Verhalten seitens des Fahrpersonals informiert. Die Stadt Fürth beabsichtigt, künftig gegen offenkundiges Fehlverhalten von Taxifahrern vorzugehen. Besonders im Fokus steht dabei das Rauchen in den Taxen, Fehlverhalten an Taxiständen sowie unangemessenes Verhalten gegenüber Fahrgästen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Mit der künftigen Taxiordnung wird die ortsrechtliche Grundlage geschaffen. Aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 47 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz wird beiliegender Verordnungsentwurf zur Vorberatung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.
Die Rechtsverordnung gründet auf Bundesrecht und gilt auf unbestimmte Dauer (Art. 50 Abs. 3 LStVG).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf der Rechtsverordnung